Angebliches Fahrradverbot im Volksgarten

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Ich wurde vor wenigen Tagen von einem Sicherheitsmitarbeiter des ÖWD im Wiener Volksgarten ermahnt, ich dürfte mein Fahrrad nicht durch den Park schieben, überhaupt dürfte ich es gar nicht mit hineinnehmen. Grundlage wäre § 5 der Hausordnung. In dieser steht jedoch nur, dass die Mitnahme von "Sportgeräten mit Rollen" wie Segways verboten ist. Laut Auskunft des Sicherheitsmitarbeiters sei es jedoch Auftrag des Kunden, Personen mit Fahrrädern des Parks zu verweisen.

Bitte um Beantwortung folgender Fragen:

1. Ist es erlaubt, Fahrräder in den Volksgarten mitzuführen, wenn diese geschoben werden?
1a. Falls nein, sind die MitarbeiterInnen der Parkraumüberwachungsgruppe instruiert, Personen mit Fahrrädern nicht in den Park zu lassen?
1b. Falls ja, wurden die ÖWD-SicherheitsmitarbeiterInnen bei ihrer Einschulung darauf hingewiesen? Wer ist vonseiten der Bundesgärten für diese Einschulung zuständig?
2. Zu welchem Zweck werden ÖWD-SicherheitsmitarbeiterInnen im Volksgarten eingesetzt?
2a. Welche Kosten entstehen dadurch?
3. Zu welchem Zweck werden Organe der Parkraumüberwachungsgruppe beim Volksgarten eingesetzt?

Vielen Dank im Voraus.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. April 2020
  • Frist
    16. Juni 2020
  • 0 Follower:innen
Marco Steinhuber
Sehr geehrte<< Anrede >> hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender …
An Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft Details
Von
Marco Steinhuber
Betreff
Angebliches Fahrradverbot im Volksgarten [#1939]
Datum
21. April 2020 00:02
An
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Ich wurde vor wenigen Tagen von einem Sicherheitsmitarbeiter des ÖWD im Wiener Volksgarten ermahnt, ich dürfte mein Fahrrad nicht durch den Park schieben, überhaupt dürfte ich es gar nicht mit hineinnehmen. Grundlage wäre § 5 der Hausordnung. In dieser steht jedoch nur, dass die Mitnahme von "Sportgeräten mit Rollen" wie Segways verboten ist. Laut Auskunft des Sicherheitsmitarbeiters sei es jedoch Auftrag des Kunden, Personen mit Fahrrädern des Parks zu verweisen. Bitte um Beantwortung folgender Fragen: 1. Ist es erlaubt, Fahrräder in den Volksgarten mitzuführen, wenn diese geschoben werden? 1a. Falls nein, sind die MitarbeiterInnen der Parkraumüberwachungsgruppe instruiert, Personen mit Fahrrädern nicht in den Park zu lassen? 1b. Falls ja, wurden die ÖWD-SicherheitsmitarbeiterInnen bei ihrer Einschulung darauf hingewiesen? Wer ist vonseiten der Bundesgärten für diese Einschulung zuständig? 2. Zu welchem Zweck werden ÖWD-SicherheitsmitarbeiterInnen im Volksgarten eingesetzt? 2a. Welche Kosten entstehen dadurch? 3. Zu welchem Zweck werden Organe der Parkraumüberwachungsgruppe beim Volksgarten eingesetzt? Vielen Dank im Voraus.
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Marco Steinhuber <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Marco Steinhuber << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Marco Steinhuber
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft
E-Mail Empfangsbestätigung des BMLRT Die von Ihnen an das Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Touri…
Von
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft
Betreff
E-Mail Empfangsbestätigung des BMLRT
Datum
21. April 2020 00:03
Status
Warte auf Antwort
Die von Ihnen an das Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus zugestellte E-Mail ist eingelangt. Datenschutzrechtliche Informationen gemäß Art 13 DSGVO: Wir speichern und verarbeiten Ihre Daten (Name, E-Mailadresse) ausschließlich im Sinne der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (DSGVO) sowie des durch das Datenschutz-Anpassungsgesetz novellierten Datenschutzgesetzes i.d.F. vom 25. Mai 2018. Unsere Zusendung erfolgt auf der Rechtsgrundlage des Bundesministeriengesetzes 1986, BGBl. Nr. 76/1986 idgF, Teil 2 der Anlage zu §2 (Informationstätigkeit der Bundesregierung). Hierfür speichern wir Ihren Vor- und Zunamen, Ihre E-Mail-Adresse und ggf. sonstige personenbezogene Daten, die Sie im Zuge Ihres Schreibens an das Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus übermitteln. Diese werden mit Ablauf des nächstfolgenden Kalenderjahres automatisch gelöscht. Für die zutreffende Beantwortung Ihres Anliegens werden relevante Auszüge Ihrer Daten (insbesondere Vor- und Zuname, E-Mail, Anschrift und ggf. Telefonnummer) - wenn organisationstechnisch erforderlich - an Dienststellen des BMLRT weitergeleitet, sowie ggf. an andere Bundesministerien übermittelt. Ihre Rechte: Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn Sie der Meinung sind, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren. In Österreich ist dies die Datenschutzbehörde. Weitere Informationen: Sie erreichen uns im Falle datenschutzrechtlicher Fragen die Ihre Person betreffen unter: Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus, Abteilung RD1, E-Mail-Adresse: Datenschutzbeauftragter(at)bmlrt.gv.at
Marco Steinhuber
Re: E-Mail Empfangsbestätigung des BMLRT [#1939] Sehr geehrte<< Anrede >> meine Anfrage „Angebliches …
An Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft Details
Von
Marco Steinhuber
Betreff
Re: E-Mail Empfangsbestätigung des BMLRT [#1939]
Datum
25. Oktober 2020 14:45
An
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Anfrage „Angebliches Fahrradverbot im Volksgarten“ vom 21.04.2020 (#1939) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 132 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Marco Steinhuber Anfragenr: 1939 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Marco Steinhuber << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft
E-Mail Empfangsbestätigung des BMLRT Die von Ihnen an das Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Touri…
Von
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft
Betreff
E-Mail Empfangsbestätigung des BMLRT
Datum
25. Oktober 2020 14:45
Status
Warte auf Antwort
Die von Ihnen an das Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus zugestellte E-Mail ist eingelangt. Datenschutzrechtliche Informationen gemäß Art 13 DSGVO: Wir speichern und verarbeiten Ihre Daten (Name, E-Mailadresse) ausschließlich im Sinne der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (DSGVO) sowie des durch das Datenschutz-Anpassungsgesetz novellierten Datenschutzgesetzes i.d.F. vom 25. Mai 2018. Unsere Zusendung erfolgt auf der Rechtsgrundlage des Bundesministeriengesetzes 1986, BGBl. Nr. 76/1986 idgF, Teil 2 der Anlage zu §2 (Informationstätigkeit der Bundesregierung). Hierfür speichern wir Ihren Vor- und Zunamen, Ihre E-Mail-Adresse und ggf. sonstige personenbezogene Daten, die Sie im Zuge Ihres Schreibens an das Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus übermitteln. Diese werden mit Ablauf des nächstfolgenden Kalenderjahres automatisch gelöscht. Für die zutreffende Beantwortung Ihres Anliegens werden relevante Auszüge Ihrer Daten (insbesondere Vor- und Zuname, E-Mail, Anschrift und ggf. Telefonnummer) - wenn organisationstechnisch erforderlich - an Dienststellen des BMLRT weitergeleitet, sowie ggf. an andere Bundesministerien übermittelt. Ihre Rechte: Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn Sie der Meinung sind, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren. In Österreich ist dies die Datenschutzbehörde. Weitere Informationen: Sie erreichen uns im Falle datenschutzrechtlicher Fragen die Ihre Person betreffen unter: Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus, Abteilung RD1, E-Mail-Adresse: Datenschutzbeauftragter(at)bmlrt.gv.at
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft
Antwort Sehr geehrter Herr Steinhuber, Entschuldigung, dass die Antwort erst jetzt kommt. 1. Ist es erlau…
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Sehr geehrter Herr Steinhuber, Entschuldigung, dass die Antwort erst jetzt kommt. 1. Ist es erlaubt, Fahrräder in den Volksgarten mitzuführen, wenn diese geschoben werden? Nach § 5 (1) der Parkordnung ist Radfahren sowie deren Mitnahme in öffentlich zugänglichen Parkanlagen verboten (ausgenommen Dienstfahrräder). Die Parkordnung wurde mit der Finanzprokuratur abgeklärt. 1.a. Falls nein, sind die MitarbeiterInnen der Parkraumüberwachungsgruppe instruiert, Personen mit Fahrrädern nicht in den Park zu lassen. Die MitarbeiterInnen der Parkraumüberwachungsgruppe wurden instruiert. 2. und 2.a. Zu welchem Zweck und welchen Kosten werden ÖWD SicherheitsmitarbeiterInnen im Volksgarten eingesetzt? Nach dem Lockdown und der Öffnung der Bundesgärten am 14. April 2020 im Zuge der Covid Krise wurde Sicherheitspersonal der Firma Securitas zur Einhaltung der Maßnahmen eingesetzt mit Kosten von 2137,92 Euro. 3. Zu welchem Zweck werden Organe der Parkraumüberwachungsgruppe beim Volksgarten eingesetzt? Die Parkraumüberwachungsgruppe wurde zur Kontrolle der Maßnahmen von der Stadt Wien kostenlos zur Verfügung gestellt. Mit freundlichen Grüßen