Emails und Kalendereinträge von Personen in Leitungsfunktionen und Kabinetten

Anfrage an: Bundeskanzleramt
Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Sehr geehrte Damen und Herren,

angesichts der Medienberichte, dass im Zusammenhang mit der Pressekonferenz von ÖVP-Vizegeneralsekretärin Gabriele Schwarz am 29. September im Bundeskanzleramt die zentrale Löschung von E-Mails und Kalendereinträgen nach einem Jahr angedacht wurde, existiert ein großes öffentliches Interesse an etwaigen Löschungen und den in Zukunft zu löschenden Daten. In diesem Sinne ergeht folgende Anfrage nach Auskunftspflichtgesetz. Ich weise auf meinen Status als „public watchdog“ und meine Beschäftigung als freiberuflicher Journalist und die Notwendigkeit dieser Informationen für aktuelle und künftige Recherchen hin. Ich bin außerdem Vorstandsvorsitzender des Forum Informationsfreiheit, das sich auch mit der Nachvollziehbarkeit von staatlichem Handeln beschäftigt. Die Anfrage dient dazu, Transparenz über die Art und Weise der Führung von Amtsgeschäften zu schaffen.

Ich beantrage deswegen die Übermittlung folgender Informationen:

Den Wortlaut der Titel und Beschreibungen, den Zeitpunkt und die Einladungsliste aller Termine, die in Terminkalendern, auf die zumindest eine der folgenden Personen Zugriff hat, zwischen 25.9.2021 und 4.10.2021 gelöscht wurden. Sollte die Frage aufgrund der vorhandenen Backups nicht beantwortet werden können, kann der Zeitraum auch ausgedehnt werden. Auch die Bezeichnung des Terminkalenders wird angefragt.

Weiters den Wortlaut der Betreffzeilen, den Zeitpunkt des Email-Versands und die Absender und Empfänger aller Emails, die in Postfächern, auf die eine der folgenden Personen Zugriff hat, zwischen 25.9.2021 und 4.10.2021 (falls notwendig auch in einem ausgedehnten Zeitraum) laut der vorhandenen Backups gelöscht wurden. Außerdem die Bezeichnung des Postfachs.

Um einen Verlust der Nachvollziehbarkeit der Art und Weise von Amtsgeschäften aufgrund aktueller und möglicher zukünftiger Löschbestrebungen zu vermeiden: Den Wortlaut der Titel und Beschreibungen, den Zeitpunkt und die Einladungsliste aller Termine seit dem 11. Jänner 2020 in Terminkalendern, auf die eine der folgenden Personen Zugriff hat, sowie die Bezeichnung des Terminkalenders.

Oben genannte Informationen werden angefragt, wenn Personen aus folgenden Kategorien auf sie Zugriff hatten:
* Bundeskanzler
* Kabinett des Bundeskanzlers
* Kanzleramtsministerinnen
* Ministerkabinett
* Sektionsleiter
* Generalsekretär und Büroleitung des Generalsekretärs
* Leitung der Stabsstellen Medien und Think Austria

Auf die Beauskunftung von Titel, Beschreibungen und Einladungsliste von Terminen, die ausschließlich in den höchstpersönlichen Lebensbereich der betroffenen Personen fällt, wird ebenso verzichtet wie auf die Beauskunftung der Betreffzeilen und der Absender und Empfänger von Emails, auf die dasselbe zutrifft, und die nicht in den og. Personenkreis fallen. Hingewiesen wird weiters auf die ständige Rechtsprechung des VwGH (zB Ra 2017/03/0083), dass Auskünfte soweit zu erteilen sind, soweit keine überwiegenden Geheimhaltungstatbestände zutreffen. Einer zumindest teilweisen Auskunftserteilung wird entgegengesehen.

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    5. Oktober 2021
  • Frist
    30. November 2021
  • Ein:e Follower:in
Markus 'fin' Hametner
Sehr geehrte<< Anrede >> angesichts der Medienberichte, dass im Zusammenhang mit der Pressekonferenz …
An Bundeskanzleramt Details
Von
Markus 'fin' Hametner
Betreff
Emails und Kalendereinträge von Personen in Leitungsfunktionen und Kabinetten [#2396]
Datum
5. Oktober 2021 13:00
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> angesichts der Medienberichte, dass im Zusammenhang mit der Pressekonferenz von ÖVP-Vizegeneralsekretärin Gabriele Schwarz am 29. September im Bundeskanzleramt die zentrale Löschung von E-Mails und Kalendereinträgen nach einem Jahr angedacht wurde, existiert ein großes öffentliches Interesse an etwaigen Löschungen und den in Zukunft zu löschenden Daten. In diesem Sinne ergeht folgende Anfrage nach Auskunftspflichtgesetz. Ich weise auf meinen Status als „public watchdog“ und meine Beschäftigung als freiberuflicher Journalist und die Notwendigkeit dieser Informationen für aktuelle und künftige Recherchen hin. Ich bin außerdem Vorstandsvorsitzender des Forum Informationsfreiheit, das sich auch mit der Nachvollziehbarkeit von staatlichem Handeln beschäftigt. Die Anfrage dient dazu, Transparenz über die Art und Weise der Führung von Amtsgeschäften zu schaffen. Ich beantrage deswegen die Übermittlung folgender Informationen: Den Wortlaut der Titel und Beschreibungen, den Zeitpunkt und die Einladungsliste aller Termine, die in Terminkalendern, auf die zumindest eine der folgenden Personen Zugriff hat, zwischen 25.9.2021 und 4.10.2021 gelöscht wurden. Sollte die Frage aufgrund der vorhandenen Backups nicht beantwortet werden können, kann der Zeitraum auch ausgedehnt werden. Auch die Bezeichnung des Terminkalenders wird angefragt. Weiters den Wortlaut der Betreffzeilen, den Zeitpunkt des Email-Versands und die Absender und Empfänger aller Emails, die in Postfächern, auf die eine der folgenden Personen Zugriff hat, zwischen 25.9.2021 und 4.10.2021 (falls notwendig auch in einem ausgedehnten Zeitraum) laut der vorhandenen Backups gelöscht wurden. Außerdem die Bezeichnung des Postfachs. Um einen Verlust der Nachvollziehbarkeit der Art und Weise von Amtsgeschäften aufgrund aktueller und möglicher zukünftiger Löschbestrebungen zu vermeiden: Den Wortlaut der Titel und Beschreibungen, den Zeitpunkt und die Einladungsliste aller Termine seit dem 11. Jänner 2020 in Terminkalendern, auf die eine der folgenden Personen Zugriff hat, sowie die Bezeichnung des Terminkalenders. Oben genannte Informationen werden angefragt, wenn Personen aus folgenden Kategorien auf sie Zugriff hatten: * Bundeskanzler * Kabinett des Bundeskanzlers * Kanzleramtsministerinnen * Ministerkabinett * Sektionsleiter * Generalsekretär und Büroleitung des Generalsekretärs * Leitung der Stabsstellen Medien und Think Austria Auf die Beauskunftung von Titel, Beschreibungen und Einladungsliste von Terminen, die ausschließlich in den höchstpersönlichen Lebensbereich der betroffenen Personen fällt, wird ebenso verzichtet wie auf die Beauskunftung der Betreffzeilen und der Absender und Empfänger von Emails, auf die dasselbe zutrifft, und die nicht in den og. Personenkreis fallen. Hingewiesen wird weiters auf die ständige Rechtsprechung des VwGH (zB Ra 2017/03/0083), dass Auskünfte soweit zu erteilen sind, soweit keine überwiegenden Geheimhaltungstatbestände zutreffen. Einer zumindest teilweisen Auskunftserteilung wird entgegengesehen. Mit freundlichen Grüßen Markus 'fin' Hametner <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Markus 'fin' Hametner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Markus 'fin' Hametner
Sehr geehrte<< Anrede >> angesichts der anhaltenden Medienberichterstattung zu Plänen von automatisch…
An Bundeskanzleramt Details
Von
Markus 'fin' Hametner
Betreff
Re: Emails und Kalendereinträge von Personen in Leitungsfunktionen und Kabinetten [#2396]
Datum
14. Oktober 2021 22:01
An
Bundeskanzleramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> angesichts der anhaltenden Medienberichterstattung zu Plänen von automatischen Löschungen erinnere ich erneut an meine Anfrage vom 5. Oktober 2021 (Sendezeit 13:00), abrufbar auch unter https://fragdenstaat.at/a/2396 und beantrage im Fall einer (teilweisen) Auskuntsverweigerung die Ausstellung eines Bescheides. Mit freundlichen Grüßen Markus 'fin' Hametner Anfragenr: 2396 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Markus 'fin' Hametner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Markus 'fin' Hametner
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Anfrage "Emails und Kalendereinträge von Personen in Leitungsfunktione…
An Bundeskanzleramt Details
Von
Markus 'fin' Hametner
Betreff
AW: Re: Emails und Kalendereinträge von Personen in Leitungsfunktionen und Kabinetten [#2396]
Datum
18. Dezember 2021 23:19
An
Bundeskanzleramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Anfrage "Emails und Kalendereinträge von Personen in Leitungsfunktionen und Kabinetten" vom 05.10.2021 (#2396) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 19 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Markus 'fin' Hametner Anfragenr: 2396 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/2396/ Postanschrift Markus 'fin' Hametner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundeskanzleramt
Nachfrage per Telefon Servicedesk gibt auf telefonische Nachfrage an: Email am 5. Oktober erhalten, intern am 7. O…
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
Nachfrage per Telefon
Datum
23. Dezember 2021
Status
Warte auf Antwort
Servicedesk gibt auf telefonische Nachfrage an: Email am 5. Oktober erhalten, intern am 7. Oktober weitergeleitet an die Rechtsabteilung.
Bundeskanzleramt
In der Anlage wird ein Schreiben des Bundeskanzleramtes übermittelt. Freundliche Grüße
Von
Bundeskanzleramt
Betreff
GZ 2021-0.701.293; Auskunftspflichtgesetz; Emails und Kalendereinträge von Personen in Leitungsfunktionen und Kabinetten
Datum
10. Januar 2022 09:41
Status
Warte auf Antwort
In der Anlage wird ein Schreiben des Bundeskanzleramtes übermittelt. Freundliche Grüße
Markus 'fin' Hametner
Sehr geehrte<< Anrede >> in Ihrer GZ 2021-0.701.293, die mich über einen Monat nach Ablauf der im Aus…
An Bundeskanzleramt Details
Von
Markus 'fin' Hametner
Betreff
AW: GZ 2021-0.701.293; Auskunftspflichtgesetz; Emails und Kalendereinträge von Personen in Leitungsfunktionen und Kabinetten [#2396]
Datum
14. Januar 2022 00:09
An
Bundeskanzleramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> in Ihrer GZ 2021-0.701.293, die mich über einen Monat nach Ablauf der im Auskunftspflichtgesetz genannten Frist erreicht hat, nennen Sie weder Gründe, die laut Auskunftspflichtgesetz gegen eine Auskunftserteilung sprechen, noch Geheimhaltungstatbestände des Art 20 B-VG. Dennoch enthält dieses Schreiben keine der beantragten Auskünfte. Ich gehe von einem Versehen aus und sehe einer raschen und vollständigen Auskunftserteilung entgegen. Sollten Sie nicht planen, eine solche zu erteilen, verweise in eventu auf mein Begehren einer bescheidmäßigen Erledigung vom 5.10.2021. Mit freundlichen Grüßen Markus 'fin' Hametner Anfragenr: 2396 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/2396/