Die hier¹, bzw. hier² nachzulesenden ministeriellen „Mythen und Fakten” zu 5G

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Sehr geehrteAntragsteller/in

gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG wird um Erteilung folgender Auskunft gebeten:

1.) Stellt die Aussage „bekannt ist bislang lediglich, dass die hochfrequenten Felder eine thermische, also wärmende Wirkung haben” und dass „andere als temperaturbedingte Wirkungen auf den menschlichen Körper” (nicht-, bzw. athermische Effekte) „bis heute im Zusammenhang mit Mobilfunk nicht nachgewiesen worden” sind, den offiziellen, amtlichen Kenntnisstand der Behörde BMK dar?
2.) Wer ist für diesen veröffentlichten Sachverhalt als OrganwalterIn verantwortlich?
3.) In welchem WHO-Dokument wurden „Grenzwerte der Weltgesundheitsorganisation WHO” bzw. „die von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) vorgesehen Grenzwerte” für Mobilfunk festgelegt und wo kann dieses WHO-Dokument online abgerufen werden?
4.) Inwiefern stellt die vom ÖVE-Verein [a] produzierte Richtlinie R 23-1 [b] gleichzeitig auch eine vom ÖNORM-Verein „Austrian Standards” [c] produzierte ÖNORM [d] dar und wo kann diese Richtlinie als „ÖNORM R23-1” [e] online abgerufen werden?

Hinweis: Da aus der Anfrage klar ersichtlich ist, dass ein öffentliches Interesse auf Information vorliegt und diesem durch Veröffentlichung der erhaltenen Auskunft im Medium https://fragdenstaat.at entsprochen wird, fällt keine Gebühr nach dem Gebührengesetz an.³
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¹ https://infothek.bmk.gv.at/gesundheitsg…
² https://image.isu.pub/200619141707-d038…
³ https://www.gemeindebund.steiermark.at/…
[a] https://www.ove.at/impressum
[b] https://shop.austrian-standards.at/acti…
[c] https://www.austrian-standards.at/de/im…
[d] https://www.austrian-standards.at/de/st…
[e] http://elektro-sensibel.de/docs/Antwort…

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    9. August 2021
  • Frist
    4. Oktober 2021
  • 2 Follower:innen
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG wird um Erteilung folgender Auskunft gebeten: 1.) Ste…
An Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Die hier¹, bzw. hier² nachzulesenden ministeriellen „Mythen und Fakten” zu 5G [#2349]
Datum
9. August 2021 14:31
An
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG wird um Erteilung folgender Auskunft gebeten: 1.) Stellt die Aussage „bekannt ist bislang lediglich, dass die hochfrequenten Felder eine thermische, also wärmende Wirkung haben” und dass „andere als temperaturbedingte Wirkungen auf den menschlichen Körper” (nicht-, bzw. athermische Effekte) „bis heute im Zusammenhang mit Mobilfunk nicht nachgewiesen worden” sind, den offiziellen, amtlichen Kenntnisstand der Behörde BMK dar? 2.) Wer ist für diesen veröffentlichten Sachverhalt als OrganwalterIn verantwortlich? 3.) In welchem WHO-Dokument wurden „Grenzwerte der Weltgesundheitsorganisation WHO” bzw. „die von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) vorgesehen Grenzwerte” für Mobilfunk festgelegt und wo kann dieses WHO-Dokument online abgerufen werden? 4.) Inwiefern stellt die vom ÖVE-Verein [a] produzierte Richtlinie R 23-1 [b] gleichzeitig auch eine vom ÖNORM-Verein „Austrian Standards” [c] produzierte ÖNORM [d] dar und wo kann diese Richtlinie als „ÖNORM R23-1” [e] online abgerufen werden? Hinweis: Da aus der Anfrage klar ersichtlich ist, dass ein öffentliches Interesse auf Information vorliegt und diesem durch Veröffentlichung der erhaltenen Auskunft im Medium https://fragdenstaat.at entsprochen wird, fällt keine Gebühr nach dem Gebührengesetz an.³ ___ ¹ https://infothek.bmk.gv.at/gesundheitsgefaehrdend-mythen-und-fakten-zum-start-von-5g ² https://image.isu.pub/200619141707-d038292f3db08b13e2f6016274f29d6e/jpg/page_31.jpg ³ https://www.gemeindebund.steiermark.at/fileadmin/user_upload/Stellungnahmen/2018/OeStGB/13.8.18_Antwort_Ergaenzungsanfragen_Gemeindebund.pdf [a] https://www.ove.at/impressum [b] https://shop.austrian-standards.at/action/de/public/details/598005/OVE-Richtlinie_R_23-1_2017_04_01 [c] https://www.austrian-standards.at/de/impressum [d] https://www.austrian-standards.at/de/standardisierung/warum-standards/grundbegriffe/oenorm [e] http://elektro-sensibel.de/docs/Antwort_Bmvit.pdf Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
2021-0.560.930-2-A - Antragsteller/in Antragsteller/in, 5G Sehr geehrteAntragsteller/in Anbei dürfen wir Ihnen di…
Von
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Betreff
2021-0.560.930-2-A - Antragsteller/in Antragsteller/in, 5G
Datum
16. August 2021 15:51
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Anbei dürfen wir Ihnen die Antwort zu Ihrem Schreiben übermitteln. Mit freundlichen Grüßen
Anfragesteller/in
Re: 2021-0.560.930-2-A - Antragsteller/in Antragsteller/in, 5G [#2349] Sehr geehrteAntragsteller/in Vielen Dank f…
An Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Re: 2021-0.560.930-2-A - Antragsteller/in Antragsteller/in, 5G [#2349]
Datum
25. August 2021 12:38
An
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Vielen Dank für die Information darüber, dass „die Agenden des Funks, der Post und Telekom mit der Änderung des Bundesministeriengesetzes Ende Januar 2020 an das Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus übergegangen sind“, da sich das ggst. Auskunftsbegehren aber auf die vom BMK verbreiteten (5G-)Mobilfunk-Weisheiten bezieht und die inhaltliche Verantwortung daher nicht auf ein anderes Ministerium abgeschoben werden kann, ist dieser Sachverhalt gänzlich irrelevant! Das Auskunftsbegehren vom 09. August 2021 wird daher um folg. Punkte erweitert und die bisherige Aufzählung fortgeführt: 5.) Es wird darüber informiert „dass 2011 elektromagnetische Hochfrequenzfelder der Gruppe 2B zugeordnet wurden (d.h. alle Funkdienste wie Mobilfunk, Fernsehen, Radio, WLAN, etc.)“, verschwiegen wird jedoch, dass diese Eingruppierung ausschließlich auf der Benutzung von MOBILTELEFONEN basierte („based on an increased risk for glioma, a malignant type of brain cancer, associated with WIRELESS PHONE use“ [f] bzw. „based on positive associations between glioma and acoustic neuroma and exposure to RF-EMF from WIRELESS PHONES“ [g]), ist bzw. war dieser Sachverhalt der „BMK-Redaktion“ nicht bekannt? 6.) Es wird fälschlich behauptet, dass sich auch „Kokosöl“ in der Gruppe 2B befinden soll, ist bzw. war der „BMK-Redaktion“ nicht bekannt, dass sich natürlich vorkommendes Kokosöl in überhaupt keiner IARC-Gruppe befindet? 7.) Es wird verschwiegen, dass sich auch Benzinabgase, Chloroform oder Nickel [h], Benzin, Blei, Chlorophenoxy Herbizide, Schiffsdiesel, bestimmte Humane Papillomaviren (HPV [i]) oder Infektionen mit dem Humanen Immunschwächevirus Typ 2 (HIV-2) in der Gruppe 2B befinden [j], ist bzw. war dieser Sachverhalt der „BMK-Redaktion“ nicht bekannt? 8.) Es wird fälschlich behauptet „Die Einstufung 2B bedeutet NICHT möglicherweise krebserregend“, ist bzw. war der „BMK-Redaktion“ nicht bekannt, dass die IARC-Gruppe 2B das genaue Gegenteil, also „möglicherweise krebserregend“ (Possibly carcinogenic to humans [k]) bedeutet? Wird nur wieder auf das BMLRT bzw. die GZ 2021-0.560.930 verwiesen oder die Anfrage nicht innerhalb der gesetzlichen Frist beantwortet, erfolgt automatisch eine Verständigung der Volksanwaltschaft [l]. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in ___ [f] https://www.iarc.who.int/wp-content/uploads/2018/07/pr208_E.pdf [g] http://www.wirelesswatchblog.org/wp-content/uploads/2011/06/Lancet-June-2011-11.pdf [h] https://www.gesundheit.gv.at/aktuelles/archiv-2011/krebsrisiko-handystrahlen [i] https://www.mlo-online.com/home/article/13005809/relevance-of-persistent-infection-with-highrisk-hpv-genotypes-in-cervical-cancer-progression („Grade 2B (possibly carcinogenic to humans) 26, 53, 66, 67, 70, 73, 82, 30, 34, 69, 85, and 97“) [j] https://monographs.iarc.who.int/list-of-classifications [k] https://monographs.iarc.who.int/agents-classified-by-the-iarc [l] https://www.parlament.gv.at/PERK/KONTR/VA („Sie hat die Aufgabe, behauptete oder vermutete Missstände in der Verwaltung zu prüfen.“) Anfragenr: 2349 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
2021-0.595.457-2-A - Antragsteller/in Antragsteller/in, Mythen und Fakten 5G Sehr geehrteAntragsteller/in Anbei d…
Von
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Betreff
2021-0.595.457-2-A - Antragsteller/in Antragsteller/in, Mythen und Fakten 5G
Datum
31. August 2021 14:39
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Anbei dürfen wir Ihnen die Antwort zu Ihrem Schreiben übermitteln. Mit freundlichen Grüßen
Anfragesteller/in
Re: 2021-0.595.457-2-A - Antragsteller/in Antragsteller/in, Mythen und Fakten 5G [#2349] Sehr geehrteAntragsteller…
An Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Re: 2021-0.595.457-2-A - Antragsteller/in Antragsteller/in, Mythen und Fakten 5G [#2349]
Datum
2. September 2021 08:46
An
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Ist die mit GZ 2021-0.595.457 erhaltene Auskunft dahingehend zu verstehen, dass das BMK (5G-)Mobilfunk-Weisheiten verbreitet, für die ihm zwar jegliche „nominelle Zuständigkeit“ fehlt, die nur einfach 1:1 vom ehemaligen BMVIT übernommen wurden, es aber „fachlich nicht in der Lage“ ist die inhaltliche Richtigkeit zu überprüfen, geschweige denn eine solche sicherzustellen und sich als Behörde auch dann nicht veranlasst sieht, nachweislich falsche Tatsachenbehauptungen zu unterlassen/berichtigen, wenn sie ihr, wie unter 6.) & 8.) ausgeführt und mit den jeweiligen Quellangaben versehenen, zur Kenntnis gebracht und daher gem. § 16 (2) AVG* mit Aktenvermerk festgehalten werden? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in ___ * https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1991/51/P16/NOR40095820 Anfragenr: 2349 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Anfragesteller/in
Re: 2021-0.595.457-2-A - Antragsteller/in Antragsteller/in, Mythen und Fakten 5G [#2349] Sehr geehrteAntragsteller…
An Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Re: 2021-0.595.457-2-A - Antragsteller/in Antragsteller/in, Mythen und Fakten 5G [#2349]
Datum
14. September 2021 15:18
An
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG wird um Erteilung folgender Auskunft gebeten: Ist die mit GZ 2021-0.595.457 erhaltene Auskunft dahingehend zu verstehen, dass das BMK weiterhin (5G-)Mobilfunk-Fehlinformationen verbreitet, da es „fachlich nicht in der Lage“ ist, die inhaltliche Richtigkeit zu überprüfen oder eine solche sicherzustellen, die ohne jegliche „nominelle Zuständigkeit“ einfach 1:1 vom Vorgängerministerium BMVIT übernommen wurden und sich die Behörde BMK weder veranlasst sieht, die unter 6.) & 8.) mit Quellangaben nachgewiesenen Unwahrheiten richtigzustellen noch darüber gem § 16 (2) AVG* einen Aktenvermerk anzulegen? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in ___ * https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1991/51/P16/NOR40095820 Anfragenr: 2349 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Anfrage nach dem Auskunftspflichtgesetz zu „Mythen und Fakten 5G [#2349]“, vom 14.09.2021 Sehr geehrteAntragstelle…
Von
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Betreff
Anfrage nach dem Auskunftspflichtgesetz zu „Mythen und Fakten 5G [#2349]“, vom 14.09.2021
Datum
11. Oktober 2021 14:03
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte beachten Sie die Erledigung im Anhang. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft
2021-0.669.019-1-A - Ausgang an Herrn Antragsteller/in Antragsteller/in Mit freundlichen Grüßen
Von
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft
Betreff
2021-0.669.019-1-A - Ausgang an Herrn Antragsteller/in Antragsteller/in
Datum
11. Oktober 2021 14:03
Status
Warte auf Antwort