Lichtbild-Speicherung bei Scheckkarten-Führerscheinen im FSR, DSGVO
1) Handelt es sich beim "das Lichtbild und die Unterschrift des Antragstellers in gescannter Form"
gem §16a Abs. 1 Z 3 Pkt f um biometrische Daten im Sinne der DSGVO?
2) Handelt es sich beim "das Lichtbild und die Unterschrift des Antragstellers in gescannter Form"
gem §16a Abs. 1 Z 3 Pkt f um sensible Daten im Sinne der DSGVO?
3) In §16a Abs. 1 Z 3 ist die Rede von "Angaben im Zusammenhang mit der Ausstellung von Führerscheinen". Ist der gesetzlich angedachte Zweck der Verarbeitung des Lichtbildes und der Unterschrift die Produktion des Ausweises beim Dienstleister (OeSD) oder besteht daneben auch ein weiterer Zweck?
4) Würden für die Evidenthaltung der ausgestellten und gültigen Führerscheine auch die vor 2006 erhobenen Daten (also ohne Lichtbild und Unterschrift) ausreichen ? Wenn nein, weshalb nicht?
5) Findet eine Protokollierung der Lichtbild-Abfragen seitens Exekutivbeamten über EKIS statt?
5a) Wie ist der Rechtsschutz von Betroffenen sichergestellt?
5b) Wieviele solcher Lichtbild-Abfragen finden für einen erfassten Zeitraum (z.b. 1 Jahr) statt?
Eine ungefähre Angabe/Grössenordnung genügt.
6) Angenommen, eine digitale Speicherung des Lichtbildes sei zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit unerlässlich (eine oft benutzte Argumentation, trotz der Tatsache, dass dies bei Pässen und Personalausweisen nicht passiert). Weshalb gilt dies dann auch für die Unterschrift?
7) Bestehen Bedenken, dass die vorhandenen Daten (Lichtbild und Unterschrift) und die Möglichkeit zur Abfrage durch einen sehr grossen Kreis an Berechtigten (jeder Exekutivbeamte) zur Fälschung von Dokumenten oder Verträgen (Unterschrift) zum Nachteil der Betroffenen missbraucht werden könnten?
8) Wurde das Führerscheingesetz in seiner derzeitigen Form einer Evaluierung bzgl. der Konformität mit der kommenden DSGVO unterzogen?
9) Wurde eine verpflichtende Datenschutz-Folgenabschätzung im Hinblick auf diese Daten (Lichtbild und Unterschrift) seitens des BMVIT durchgeführt? Wenn ja, bitte ich um Veröffentlichung oder Übermittlung dieses Dokuments. Wenn nein, ist eine solche Datenschutz-Folgenabschätzung geplant?
10) Werden diese Daten (Lichtbild und Unterschrift) bei freiwilligem Verzicht auf die Lenkberechtigung oder den Umtausch des Führerscheins im Ausland (und damit dem Erlöschen der inländischen Lenkberechtigung) dauerhaft gelöscht? Wenn nein, weshalb nicht?
Ich erlaube mir, Ihre Antwort anonymisiert an den Verein "epicenter.works" weiterzugeben.
Anfrage erfolgreich
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Datum24. Februar 2018
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21. April 2018
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