Besicherungen für Exportkredite

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Liste aller Exportkredite von Unternehmen, für deren Besicherungen (Ausfallshaftungen) der Staat bzw. der Steuerzahler (in Form von Bund bzw. Ländern) haftet bzw. gehaftet hat.

Ich bitte konkret um:
1. die Gesamtsummen dieser (aktiven) Besicherungen für den Zeitraum von 2000 bis aktuell (z.B. jährlich zum Jahreswechsel oder idealerweise zum jeweiligen Quartalsende)
2. die Liste aller dieser Unternehmen mit der Angabe der Höhe der jeweiligen Besicherung und von deren Laufzeit, für den Zeitraum von 2012 bis möglichst zum heutigen Tag bzw. soweit diese derzeit verfügbar sind.

Vielen Dank im Voraus!

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    7. September 2014
  • Frist
    2. November 2014
  • Ein:e Follower:in
Anfragesteller/in
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Ausku…
An Bundesministerium für Finanzen Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Datum
7. September 2014 23:23
An
Bundesministerium für Finanzen
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Liste aller Exportkredite von Unternehmen, für deren Besicherungen (Ausfallshaftungen) der Staat bzw. der Steuerzahler (in Form von Bund bzw. Ländern) haftet bzw. gehaftet hat. Ich bitte konkret um: 1. die Gesamtsummen dieser (aktiven) Besicherungen für den Zeitraum von 2000 bis aktuell (z.B. jährlich zum Jahreswechsel oder idealerweise zum jeweiligen Quartalsende) 2. die Liste aller dieser Unternehmen mit der Angabe der Höhe der jeweiligen Besicherung und von deren Laufzeit, für den Zeitraum von 2012 bis möglichst zum heutigen Tag bzw. soweit diese derzeit verfügbar sind. Vielen Dank im Voraus!
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Bundesministerium für Finanzen
Sehr geehrtAntragsteller/in Mit Schreiben vom 7. September 2014 haben Sie gemäß den §§ 2,3 Auskunftspflichtgesetz…
Von
Bundesministerium für Finanzen
Via
Briefpost
Betreff
Datum
22. September 2014
Status
Anfrage abgelehnt
Sehr geehrtAntragsteller/in Mit Schreiben vom 7. September 2014 haben Sie gemäß den §§ 2,3 Auskunftspflichtgesetz Auskunft über Besicherungen für Exportkredite beantragt. Dazu müssen wir Ihnen leider mitteilen, dass diese Auskunft nicht erteilt werden kann, da dem die gesetzliche Verschwiegenheitsverpflichtung des § 5 (6) Ausfuhrförderungsgesetz (AusfFG) entgegensteht. Gemäß § 5 (6) AusfFG sind alle Personen, die mit der Behandlung und Begutachtung von Ansuchen um Haftungsübernahmen befasst sind, verpflichtet, über alle ihnen in Ausübung dieser Tätigkeit bekannt gewordenen Amts-, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse Verschwiegenheit zu bewahren. Mit freundlichen Grüßen,
Anfragesteller/in
Sehr geehrt<< Anrede >> Ich akzeptiere die grundsätzliche Verschwiegenheitspflicht gemäß § 5 (6) Ausf…
An Bundesministerium für Finanzen Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Datum
25. September 2014 15:31
An
Bundesministerium für Finanzen
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> Ich akzeptiere die grundsätzliche Verschwiegenheitspflicht gemäß § 5 (6) AusfFG bezüglich Amts-, Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen. Deshalb bitte ich nun nur um die Auskunft über die für die Steuerzahler tatsächlich schlagend gewordenen Besicherungen - also die Liste der Unternehmen, die im Zuge dieser Besicherungen einen finanziellen Vorteil auf Kosten der Steuerzahler eingeräumt bekommen haben. Wobei in der Liste zu jedem Eintrag (zumindest der Konzernname und/oder Unternehmensname) auch das Datum und die Betragshöhe zur jeweiligen Inanspruchnahme angegeben sein soll. Der Zeitraum für diese Auswertung soll mit dem Jahr 2000 beginnen und bis zum heurigen Jahr reichen (bzw. soweit diese Daten zum jetzigen Zeitpunkt verfügbar sind). Hinweis: Als Steuerzahler erfahren zu wollen, wofür mein Geld tatsächlich ausgegeben wird, ist sicher mein gutes Recht. Dieses kann mir keinesfalls aus Gründen der Verschwiegenheit von Geheimnissen verwehrt werden, weil eine finanzielle Unterstützung durch mich als Steuerzahler gar kein Geheimnis sein kann. Deshalb ist auf dieses neuerliche Auskunftsersuchen die Anwendung von § 5 (6) AusfFG nicht zulässig. Ich bitte Sie daher nun mit Nachdruck um diese Liste, oder zumindest die Aufstellung der betragsmäßig größten Inanspruchnahmen (von 2000 bis heuer) - vielen Dank im Voraus. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>