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Auskunft zur Kirchensteuer

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Wie warscheinlich viele Menschen in Österreich darf ich mich des Öfteren über Briefe bezüglich des Kirchenbeitrages freuen. Da ich momentan noch studiere habe ich derzeit aber nicht die nötigen Mittel um den Kirchenbeitrag zu bezahlen.
In wie weit bin ich gezwungen (auch wenn ich später arbeite) den Kirchenbeitrag zu zahlen bzw. wenn ich mich abmelde nachzuzahlen?
Da ich als Kind nicht's unterschrieben habe würde mich interessieren ob es eine rechtsgültige Grundage gibt (und wenn ja, die Begründung), die mich dazu verpflichtet den Beitrag nachzuzahhlen.

Ich bedanke mich schon jetzt für den Bearbeitungsaufwand.

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    25. November 2015
  • Frist
    20. Januar 2016
  • Ein:e Follower:in
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft…
An Bundesministerium für Finanzen Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Auskunft zur Kirchensteuer [#450]
Datum
25. November 2015 15:51
An
Bundesministerium für Finanzen
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Wie warscheinlich viele Menschen in Österreich darf ich mich des Öfteren über Briefe bezüglich des Kirchenbeitrages freuen. Da ich momentan noch studiere habe ich derzeit aber nicht die nötigen Mittel um den Kirchenbeitrag zu bezahlen. In wie weit bin ich gezwungen (auch wenn ich später arbeite) den Kirchenbeitrag zu zahlen bzw. wenn ich mich abmelde nachzuzahlen? Da ich als Kind nicht's unterschrieben habe würde mich interessieren ob es eine rechtsgültige Grundage gibt (und wenn ja, die Begründung), die mich dazu verpflichtet den Beitrag nachzuzahhlen. Ich bedanke mich schon jetzt für den Bearbeitungsaufwand.
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Bundesministerium für Finanzen
Auskunftserteilung zur Anfrage über die Plattform "Frag den Staat" Entnehmen Sie bitte der Beilage die gewünsch…
Von
Bundesministerium für Finanzen
Betreff
Auskunftserteilung zur Anfrage über die Plattform "Frag den Staat"
Datum
27. November 2015 11:25
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
Auskunftserteilung_BMF-240100_0438-I_4_2015_27.11.2015_.pdf
72,3 KB
Entnehmen Sie bitte der Beilage die gewünschte Auskunftserteilung des Bundesministeriums für Finanzen.
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