Notruf Reaktionszeiten

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Alle Fragen behandeln die Reaktionszeiten der Notrufe 112 und 133.

1. Wie lange dauert es durchschnittlich ab Wählen des Notrufes, bis der Anrufer bzw. die Anruferin mit jemandem spricht?
1.1. Gibt es hier einen Unterschied zwischen 112 und 133? Falls ja, wie sieht dieser Unterschied aus?
2. Spricht der Anrufer bzw. die Anruferin mit einem Polizeibeamten bzw. einer Polizeibeamtin oder einer anderen Person?
3. Wie lange dauert es durchschnittlich ab Absetzen des Notrufs, bis die Polizei bei dem Anrufer bzw. der Anruferin eintrifft.
3.1. Gibt es einen Unterschied zwischen den Bundesländern? Wenn ja, wie sieht dieser aus?
3.2. Gibt es einen Unterschied zwischen ländlichen Gebieten und Städten? Wenn ja, wie sieht dieser aus?
3.3. Gibt es einen Unterschied zwischen Tag- und Nachtzeiten? Wenn ja, wie sieht dieser aus?
3.4. Gibt es einen Unterschied zwischen Arbeitstagen und Wochenenden/Feiertagen? Wenn ja, wie sieht dieser aus?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. September 2017
  • Frist
    1. November 2017
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Anfragesteller/in
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Ausku…
An Bundesministerium für Inneres Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Notruf Reaktionszeiten [#840]
Datum
6. September 2017 11:52
An
Bundesministerium für Inneres
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Alle Fragen behandeln die Reaktionszeiten der Notrufe 112 und 133. 1. Wie lange dauert es durchschnittlich ab Wählen des Notrufes, bis der Anrufer bzw. die Anruferin mit jemandem spricht? 1.1. Gibt es hier einen Unterschied zwischen 112 und 133? Falls ja, wie sieht dieser Unterschied aus? 2. Spricht der Anrufer bzw. die Anruferin mit einem Polizeibeamten bzw. einer Polizeibeamtin oder einer anderen Person? 3. Wie lange dauert es durchschnittlich ab Absetzen des Notrufs, bis die Polizei bei dem Anrufer bzw. der Anruferin eintrifft. 3.1. Gibt es einen Unterschied zwischen den Bundesländern? Wenn ja, wie sieht dieser aus? 3.2. Gibt es einen Unterschied zwischen ländlichen Gebieten und Städten? Wenn ja, wie sieht dieser aus? 3.3. Gibt es einen Unterschied zwischen Tag- und Nachtzeiten? Wenn ja, wie sieht dieser aus? 3.4. Gibt es einen Unterschied zwischen Arbeitstagen und Wochenenden/Feiertagen? Wenn ja, wie sieht dieser aus?
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Bundesministerium für Inneres
Sehr geehrtAntragsteller/in Zu Ihrer Anfrage vom 6. September 2017 darf ich Ihnen folgende Antworten übermitteln:…
Von
Bundesministerium für Inneres
Betreff
Betreff: Notruf Reaktionszeiten [#840]
Datum
9. Oktober 2017 15:10
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Zu Ihrer Anfrage vom 6. September 2017 darf ich Ihnen folgende Antworten übermitteln: 1. Wie lange dauert es durchschnittlich ab Wählen des Notrufes, bis der Anrufer bzw. die Anruferin mit jemandem spricht? Grundsätzlich wird ein Notruf sofort von der jeweiligen Leitstelle entgegengenommen, abhängig von der Anzahl der eingehenden Notrufe. In Wien werden beispielsweise 74% der Anrufe sofort bzw. innerhalb der ersten 10 Sekunden angenommen, in anderen Bundesländern gibt es derartige Auswertemöglichkeiten derzeit nicht. 1.1. Gibt es hier einen Unterschied zwischen 112 und 133? Falls ja, wie sieht dieser Unterschied aus? Nein, es gibt keinen Unterschied. 1. Spricht der Anrufer bzw. die Anruferin mit einem Polizeibeamten bzw. einer Polizeibeamtin oder einer anderen Person? Der Anrufer bzw. die Anruferin spricht in jedem Fall mit einer Polizeibeamtin bzw. einem Polizeibeamten. 1. Wie lange dauert es durchschnittlich ab Absetzen des Notrufs, bis die Polizei bei dem Anrufer bzw. der Anruferin eintrifft. Es besteht derzeit keine bundesweite Auswertemöglichkeit. Die jeweilige konkrete Eintreffzeit richtet sich stark nach den individuellen Verhältnissen, wie insbesondere den richtigen bzw. genauen Angaben des Anrufers/der Anruferin betr. des Einsatzortes, zeitgleichen weiteren Einsätzen, der Priorität des Einsatzes (z.B. Schutz von Leben und Gesundheit vor dem Schutz von Eigentum). 3.1. Gibt es einen Unterschied zwischen den Bundesländern? Wenn ja, wie sieht dieser aus? Es besteht derzeit keine bundesweite Auswertemöglichkeit. Naturgemäß bestehen alleine schon aufgrund der Topografie Unterschiede für die jeweiligen Einsätze (Beispiel: Gebirgstal vs. urbanes Zentrum). 3.2. Gibt es einen Unterschied zwischen ländlichen Gebieten und Städten? Wenn ja, wie sieht dieser aus? Es besteht derzeit keine bundesweite Auswertemöglichkeit. Grundsätzlich ist in Ballungszentren eine kürzere Fahrtstrecke zum Einsatzort zurückzulegen, daher kann sich hier ein Unterschied ergeben. 3.3. Gibt es einen Unterschied zwischen Tag- und Nachtzeiten? Wenn ja, wie sieht dieser aus? Es besteht derzeit keine bundesweite Auswertemöglichkeit. Der Personal- und Ressourceneinsatz der Bundespolizei ist auf ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Einsatzaufkommen und eingesetzten Kräften ausgelegt. 3.4. Gibt es einen Unterschied zwischen Arbeitstagen und Wochenenden/Feiertagen? Wenn ja, wie sieht dieser aus? Es besteht derzeit keine bundesweite Auswertemöglichkeit. Der Personal- und Ressourceneinsatz der Bundespolizei ist jedoch auf ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Einsatzaufkommen und eingesetzten Kräften ausgelegt. Mit freundlichen Grüßen
Anfragesteller/in
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für die Erledigung meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen An…
An Bundesministerium für Inneres Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
AW: Betreff: Notruf Reaktionszeiten [#840]
Datum
9. Oktober 2017 15:35
An
Bundesministerium für Inneres
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für die Erledigung meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 840 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in