Dienstrecht

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Sehr geehrteAntragsteller/in

ich bitte um Auskunft zur Einstufung als Hochschulprofessor ph1 an einer Pädagogischen Hochschule.

Im Gesetz findet sich, neben der für die Verwendung entsprechende Hochschulbildung (zB Doktorat) die Voraussetzung Lehrbefugnis (venia docendi).

Wird das Erfordernis Lehrbefugnis für die Einstufung in die VERWENDUNGSGRUPPE PH 1 (Hochschulprofessor) durch eine ausländische Lehrbefugnis als Universitäts- Professor (an einer anerkannten deutschen Universität) erfüllt?

Mit der Bitte um Antwort, verbleibe ich

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    16. Juli 2017
  • Frist
    10. September 2017
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Anfragesteller/in
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Ausku…
An Ehem. Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Dienstrecht [#814]
Datum
16. Juli 2017 10:21
An
Ehem. Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Auskunft zur Einstufung als Hochschulprofessor ph1 an einer Pädagogischen Hochschule. Im Gesetz findet sich, neben der für die Verwendung entsprechende Hochschulbildung (zB Doktorat) die Voraussetzung Lehrbefugnis (venia docendi). Wird das Erfordernis Lehrbefugnis für die Einstufung in die VERWENDUNGSGRUPPE PH 1 (Hochschulprofessor) durch eine ausländische Lehrbefugnis als Universitäts- Professor (an einer anerkannten deutschen Universität) erfüllt? Mit der Bitte um Antwort, verbleibe ich
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Anfragesteller/in
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Anfrage "Dienstrecht " vom 16.07.2017 (#814) wurde von Ihnen nicht in der ge…
An Ehem. Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
AW: Dienstrecht [#814]
Datum
15. September 2017 11:18
An
Ehem. Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Anfrage "Dienstrecht " vom 16.07.2017 (#814) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 6 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 814 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
Ehem. Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort
Sehr geehrtAntragsteller/in Die Voraussetzungen für eine Einreihung in die Entlohnungsgruppe ph1 lauten (gemäß …
Von
Ehem. Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort
Betreff
WG: Dienstrecht [#814]
Datum
18. September 2017 09:18
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Die Voraussetzungen für eine Einreihung in die Entlohnungsgruppe ph1 lauten (gemäß der einschlägigen gesetzlichen Bestimmung in Anlage 1 Z 22a zum Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979): (1) Eine der Verwendung entsprechende abgeschlossene inländische oder gleichwertige ausländische Hochschulbildung und eine an einer österreichischen Universität erworbene oder gleichwertige ausländische Lehrbefugnis (venia docendi). (2) Die Erfüllung sämtlicher nachstehender Erfordernisse: a) Erwerb eines facheinschlägigen Doktorgrades gemäß § 87 Abs. 1 des Universitätsgesetzes 2002 bzw. § 66 Abs. 1 UniStG, b) eine mindestens vierjährige Verwendung als Hochschullehrperson und Bewährung bei der Erfüllung der Aufgaben gemäß § 200d, wobei auf diese Verwendung eine einschlägige Verwendung als Universitätslehrer anzurechnen ist, c) einschlägige wissenschaftliche Tätigkeit; diese ist durch Publikationen in international anerkannten wissenschaftlichen Fachzeitschriften oder durch gemäß einem Gutachten eines Wissenschaftlichen Beirates gleichzuhaltende Publikationen nachzuweisen. BürgerInnenservice T 0800 21 65 95 (gratis aus ganz Österreich) Postanschrift: Minoritenplatz 5, A-1010 Wien Serviceadresse: <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> [BMB Logo]<https://www.bmb.gv.at/index.html>
Ehem. Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre neuerliche Nachricht. Ihre Nachricht wurde vom 16.7.2017 wurde am…
Von
Ehem. Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort
Betreff
WG: Dienstrecht [#814]
Datum
18. September 2017 10:27
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre neuerliche Nachricht. Ihre Nachricht wurde vom 16.7.2017 wurde am darauffolgenden Tag an das Bundesministerium für Bildung weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen