Lichtbild-Speicherung bei Scheckkarten-Führerscheinen im FSR, DSGVO

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

1) Handelt es sich beim "das Lichtbild und die Unterschrift des Antragstellers in gescannter Form"
gem §16a Abs. 1 Z 3 Pkt f um biometrische Daten im Sinne der DSGVO?

2) Handelt es sich beim "das Lichtbild und die Unterschrift des Antragstellers in gescannter Form"
gem §16a Abs. 1 Z 3 Pkt f um sensible Daten im Sinne der DSGVO?

3) In §16a Abs. 1 Z 3 ist die Rede von "Angaben im Zusammenhang mit der Ausstellung von Führerscheinen". Ist der gesetzlich angedachte Zweck der Verarbeitung des Lichtbildes und der Unterschrift die Produktion des Ausweises beim Dienstleister (OeSD) oder besteht daneben auch ein weiterer Zweck?

4) Würden für die Evidenthaltung der ausgestellten und gültigen Führerscheine auch die vor 2006 erhobenen Daten (also ohne Lichtbild und Unterschrift) ausreichen ? Wenn nein, weshalb nicht?

5) Findet eine Protokollierung der Lichtbild-Abfragen seitens Exekutivbeamten über EKIS statt?
5a) Wie ist der Rechtsschutz von Betroffenen sichergestellt?
5b) Wieviele solcher Lichtbild-Abfragen finden für einen erfassten Zeitraum (z.b. 1 Jahr) statt?
Eine ungefähre Angabe/Grössenordnung genügt.

6) Angenommen, eine digitale Speicherung des Lichtbildes sei zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit unerlässlich (eine oft benutzte Argumentation, trotz der Tatsache, dass dies bei Pässen und Personalausweisen nicht passiert). Weshalb gilt dies dann auch für die Unterschrift?

7) Bestehen Bedenken, dass die vorhandenen Daten (Lichtbild und Unterschrift) und die Möglichkeit zur Abfrage durch einen sehr grossen Kreis an Berechtigten (jeder Exekutivbeamte) zur Fälschung von Dokumenten oder Verträgen (Unterschrift) zum Nachteil der Betroffenen missbraucht werden könnten?

8) Wurde das Führerscheingesetz in seiner derzeitigen Form einer Evaluierung bzgl. der Konformität mit der kommenden DSGVO unterzogen?

9) Wurde eine verpflichtende Datenschutz-Folgenabschätzung im Hinblick auf diese Daten (Lichtbild und Unterschrift) seitens des BMVIT durchgeführt? Wenn ja, bitte ich um Veröffentlichung oder Übermittlung dieses Dokuments. Wenn nein, ist eine solche Datenschutz-Folgenabschätzung geplant?

10) Werden diese Daten (Lichtbild und Unterschrift) bei freiwilligem Verzicht auf die Lenkberechtigung oder den Umtausch des Führerscheins im Ausland (und damit dem Erlöschen der inländischen Lenkberechtigung) dauerhaft gelöscht? Wenn nein, weshalb nicht?

Ich erlaube mir, Ihre Antwort anonymisiert an den Verein "epicenter.works" weiterzugeben.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. Februar 2018
  • Frist
    21. April 2018
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Anfragesteller/in
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Ausku…
An Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Lichtbild-Speicherung bei Scheckkarten-Führerscheinen im FSR, DSGVO [#923]
Datum
24. Februar 2018 15:45
An
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
1) Handelt es sich beim "das Lichtbild und die Unterschrift des Antragstellers in gescannter Form" gem §16a Abs. 1 Z 3 Pkt f um biometrische Daten im Sinne der DSGVO? 2) Handelt es sich beim "das Lichtbild und die Unterschrift des Antragstellers in gescannter Form" gem §16a Abs. 1 Z 3 Pkt f um sensible Daten im Sinne der DSGVO? 3) In §16a Abs. 1 Z 3 ist die Rede von "Angaben im Zusammenhang mit der Ausstellung von Führerscheinen". Ist der gesetzlich angedachte Zweck der Verarbeitung des Lichtbildes und der Unterschrift die Produktion des Ausweises beim Dienstleister (OeSD) oder besteht daneben auch ein weiterer Zweck? 4) Würden für die Evidenthaltung der ausgestellten und gültigen Führerscheine auch die vor 2006 erhobenen Daten (also ohne Lichtbild und Unterschrift) ausreichen ? Wenn nein, weshalb nicht? 5) Findet eine Protokollierung der Lichtbild-Abfragen seitens Exekutivbeamten über EKIS statt? 5a) Wie ist der Rechtsschutz von Betroffenen sichergestellt? 5b) Wieviele solcher Lichtbild-Abfragen finden für einen erfassten Zeitraum (z.b. 1 Jahr) statt? Eine ungefähre Angabe/Grössenordnung genügt. 6) Angenommen, eine digitale Speicherung des Lichtbildes sei zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit unerlässlich (eine oft benutzte Argumentation, trotz der Tatsache, dass dies bei Pässen und Personalausweisen nicht passiert). Weshalb gilt dies dann auch für die Unterschrift? 7) Bestehen Bedenken, dass die vorhandenen Daten (Lichtbild und Unterschrift) und die Möglichkeit zur Abfrage durch einen sehr grossen Kreis an Berechtigten (jeder Exekutivbeamte) zur Fälschung von Dokumenten oder Verträgen (Unterschrift) zum Nachteil der Betroffenen missbraucht werden könnten? 8) Wurde das Führerscheingesetz in seiner derzeitigen Form einer Evaluierung bzgl. der Konformität mit der kommenden DSGVO unterzogen? 9) Wurde eine verpflichtende Datenschutz-Folgenabschätzung im Hinblick auf diese Daten (Lichtbild und Unterschrift) seitens des BMVIT durchgeführt? Wenn ja, bitte ich um Veröffentlichung oder Übermittlung dieses Dokuments. Wenn nein, ist eine solche Datenschutz-Folgenabschätzung geplant? 10) Werden diese Daten (Lichtbild und Unterschrift) bei freiwilligem Verzicht auf die Lenkberechtigung oder den Umtausch des Führerscheins im Ausland (und damit dem Erlöschen der inländischen Lenkberechtigung) dauerhaft gelöscht? Wenn nein, weshalb nicht? Ich erlaube mir, Ihre Antwort anonymisiert an den Verein "epicenter.works" weiterzugeben.
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
[…] Die Antworten finden Sie bitte unten bei der jeweiligen Fragestellung.
Von
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Betreff
AW: Lichtbild-Speicherung bei Scheckkarten-Führerscheinen im FSR, DSGVO [#923]
Datum
27. Februar 2018 14:10
Status
Warte auf Antwort
[…] Die Antworten finden Sie bitte unten bei der jeweiligen Fragestellung.
Anfragesteller/in
Sehr geehrte Damen und Herren, Danke für die relativ schnelle Beantwortung meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüß…
An Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
AW: AW: Lichtbild-Speicherung bei Scheckkarten-Führerscheinen im FSR, DSGVO [#923]
Datum
27. Februar 2018 15:56
An
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Danke für die relativ schnelle Beantwortung meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 923 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>