Bearbeitungsgeschwindigkeit Steuerausgleich

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Wäre es möglich die automatische Überprüfung in FinanzOnline so zu gestalten, dass sofern man zu einer manuellen Überprüfung ausgesucht wird, die Aufforderung zur Dokummentennachreichung, automatisch ausgelöst wird?

Sofern dies nicht möglich sein sollte, würde ich gerne einbringen die Gesamtlänge der Bearbeitungszeit auf sechs Monate zu begrenzen, statt diese bei jeder Kommunikation neu zu starten.

Der Hintergrund der Frage ist, dass ich als arbeitender Student, regelmäßig vom System geflaggt werde. Anschließend muss ich warten bis jemand vom FA hier in Graz sich das manuell anschaut und dann die Aufforderung verschickt. Jeder dieser Schritte setzt das sechsmonatige Bearbeitungsfenster wieder auf 0. Das hat wiederum zur Folge, dass ich oft mehrere Monate später bekomme als es eigentlich notwendig wäre. (Da ich alle Rechnungen brav pflege und oft binnen weniger Stunden nachreiche)

Danke

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. Dezember 2020
  • Frist
    6. Februar 2021
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Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft…
An Bundesministerium für Finanzen Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Bearbeitungsgeschwindigkeit Steuerausgleich [#2148]
Datum
12. Dezember 2020 21:34
An
Bundesministerium für Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Wäre es möglich die automatische Überprüfung in FinanzOnline so zu gestalten, dass sofern man zu einer manuellen Überprüfung ausgesucht wird, die Aufforderung zur Dokummentennachreichung, automatisch ausgelöst wird? Sofern dies nicht möglich sein sollte, würde ich gerne einbringen die Gesamtlänge der Bearbeitungszeit auf sechs Monate zu begrenzen, statt diese bei jeder Kommunikation neu zu starten. Der Hintergrund der Frage ist, dass ich als arbeitender Student, regelmäßig vom System geflaggt werde. Anschließend muss ich warten bis jemand vom FA hier in Graz sich das manuell anschaut und dann die Aufforderung verschickt. Jeder dieser Schritte setzt das sechsmonatige Bearbeitungsfenster wieder auf 0. Das hat wiederum zur Folge, dass ich oft mehrere Monate später bekomme als es eigentlich notwendig wäre. (Da ich alle Rechnungen brav pflege und oft binnen weniger Stunden nachreiche) Danke
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Bundesministerium für Finanzen
Ihre Anfrage nach dem Auskunftspflichtgesetz Sehr geehrtAntragsteller/in in der Anlage wird Ihnen die Antwort zu …
Von
Bundesministerium für Finanzen
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Auskunftspflichtgesetz
Datum
7. Januar 2021 08:19
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in in der Anlage wird Ihnen die Antwort zu Ihrem Auskunftsersuchen vom 12. Dezember 2020 übermittelt. Mit freundlichen Grüßen
Anfragesteller/in
Re: Ihre Anfrage nach dem Auskunftspflichtgesetz [#2148] Sehr geehrteAntragsteller/in danke für die rasche Rückmel…
An Bundesministerium für Finanzen Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Re: Ihre Anfrage nach dem Auskunftspflichtgesetz [#2148]
Datum
7. Januar 2021 18:58
An
Bundesministerium für Finanzen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in danke für die rasche Rückmeldung und die Richtigstellung. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 2148 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>