Wert, bzw. Höhe der physikalischen Messgröße 'magnetische Flussdichte' [µT] bei UVP-Verfahren

Anfrage an: Umweltbundesamt GmbH
Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Sehr geehrteAntragsteller/in

das Umweltbundesamt, als 'die führende ExpertInnenorganisation für Umwelt in Österreich'¹ wird gem. § 5 Z 6 UIG 1993 (Umweltinformationsgesetz), sowie, hilfsweise nach §§ 2, 3 AuskunftspflichtG um Beantwortung folgender Frage gebeten:

Welcher Wert, bzw. welche Höhe der physikalischen Messgröße 'magnetische Flussdichte' [µT] darf an Daueraufenthaltsorten wie zB Wohnungen, Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Spielplätzen oder Krankenhäusern nicht überschritten werden, wenn die Behörde² das Bewilligungsverfahren für den 'Genehmigungsgegenstand' nach dem UVP-G 2000 (Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz) abwickeln muss, und sie daher verpflichtet ist, das VORSORGEPRINZIP (der EU³) und den 'Stand der MEDIZINISCHEN WISSENSCHAFT' (als Teil der 'sonst in Betracht kommenden Wissenschaften' und nicht nur den 'Stand der Technik') zu berücksichtigen?
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¹ https://www.bmlfuw.gv.at/ministerium/re…
² http://www.umweltbundesamt.at/umweltsit…
³ http://europa.eu/rapid/press-release_IP…

Ergebnis der Anfrage

Die Frage nach Details zur UVP (Umweltverträglichkeitsprüfung) fällt nicht in das Fachgebiet der als 'die führende ExpertInnenorganisation für Umwelt in Österreich' beworbene, Umweltbundesamt GmbH!

Da die, vom Privatverein „Österreichischer Verband für Elektrotechnik“ (ZVR: 327279890) produzierte, Norm „OVE-Richtlinie R 23-1:2017-04-01“ das Vorsorgeprinzip ignoriert, ist sie für UVP-Verfahren übrigens (leider) absolut ungeeignet, wie „umsonst“ auch schon das Vorgängerprodukt („VORNORM ÖVE/ÖNORM E 8850:2006-02-01“) war, kann bei Interesse unter folg. Link nachgelesen werden: http://www.110kv-ade.at/sites/default/f…

Information nicht vorhanden

  • Datum
    12. Oktober 2017
  • Frist
    7. Dezember 2017
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Anfragesteller/in
Sehr geehrte Damen und Herren, das Umweltbundesamt, als 'die führende ExpertInnenorganisation für Umwelt in Öster…
An Umweltbundesamt GmbH Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Wert, bzw. Höhe der physikalischen Messgröße 'magnetische Flussdichte' [µT] bei UVP-Verfahren [#851]
Datum
12. Oktober 2017 09:04
An
Umweltbundesamt GmbH
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in das Umweltbundesamt, als 'die führende ExpertInnenorganisation für Umwelt in Österreich'¹ wird gem. § 5 Z 6 UIG 1993 (Umweltinformationsgesetz), sowie, hilfsweise nach §§ 2, 3 AuskunftspflichtG um Beantwortung folgender Frage gebeten: Welcher Wert, bzw. welche Höhe der physikalischen Messgröße 'magnetische Flussdichte' [µT] darf an Daueraufenthaltsorten wie zB Wohnungen, Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Spielplätzen oder Krankenhäusern nicht überschritten werden, wenn die Behörde² das Bewilligungsverfahren für den 'Genehmigungsgegenstand' nach dem UVP-G 2000 (Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz) abwickeln muss, und sie daher verpflichtet ist, das VORSORGEPRINZIP (der EU³) und den 'Stand der MEDIZINISCHEN WISSENSCHAFT' (als Teil der 'sonst in Betracht kommenden Wissenschaften' und nicht nur den 'Stand der Technik') zu berücksichtigen? ___ ¹ https://www.bmlfuw.gv.at/ministerium/rechtsgrundlagen/ukg-umweltbundesamt.html ² http://www.umweltbundesamt.at/umweltsituation/uvpsup/uvpoesterreich1/behoerden1 ³ http://europa.eu/rapid/press-release_IP-00-96_de.htm
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Umweltbundesamt GmbH
Sg. Herr Antragsteller/in, bezüglich Ihrer Anfrage können wir Ihnen lediglich folgende Informationen zur Verfügun…
Von
Umweltbundesamt GmbH
Betreff
Ihre Anfrage zum Wert, bzw. Höhe der physikalischen Messgröße 'magnetische Flussdichte' [µT] bei UVP-Verfahren [#851]
Datum
22. November 2017 11:40
Status
Warte auf Antwort
Sg. Herr Antragsteller/in, bezüglich Ihrer Anfrage können wir Ihnen lediglich folgende Informationen zur Verfügung stellen: Der Wert bzw Höhe der physikalischen Messgröße magnetische Flussdichte ist im Einzelfall durch den zuständigen Sachverständigen im Zuge des UVP Verfahrens zu klären und nachvollziehbar darzulegen. Diese Aufgabe fällt dem jeweils zuständigen Amt der Landesregierung bzw. der zuständigen UVP-Behörde, welche das UVP-Verfahren leitet, zu. Entschuldigen Sie die späte Rückmeldung. Mit freundlichen Grüßen
Anfragesteller/in
Sehr geehrte Damen und Herren, Den Ausführungen Ihrer Pressesprecherin (!) ist zu entnehmen, dass bei UVP-Verfahr…
An Umweltbundesamt GmbH Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
AW: Ihre Anfrage zum Wert, bzw. Höhe der physikalischen Messgröße 'magnetische Flussdichte' [µT] bei UVP-Verfahren [#851]
Datum
22. November 2017 15:17
An
Umweltbundesamt GmbH
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Den Ausführungen Ihrer Pressesprecherin (!) ist zu entnehmen, dass bei UVP-Verfahren¹ in Österreich KEINE bundeseinheitliche Regelung für die Begrenzung der Noxe Magnetfeld² existiert, WIE ist diese (Experten?-)Aussage mit dem im VORSORGEPRINZIP inkludierten DISKRIMINIERUNGSVERBOT³ – GLEICHE Sachverhalte dürfen NICHT UNTERSCHIEDLICH behandelt werden – vereinbar? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in ___ ¹ http://www.umweltbundesamt.at/verfahrensablauf ² https://www.bafu.admin.ch/bafu/de/home/themen/elektrosmog/mitteilungen.msg-id-31194.html ³ http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:52000DC0001&from=DE (S. 21 Anfragenr: 851 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Umweltbundesamt GmbH
Sehr geehrtAntragsteller/in zu ihrer Nachfrage: Wir haben herausgefunden, dass es in Österreich eine neue Norm …
Von
Umweltbundesamt GmbH
Betreff
WG: Ihre Anfrage zum Wert, bzw. Höhe der physikalischen Messgröße 'magnetische Flussdichte' [µT] bei UVP-Verfahren [#851]
Datum
7. Dezember 2017 13:32
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in zu ihrer Nachfrage: Wir haben herausgefunden, dass es in Österreich eine neue Norm gibt (OVE-Richtlinie R 23-1:2017-04-01 Elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder im Frequenzbereich von 0 Hz bis 300 GHz -- Teil 1: Begrenzung der Exposition von Personen der Allgemeinbevölkerung), deren Ziel es ist, praxisnahe Grundlagen zur Begrenzung der Exposition von Personen der Allgemeinbevölkerung hinsichtlich elektrischer, magnetischer und elektromagnetischer Felder im Frequenzbereich von 0 Hz bis 300 GHz darzulegen. Die Inhalte dieser Norm und ihrer Interpretation fallen in das Fachgebiet von HumanmedizinerInnen, die sich mit den Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit auseinandersetzen. Das fällt nicht in das Fachgebiet des Umweltbundesamtes. Deshalb sind für Fragen zu bundesweiten Grenzwerten und rechtlichen Vorgaben die KollegInnen des Bundeministeriums für Gesundheit und Frauen die geeigneten AnsprechpartnerInnen, die wir Sie ersuchen, diesbezüglich zu kontaktieren. Mit freundlichen Grüßen