Humanitärer Einlass gem. SGK
Anfrage an:
Bundeskanzleramt
Verwendetes Gesetz:
Auskunftspflichtgesetz
Zwei Anfragen von mir an das Innenministerium, warum die Polizei im Vorjahr an der Grenze nicht eingeschritten ist, um diese zu schützen, wurden mit Verweis auf den Schengener Grenzkodex beantwortet, wonach eine humanitäre Einreise gestattet werden könne.
Ich würde gerne wissen, wann und von wem die Anwendung dieser Materie angeordnet worden ist und wie die Handhabung von statten ging. Wer in Österreich kann überhaupt diesen Grenzübertritt aus humanitären Gründen gewähren? Bundeskanzler? Innenminister? Auf welche Weise ist dies Kund zu tun und wem gegenüber?
Anfrage abgelehnt
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Datum7. Juni 2016
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2. August 2016
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