ELAK 10. COVID-19-LV-Novelle

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Die am Abend des 11. September 2020 kundgemachte 10. Novelle der Covid-Lockerungsverordnung (BGBl II 398/2020) enthält u. a. die Ausweitung der MNS-Pflicht auf alle Geschäfte in Österreich sowie die Reduktion der höchstzulässigen Teilnehmerzahlen bei Veranstaltungen.

1) Um nachzuvollziehen, warum auch diese Novelle wieder relativ spät kundgemacht worden ist - verkündet wurden die Maßnahmen ja bereits in einer Pressekonferenz eineinhalb Tage zuvor bzw. in einzelnen Medien am Abend des 9. September - ersuche ich um Übermittlung des gesamten elektronischen Aktes (ELAK) zu dieser Verordnung, insbesondere inklusive der (Meta-)Daten, die folgendes zeigen:
- Wer hat die Novelle wann bearbeitet?
- Welche Änderungen hat die Novelle im Lauf dieser Bearbeitungsschritte erfahren?
- Waren Dienststellen anderer Ministerien involviert? Wenn ja, wer und wann?
- Wer im Kabinett des Herrn Bundesministers hat den Akt wann eingesehen?
- Wann wurde die Novelle vom Herrn Bundesminister genehmigt?
- Wann wurde die Novelle dem RIS zur Kundmachung übermittelt?

2) Außerdem ersuche ich um Übermittlung der Dokumentation der sachlichen Begründung für die Novelle - insbesondere mit Hinblick auf deren Notwendigkeit per den Erkenntnissen des VfGH vom 22. Juli 2020.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    13. September 2020
  • Frist
    8. November 2020
  • 2 Follower:innen
Georg Renner
Sehr geehrte<< Anrede >> hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender …
An Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Details
Von
Georg Renner
Betreff
ELAK 10. COVID-19-LV-Novelle [#2047]
Datum
13. September 2020 14:42
An
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Die am Abend des 11. September 2020 kundgemachte 10. Novelle der Covid-Lockerungsverordnung (BGBl II 398/2020) enthält u. a. die Ausweitung der MNS-Pflicht auf alle Geschäfte in Österreich sowie die Reduktion der höchstzulässigen Teilnehmerzahlen bei Veranstaltungen. 1) Um nachzuvollziehen, warum auch diese Novelle wieder relativ spät kundgemacht worden ist - verkündet wurden die Maßnahmen ja bereits in einer Pressekonferenz eineinhalb Tage zuvor bzw. in einzelnen Medien am Abend des 9. September - ersuche ich um Übermittlung des gesamten elektronischen Aktes (ELAK) zu dieser Verordnung, insbesondere inklusive der (Meta-)Daten, die folgendes zeigen: - Wer hat die Novelle wann bearbeitet? - Welche Änderungen hat die Novelle im Lauf dieser Bearbeitungsschritte erfahren? - Waren Dienststellen anderer Ministerien involviert? Wenn ja, wer und wann? - Wer im Kabinett des Herrn Bundesministers hat den Akt wann eingesehen? - Wann wurde die Novelle vom Herrn Bundesminister genehmigt? - Wann wurde die Novelle dem RIS zur Kundmachung übermittelt? 2) Außerdem ersuche ich um Übermittlung der Dokumentation der sachlichen Begründung für die Novelle - insbesondere mit Hinblick auf deren Notwendigkeit per den Erkenntnissen des VfGH vom 22. Juli 2020.
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Georg Renner <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Georg Renner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Georg Renner
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Mit freundlichen Grüßen
Von
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Betreff
Renner, Auskunftsbegehren: ELAK 10. COVID-19-LV-Novelle
Datum
6. November 2020 09:59
Status
Anfrage abgeschlossen
Georg Renner
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Anfrage „ELAK 10. COVID-19-LV-Novelle“ vom 13.09.2020 (#2047) wurde vo…
An Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Details
Von
Georg Renner
Betreff
Re: ELAK 10. COVID-19-LV-Novelle [#2047]
Datum
9. November 2020 10:31
An
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Anfrage „ELAK 10. COVID-19-LV-Novelle“ vom 13.09.2020 (#2047) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Georg Renner Anfragenr: 2047 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Georg Renner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Georg Renner
Sehr geehrte<< Anrede >> herzlichen Dank für Ihr Schreiben vom 6. November (GZ 2020 - 0.686.115, siehe…
An Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Details
Von
Georg Renner
Betreff
Geschäftszahl: 2020 - 0.686.115; Auskunftsbegehren ELAK 10. COVID-19-LV-Novelle [#2047]; [#2047]
Datum
16. November 2020 14:54
An
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
2020-0686115-2-a_-_vorabausgang_auskunftsbegehren_renner_parteiengehr_06112020_georg_renner.pdf
517,0 KB
Sehr geehrte<< Anrede >> herzlichen Dank für Ihr Schreiben vom 6. November (GZ 2020 - 0.686.115, siehe Anhang). Erstens möchte ich in Reaktion auf Ihre Feststellung, dass keine Verpflichtung zur Erteilung der angeforderten Auskünfte bestehe, festhalten, dass - selbst, wenn man diese Rechtsansicht teilte - das nicht der Möglichkeit des Ministeriums entgegenstünde, die Auskünfte trotzdem zu erteilen. Besonders, was die Entscheidungsgrundlagen für die Novelle angeht, aber auch was die Bearbeitungsschritte der Verordnung betrifft, besteht meiner Ansicht ein überwiegendes berechtigtes Interesse der Öffentlichkeit, die veraktete sachliche Begründung für die weitreichenden Anordnungen nachvollziehen zu können. Auch, wer an den Eingriffen in zahlreiche Rechte mitgearbeitet hat, sollte mit Hinblick auf die Genese dieser Regeln kein Geheimnis sein. Ich möchte daher anregen, Ihre Entscheidung noch einmal zu überdenken. Zweitens, falls Sie dieser Anregung nicht nachkommen, ersuche ich - wie bereits in meinem ursprünglichen Begehren beantragt - mangels Erfüllung meines Auskunftsbegehrens um Ausstellung des von Ihnen angekündigten Bescheides. Mit freundlichen Grüßen, Georg Renner Anhänge: - 2020-0686115-2-a_-_vorabausgang_auskunftsbegehren_renner_parteiengehr_06112020_georg_renner.pdf Anfragenr: 2047 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Georg Renner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Sehr geehrter Herr Renner, wir haben Ihnen mit 1. Dezember einen Bescheid mit RSb zu Ihrem ua. Auskunftsbegehren …
Von
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Betreff
AW: WG: ELAK 10. COVID-19-LV-Novelle [#2047] [20201109-105128075/20201124-094459621]
Datum
4. Januar 2021 18:39
Status
Anfrage abgeschlossen
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11,7 KB
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4,8 KB


Sehr geehrter Herr Renner, wir haben Ihnen mit 1. Dezember einen Bescheid mit RSb zu Ihrem ua. Auskunftsbegehren geschickt und das Schriftstück nun mit dem Vermerk „UNBEKANNT“ zurück erhalten. Dürfen wir Sie um Überprüfung und Richtigstellung oder Präzisierung Ihrer Kontaktdaten bitten: Georg Renner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> Beste Grüße