Bearbeitungzeit für Anträge an einer Bezirkshaupmannschaft bzw. an einem Magistrat
Ich möchte wissen innerhalb welcher Frist Anträge die an einem Magistrat bzw. an einer Bezirkshaupmannschaft in Niederösterreich gestellt werden bearbeitet werden müssen.
Weiters interessiert mich wo das geregelt ist (Link zum RIS).
Desweiteren möchte ich wissen welche Konsequenzen ein Nichteinhalten der Frist nach sich zieht bzw. nach sich ziehen kann.
Gerne bitte ich sie auch um Links im RIS zur bestehenden Judikatur in derartigen Angelegenheiten.
Eine briefliche Ausfertigung ihrer Antwort ist aus meiner Sicht nicht erforderlich, die Anwort via FragDenStaat.at wäre für mich ausreichend.
Vielen Dank schon im Voraus für ihr Bemühen und ihre Antworten.
Anfrage erfolgreich
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Datum5. November 2021
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31. Dezember 2021
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- Von
- Anfragesteller/in
- Betreff
- Bearbeitungzeit für Anträge an einer Bezirkshaupmannschaft bzw. an einem Magistrat [#2419]
- Datum
- 5. November 2021 18:33
- An
- Landesregierung Niederösterreich
- Status
- Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Landesregierung Niederösterreich
- Betreff
- Antragsteller/in Antragsteller/in, Anfrage § 73 AVG
- Datum
- 22. November 2021 09:24
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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- Von
- Anfragesteller/in
- Betreff
- Re: Antragsteller/in Antragsteller/in, Anfrage § 73 AVG [#2419]
- Datum
- 28. November 2021 18:29
- An
- Landesregierung Niederösterreich
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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