“Corona-Masken: Effekte und Wirkung” - Fragen zum Verständnis parlamentarischer Anfragen

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

In der Anfrage Nr. 4555/J “Corona-Masken: Effekte und Wirkung” und in der darauf folgenden Anfrage Nr. 6154/J "Corona-Masken: Effekte und Wirkung" sind eindeutig formulierte Fragen betreffend der Wirkungsweise von (FFP2-)Masken auf das Ausbreitungsgeschehen von über Aerosole übertragbare Viren gestellt worden. Diese sind dann auch an das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen weitergeleitet worden.
Zusammengefasst haben alle gefragten Organisationen zugegeben, dass es dazu weder eine Zuständigkeit noch Daten gibt.

Auch wenn die Corona-Zeit mittlerweile als vorbei betrachtet werden kann, stellen sich ein paar Fragen um die vergangene Zeit besser verstehen zu können.

1. Gibt es mittlerweile haltbare Studien, die eine Wirksamkeit beweisen?
2. Gibt es echte, haltbare oder unwiderlegbare Beweise aus den Natur- oder Ingenieurswissenschaften? Denn diese müssten die Funktionsweise bzw. Wirkungsweise besser analysieren können als Mediziner, da es sich hier um ein mechanisches und physikalisches (also technisches) Hilfsmittel handelt.
3. Falls es so etwas nicht gibt, wie kann es sein, dass ohne eigenes Wissen Masken als wirksame Mittel gegen die Verbreitung von Viren beworben bzw. verordnet werden.
4. Falls es solche Beweise nicht gibt, haben dann sogenannte Experten bzw. diverse Medien, die Masken beworben haben, unwissentlich oder wissentlich medizinische Falschinformationen verbreitet.

Anmerkung zur ersten Frage: Sogenannte Schrottstudien sind bekannt. Studien bei denen sich die Autoren eher lächerlich machen, da die Argumentationen schon beim Lesen als schwach bis fehlerhaft zu erkennen sind (Beispiel: “An Upper bound on one-to-one exposure to infectious human respiratory particles“, Max Planck Institute for Dynamics and Self-Organisation und andere).

Antwort verspätet

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  • Datum
    26. Februar 2024
  • Frist
    22. April 2024
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Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft…
An Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
“Corona-Masken: Effekte und Wirkung” - Fragen zum Verständnis parlamentarischer Anfragen [#3039]
Datum
26. Februar 2024 10:25
An
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wird verschickt...
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
In der Anfrage Nr. 4555/J “Corona-Masken: Effekte und Wirkung” und in der darauf folgenden Anfrage Nr. 6154/J "Corona-Masken: Effekte und Wirkung" sind eindeutig formulierte Fragen betreffend der Wirkungsweise von (FFP2-)Masken auf das Ausbreitungsgeschehen von über Aerosole übertragbare Viren gestellt worden. Diese sind dann auch an das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen weitergeleitet worden. Zusammengefasst haben alle gefragten Organisationen zugegeben, dass es dazu weder eine Zuständigkeit noch Daten gibt. Auch wenn die Corona-Zeit mittlerweile als vorbei betrachtet werden kann, stellen sich ein paar Fragen um die vergangene Zeit besser verstehen zu können. 1. Gibt es mittlerweile haltbare Studien, die eine Wirksamkeit beweisen? 2. Gibt es echte, haltbare oder unwiderlegbare Beweise aus den Natur- oder Ingenieurswissenschaften? Denn diese müssten die Funktionsweise bzw. Wirkungsweise besser analysieren können als Mediziner, da es sich hier um ein mechanisches und physikalisches (also technisches) Hilfsmittel handelt. 3. Falls es so etwas nicht gibt, wie kann es sein, dass ohne eigenes Wissen Masken als wirksame Mittel gegen die Verbreitung von Viren beworben bzw. verordnet werden. 4. Falls es solche Beweise nicht gibt, haben dann sogenannte Experten bzw. diverse Medien, die Masken beworben haben, unwissentlich oder wissentlich medizinische Falschinformationen verbreitet. Anmerkung zur ersten Frage: Sogenannte Schrottstudien sind bekannt. Studien bei denen sich die Autoren eher lächerlich machen, da die Argumentationen schon beim Lesen als schwach bis fehlerhaft zu erkennen sind (Beispiel: “An Upper bound on one-to-one exposure to infectious human respiratory particles“, Max Planck Institute for Dynamics and Self-Organisation und andere).
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 3039 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/3039/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
WG: WG: “Corona-Masken: Effekte und Wirkung” - Fragen zum Verständnis ... [20240226-103329958/20240227-091023818] …
Von
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Betreff
WG: WG: “Corona-Masken: Effekte und Wirkung” - Fragen zum Verständnis ... [20240226-103329958/20240227-091023818]
Datum
27. Februar 2024 09:10
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage ist im Service für Bürgerinnen und Bürger eingelangt und wurde an die zuständige Abteilung weitergeleitet.
Anfragesteller/in
AW: WG: WG: “Corona-Masken: Effekte und Wirkung” - Fragen zum Verständnis ... [20240226-103329958/20240227-0910238…
An Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
AW: WG: WG: “Corona-Masken: Effekte und Wirkung” - Fragen zum Verständnis ... [20240226-103329958/20240227-091023818] [#3039]
Datum
23. April 2024 09:06
An
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Meine Anfrage "“Corona-Masken: Effekte und Wirkung” - Fragen zum Verständnis parlamentarischer Anfragen" vom 26.02.2024 (#3039) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in