Eichkonforme Messungen mit dem Lasergeschwindigkeitsmessgerät „PoliScan speed mobil“

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Das in der Überschrift erwähnte Gerät wurde, bzw. ist vom Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen zertifiziert (Zl. 4397/2013, bzw. 5004/2013) und damit offiziell in Österreich zugelassen. Für dieses Messgerät existieren (zumindest) die Softwareversionen 1.5.5, 3.2.4, 3.35.3 und 3.7.4 Für die Auswertung wird ein sogen. „Tuff-Viewer“ benötigt, für diesen existieren (zumindest) die Softwareversionen 3.17.3, 3.29.2, 3.38.0 und 3.45.1
Das BMWFW wird (als Aufsichtsbehörde des BEV¹) um folgende Auskunftserteilung gebeten:
1.) Ab, bzw. seit wann (Datum) dürfen welche Softwareversionskombinationen für die Messung, bzw. deren Auswertung verwendet werden, um eichkonforme Ergebnisse, bzw. gerichtstaugliche Beweise zu erzielen?
2.) Welche Kipp- also Nick-, Gier- und Rollwinkel müssen bei der mobilen Verwendung eingehalten werden, um (noch) eichkonforme Ergebnisse, bzw. gerichtstaugliche Beweise zu erzielen?
3.) Welche Vorschriften müssen bei den diversen Einbaumöglichkeiten des Messgerätes in ein Kfz², bzw. bei Eichung dieser 'Kombination' eingehalten werden, um damit eichkonforme Ergebnisse, bzw. gerichtstaugliche Beweise zu erzielen?
4.) Was muss berücksichtigt werden, so es überhaupt zulässig ist, wenn das Messgerät hinter eine Front-, Seiten- oder Heckscheibe platziert wird und durch diese hindurchmisst³, um eichkonforme Ergebnisse, bzw. gerichtstaugliche Beweise zu erzielen?
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¹ http://www.bev.gv.at/pls/portal/url/pag…
² https://www.vitronic.de/verkehrstechnik…
³ https://www.facebook.com/46074650074131…

Ergebnis der Anfrage

Was haben Sie erfahren?

Die BEV-Mitteilung¹ liest sich (fast) schon so „gut“, wie eine Werbeeinschaltung² des Herstellers: Was immer angezeigt wird ist gültig!
Wie jedoch die REALITÄT zeigt, ist die gerichtliche Beweiskraft dennoch nicht automatisch gegeben³ und sollte daher immer kritisch – mit Haus-, bzw. Sachverstand – hinterfragt werden.
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¹ https://fragdenstaat.at/files/foi/2023/…
² https://www.kommunalnet.at/news/einzela…
  https://www.ots.at/presseaussendung/OTS…
³ http://www.uvs-ooe.gv.at/xchg/SID-778AD…
  http://www.verkehrsanwaelte.de/news/new…

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    17. März 2017
  • Frist
    12. Mai 2017
  • 0 Follower:innen
Anfragesteller/in
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Ausku…
An Ehem. Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Eichkonforme Messungen mit dem Lasergeschwindigkeitsmessgerät „PoliScan speed mobil“ [#773]
Datum
17. März 2017 14:39
An
Ehem. Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Das in der Überschrift erwähnte Gerät wurde, bzw. ist vom Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen zertifiziert (Zl. 4397/2013, bzw. 5004/2013) und damit offiziell in Österreich zugelassen. Für dieses Messgerät existieren (zumindest) die Softwareversionen 1.5.5, 3.2.4, 3.35.3 und 3.7.4 Für die Auswertung wird ein sogen. „Tuff-Viewer“ benötigt, für diesen existieren (zumindest) die Softwareversionen 3.17.3, 3.29.2, 3.38.0 und 3.45.1 Das BMWFW wird (als Aufsichtsbehörde des BEV¹) um folgende Auskunftserteilung gebeten: 1.) Ab, bzw. seit wann (Datum) dürfen welche Softwareversionskombinationen für die Messung, bzw. deren Auswertung verwendet werden, um eichkonforme Ergebnisse, bzw. gerichtstaugliche Beweise zu erzielen? 2.) Welche Kipp- also Nick-, Gier- und Rollwinkel müssen bei der mobilen Verwendung eingehalten werden, um (noch) eichkonforme Ergebnisse, bzw. gerichtstaugliche Beweise zu erzielen? 3.) Welche Vorschriften müssen bei den diversen Einbaumöglichkeiten des Messgerätes in ein Kfz², bzw. bei Eichung dieser 'Kombination' eingehalten werden, um damit eichkonforme Ergebnisse, bzw. gerichtstaugliche Beweise zu erzielen? 4.) Was muss berücksichtigt werden, so es überhaupt zulässig ist, wenn das Messgerät hinter eine Front-, Seiten- oder Heckscheibe platziert wird und durch diese hindurchmisst³, um eichkonforme Ergebnisse, bzw. gerichtstaugliche Beweise zu erzielen? ___ ¹ http://www.bev.gv.at/pls/portal/url/page/BEV_Portal_Content_Allgemein/Rechtliche_Grundlagen/Impressum ² https://www.vitronic.de/verkehrstechnik/anwendungen/verkehrsueberwachung/geschwindigkeitsmessung.html?tx_falfrontend_pi1%5Bfilemetadata%5D=3025&tx_falfrontend_pi1%5Baction%5D=pushfile&tx_falfrontend_pi1%5Bcontroller%5D=FalFile&cHash=63c1722af4e147e2dfbb1647d235dc5763c1722af4e147e2dfbb1647d235dc57 ³ https://www.facebook.com/460746500741318/photos/rpp.460746500741318/726250724190893
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Ehem. Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort
Sehr geehrtAntragsteller/in Wir haben Ihre Anfrage erhalten und an die zuständige Fachabteilung I/11 (Meterologie;…
Von
Ehem. Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort
Betreff
AW: Eichkonforme Messungen mit dem Lasergeschwindigkeitsmessgerät „PoliScan speed mobil“ [#773]
Datum
17. März 2017 14:51
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Wir haben Ihre Anfrage erhalten und an die zuständige Fachabteilung I/11 (Meterologie; Vermessung; Geoinformation; Normenwesen; Bauprodukte) übermittelt. Diese wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen. Sie erreichen die Fachabteilung unter der Telefonnummer 01 711 00 808234 bzw. per Email an <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>>. Mit freundlichen Grüßen
Ehem. Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort
Sehr geehrtAntragsteller/in ihre Anfrage wurde an das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen, <<E-Mail-Ad…
Von
Ehem. Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort
Betreff
AW: Eichkonforme Messungen mit dem Lasergeschwindigkeitsmessgerät „PoliScan speed mobil“ [#773]
Datum
6. April 2017 15:34
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in ihre Anfrage wurde an das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen, <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>>, zur direkten Beantwortung weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Ehem. Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort
Ihre Anfrage via webservice fragdenstaat.at
Von
Ehem. Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort
Via
Briefpost
Betreff
Ihre Anfrage via webservice fragdenstaat.at
Datum
18. April 2017
Status
Anfrage abgeschlossen