Polizeizugriffe auf Sozialversicherungsdaten
Anfrage an:
Bundesministerium für Inneres
Verwendetes Gesetz:
Auskunftspflichtgesetz
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Eine Auflistung der Anzahl der Zugriffe von Beamten (insbesondere Polizeibeamten) auf Sozialversicherungsdaten, aufgeschlüsselt nach Monat und Dienststelle, von der der Zugriff ausging.
Außerdem der Anteil dieser Anfragen (aufgeschlüsselt wie oben), die Stichprobenmäßig überprüft wurden.
Dass solche Zugriffe möglich sind oder waren ist Medienberichten wie
https://futurezone.at/netzpolitik/poliz…
zu entnehmen
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG.
Mit besten Grüßen
Information nicht vorhanden
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Datum2. November 2016
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28. Dezember 2016
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