Digitalsteuer in Österreich

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Die Digitalststeuer in Österreich war als Abgabe geplant, die Großkonzerne treffen soll.
Nun reicht z.B. die Firma Google die 5% ein zu eins an Endkunden weiter. (s.u)

Wie gedenkt man nun weiter vorzugehen? Am Ende bezahlen Österreichs Unternehmer*innen
diese Steuer. Das ist ein arger Standortnachteil und vollkommen suboptimal. Welche Maßnahmen sind geplant um die Österreichischen Unternehmer*innen zu entlasten?

Nur als Beispiel: Ein österreichischer Hotel, welches durch Corona-Pandemie
arg genug betroffen ist, wird im Jahr 2020 mit wenig Werbebudget gerade auf Google Ads
setzten wollen, um die neue Gäste zu bekommen. Dieses Hotel muss nun am Ende des Tages
mit Mehrkosten von 5% rechnen.

Weiters frage ich: Was genau wird mit den Mehreinnahmen konkret passieren?

MFG
Antragsteller/in Antragsteller/in

###################################################################
Google
Lieber Kunde,
ab dem 1. November 2020 wird Google neue Gebühren für die Auslieferung von Anzeigen im Vereinigten Königreich, in der Türkei und in Österreich berechnen.
Neue Gebühren
Ab dem 1. November 2020 werden wir Ihrer Rechnung oder Ihrem Kontoauszug eine Gebühr für Anzeigen hinzufügen, die in bestimmten Ländern ausgeliefert wurden:
• In der Türkei ausgelieferte Anzeigen: gesetzliche Betriebskosten von 5 % auf Ihrer Rechnung oder Ihrem Kontoauszug
• In Österreich ausgelieferte Anzeigen: Digitalsteuer von 5 % auf Ihrer Rechnung oder Ihrem Kontoauszug
• Im Vereinigten Königreich ausgelieferte Anzeigen: Digitalsteuer von 2 % auf Ihrer Rechnung oder Ihrem Kontoauszug
Die zusätzlichen gesetzlichen Betriebskosten ergeben sich aus den stetig komplexer werdenden Anforderungen und den steigenden Kosten für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben für die Auslieferung von Anzeigen in der Türkei. Die Gebühren in Österreich und im Vereinigten Königreich ergeben sich aus der jeweils neu eingeführten Digitalsteuer in den Ländern.
Sie können sich eine ausführlichere Beschreibung der Änderungen bei den Gebühren ansehen. Hier sind die wichtigsten Änderungen:
Über Google Ads gekaufte Anzeigen
• Diese Gebühren erscheinen auf Ihrer Rechnung oder Ihrem Kontoauszug als separate Position pro Land. Sie werden auch in Ihrem Google Ads-Konto im Bereich "Transaktionen" angezeigt. Ihnen werden Gebühren für Anzeigen in Rechnung gestellt, die in den oben genannten Ländern präsentiert wurden.
• Alle Steuern, zum Beispiel Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer, GST oder QST, die in Ihrem Land anfallen, gelten möglicherweise auch für die neuen Gebühren.
• Wenn Sie eine monatliche Rechnungsstellung oder automatische Zahlungen eingerichtet haben, werden diese Gebühren zusätzlich zu Ihrem Kontobudget hinzugefügt. Wenn Sie beispielsweise ein Budget von 100 € haben und für Anzeigen, die in Österreich ausgeliefert wurden, eine Digitalsteuer von 5 € anfällt, werden Ihnen 105 € in Rechnung gestellt, plus gegebenenfalls Steuern wie Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer, GST oder QST, die in Ihrem Land anfallen können.
Weitere Informationen zur Anpassung Ihres Kontobudgets
• Wenn Sie manuelle Zahlungen vornehmen, werden die Gebühren möglicherweise erst dann in Rechnung gestellt, wenn die Zahlung vollständig verbraucht ist. Unter Umständen wird daher ein offener Saldo verzeichnet, der automatisch von Ihrer nächsten Vorauszahlung abgezogen wird. Wenn für Ihr Konto zum Beispiel 5 € gesetzliche Betriebskosten für Anzeigen anfallen, die in der Türkei präsentiert wurden, und Sie eine neue Zahlung von 100 € vornehmen, bleibt Ihnen ein Guthaben von 95 € für die Anzeigenauslieferung (100 € − 5 €). Dieser Wert wird auch als Ihr verfügbares Guthaben angezeigt.
Weitere Informationen zu länderspezifischen Gebühren
Viele Grüße
Das Google Payments-Team

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. September 2020
  • Frist
    29. Oktober 2020
  • 0 Follower:innen
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft…
An Bundesministerium für Finanzen Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Digitalsteuer in Österreich [#2030]
Datum
3. September 2020 23:07
An
Bundesministerium für Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft: Die Digitalststeuer in Österreich war als Abgabe geplant, die Großkonzerne treffen soll. Nun reicht z.B. die Firma Google die 5% ein zu eins an Endkunden weiter. (s.u) Wie gedenkt man nun weiter vorzugehen? Am Ende bezahlen Österreichs Unternehmer*innen diese Steuer. Das ist ein arger Standortnachteil und vollkommen suboptimal. Welche Maßnahmen sind geplant um die Österreichischen Unternehmer*innen zu entlasten? Nur als Beispiel: Ein österreichischer Hotel, welches durch Corona-Pandemie arg genug betroffen ist, wird im Jahr 2020 mit wenig Werbebudget gerade auf Google Ads setzten wollen, um die neue Gäste zu bekommen. Dieses Hotel muss nun am Ende des Tages mit Mehrkosten von 5% rechnen. Weiters frage ich: Was genau wird mit den Mehreinnahmen konkret passieren? MFG Antragsteller/in Antragsteller/in ################################################################### Google Lieber Kunde, ab dem 1. November 2020 wird Google neue Gebühren für die Auslieferung von Anzeigen im Vereinigten Königreich, in der Türkei und in Österreich berechnen. Neue Gebühren Ab dem 1. November 2020 werden wir Ihrer Rechnung oder Ihrem Kontoauszug eine Gebühr für Anzeigen hinzufügen, die in bestimmten Ländern ausgeliefert wurden: • In der Türkei ausgelieferte Anzeigen: gesetzliche Betriebskosten von 5 % auf Ihrer Rechnung oder Ihrem Kontoauszug • In Österreich ausgelieferte Anzeigen: Digitalsteuer von 5 % auf Ihrer Rechnung oder Ihrem Kontoauszug • Im Vereinigten Königreich ausgelieferte Anzeigen: Digitalsteuer von 2 % auf Ihrer Rechnung oder Ihrem Kontoauszug Die zusätzlichen gesetzlichen Betriebskosten ergeben sich aus den stetig komplexer werdenden Anforderungen und den steigenden Kosten für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben für die Auslieferung von Anzeigen in der Türkei. Die Gebühren in Österreich und im Vereinigten Königreich ergeben sich aus der jeweils neu eingeführten Digitalsteuer in den Ländern. Sie können sich eine ausführlichere Beschreibung der Änderungen bei den Gebühren ansehen. Hier sind die wichtigsten Änderungen: Über Google Ads gekaufte Anzeigen • Diese Gebühren erscheinen auf Ihrer Rechnung oder Ihrem Kontoauszug als separate Position pro Land. Sie werden auch in Ihrem Google Ads-Konto im Bereich "Transaktionen" angezeigt. Ihnen werden Gebühren für Anzeigen in Rechnung gestellt, die in den oben genannten Ländern präsentiert wurden. • Alle Steuern, zum Beispiel Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer, GST oder QST, die in Ihrem Land anfallen, gelten möglicherweise auch für die neuen Gebühren. • Wenn Sie eine monatliche Rechnungsstellung oder automatische Zahlungen eingerichtet haben, werden diese Gebühren zusätzlich zu Ihrem Kontobudget hinzugefügt. Wenn Sie beispielsweise ein Budget von 100 € haben und für Anzeigen, die in Österreich ausgeliefert wurden, eine Digitalsteuer von 5 € anfällt, werden Ihnen 105 € in Rechnung gestellt, plus gegebenenfalls Steuern wie Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer, GST oder QST, die in Ihrem Land anfallen können. Weitere Informationen zur Anpassung Ihres Kontobudgets • Wenn Sie manuelle Zahlungen vornehmen, werden die Gebühren möglicherweise erst dann in Rechnung gestellt, wenn die Zahlung vollständig verbraucht ist. Unter Umständen wird daher ein offener Saldo verzeichnet, der automatisch von Ihrer nächsten Vorauszahlung abgezogen wird. Wenn für Ihr Konto zum Beispiel 5 € gesetzliche Betriebskosten für Anzeigen anfallen, die in der Türkei präsentiert wurden, und Sie eine neue Zahlung von 100 € vornehmen, bleibt Ihnen ein Guthaben von 95 € für die Anzeigenauslieferung (100 € − 5 €). Dieser Wert wird auch als Ihr verfügbares Guthaben angezeigt. Weitere Informationen zu länderspezifischen Gebühren Viele Grüße Das Google Payments-Team Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Finanzen
Ihre Anfrage nach dem Auskunftspflichtgesetz Sehr geehrtAntragsteller/in in der Anlage wird Ihnen die Antwort zu …
Von
Bundesministerium für Finanzen
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Auskunftspflichtgesetz
Datum
16. September 2020 10:34
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in in der Anlage wird Ihnen die Antwort zu Ihrem Auskunftsersuchen vom 3. September 2020 übermittelt. Mit freundlichen Grüßen