Digitales Amt - Quellcode
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 2019-03-19 ist gemeinsam mit österreich.gv.at die App "Digitales Amt" vorgestellt worden.
Daher beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskünfte:
1) Ich beantrage Auskunft über die Dokumente mit dem Quellcode der Software "Digitales Amt".
2) Ich beantrage Auskunft über die Dokumente über etwaige durchgeführte Audits der Software "Digitales Amt".
3) Wie sah der Entstehungsprozess von "Digitales Amt" aus?
4) Ich beantrage eine Aufstellung der Entwicklungskosten von "Digitales Amt".
5) Ich beantrage Auskunft darüber wer in den Entwicklungsprozess eingebunden war.
6) Ich beantrage Auskunft darüber welche Beraterinnen und Berater für die Entwicklung der Software "Digitales Amt" herangezogen wurden.
7) Ich beantrage Auskunft über den weiteren Fahrplan für die Weiterentwicklung der Software "Digitales Amt" und der Plattform österreich.gv.at.
Ich stelle diese Anfrage als Junior Policy Analyst des Vereins epicenter.works (http://epicenter.works) und beabsichtige, die Informationen und Dokumente für weitere Analysen und Veröffentlichungen zu verwenden. Ich erfülle die vom Verwaltungsgerichtshof in seiner Entscheidung Ra 2017/03/0083-10 (29. Mai 2018) festgehaltenen Kriterien eines sogenannten "social watchdog". In dieser Entscheidung hat der VwGH unter anderem festgestellt, dass es bei Anfragen nach dem Auskunftspflichtgesetz geboten sein kann, dem Auskunftswerber Zugang zu den relevanten Dokumenten zu gewähren.
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG.
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum20. März 2019
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15. Mai 2019
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