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Eintragung Gemeinden ins internationale Handelsregister

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Ich bitte um Auskunft, mit welcher EU Vorgabe alle Gemeinden in Österreich in den Jahren 2007/2008 verpflichtet wurden, sich in das internationale Handelsregister (UPIK) einzutragen.
Ein Textauszug und die genaue Benennung dieser Anweisung wäre hilfreich.

Vielen Dank!

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. November 2016
  • Frist
    5. Januar 2017
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Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft…
An Bundesministerium für Inneres Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Eintragung Gemeinden ins internationale Handelsregister [#729]
Datum
10. November 2016 08:37
An
Bundesministerium für Inneres
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Ich bitte um Auskunft, mit welcher EU Vorgabe alle Gemeinden in Österreich in den Jahren 2007/2008 verpflichtet wurden, sich in das internationale Handelsregister (UPIK) einzutragen. Ein Textauszug und die genaue Benennung dieser Anweisung wäre hilfreich. Vielen Dank!
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Bundesministerium für Inneres
Sehr geehrtAntragsteller/in Seitens des Bundesministeriums für Inneres besteht keine Zuständigkeit im Hinblick …
Von
Bundesministerium für Inneres
Betreff
Eintragung Gemeinden ins internationale Handelsregister [#729]
Datum
2. Dezember 2016 13:33
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Seitens des Bundesministeriums für Inneres besteht keine Zuständigkeit im Hinblick auf das von Ihnen bezeichnete „internationale Handelsregister (UPIK)“, das allgemein verfügbaren Informationen zufolge das Produkt einer privatrechtlich eingerichteten deutschen Gesellschaft ist. Es sind daher auch keine Rechtsakte der Europäischen Union bekannt, wonach Gemeinden sich dort einzutragen haben. Mit freundlichen Grüßen
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in Vielen Dank für Ihre Antwort. Es ist mir bewusst, dass das B.M.I. für ein privates d…
An Bundesministerium für Inneres Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
AW: Eintragung Gemeinden ins internationale Handelsregister [#729]
Datum
4. Dezember 2016 15:38
An
Bundesministerium für Inneres
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in Vielen Dank für Ihre Antwort. Es ist mir bewusst, dass das B.M.I. für ein privates deutsches Unternehmen nicht zuständig ist. Gibt es von seiten der österreichischen Regierung (oder Ministerien) eine Vorgabe, dass sich Gemeinden und andere Institutionen in das UPIK Handelsregister eintragen müssen? Es muss doch einen Grund bzw. eine Vorgabe geben, warum alle Gemeinden in einem Handelsregister aufscheinen. Mit der Bitte um Antwort! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 729 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
Bundesministerium für Inneres
Sehr geehrtAntragsteller/in Seitens des Bundesministeriums für Inneres ist weder eine unionsrechtliche, noch ei…
Von
Bundesministerium für Inneres
Betreff
Eintragung Gemeinden ins internationale Handelsregister [#729]
Datum
5. Dezember 2016 11:59
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in Seitens des Bundesministeriums für Inneres ist weder eine unionsrechtliche, noch eine innerstaatliche Rechtsgrundlage/Verpflichtung für Gemeinden oder andere Institutionen bekannt, sich in das "UPIK Handelsregister" einzutragen. Mit freundlichen Grüßen
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