Entwicklung der Anzeigen sowie Verurteilungen nach §270 StGB - Tätlicher Angriff auf einen Beamten

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Ich möchte gerne eine Statistik haben,
wie viele Anzeigen, sowie wie viele Verurteilungen nach §270 StGB
in den Jahren 2017 und 2018 angefallen sind.

Sollten (betrifft vor allem 2018) die Statistiken über die Verurteilung noch nicht vorliegen würde ich gerne wissen, wie viele offene Verfahren es hierbei gibt.

Ergebnis der Anfrage

Vor 2 Jahren habe ich dieselbe Anfrage erfolgreich beantwortet bekommen,
https://fragdenstaat.at/anfrage/entwick…

nun ist diese Info angeblich nicht vorhanden und müsste kostenpflichtig von Dritten angefragt werden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. Mai 2019
  • Frist
    5. Juli 2019
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Andreas Czák
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Ausku…
An Bundesministerium für Justiz Details
Von
Andreas Czák
Betreff
Entwicklung der Anzeigen sowie Verurteilungen nach §270 StGB - Tätlicher Angriff auf einen Beamten [#1718]
Datum
10. Mai 2019 10:28
An
Bundesministerium für Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Ich möchte gerne eine Statistik haben, wie viele Anzeigen, sowie wie viele Verurteilungen nach §270 StGB in den Jahren 2017 und 2018 angefallen sind. Sollten (betrifft vor allem 2018) die Statistiken über die Verurteilung noch nicht vorliegen würde ich gerne wissen, wie viele offene Verfahren es hierbei gibt.
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Andreas Czák <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Andreas Czák << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Andreas Czák
Andreas Czák
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Anfrage „Entwicklung der Anzeigen sowie Verurteilungen nach §270 StGB …
An Bundesministerium für Justiz Details
Von
Andreas Czák
Betreff
Re: Entwicklung der Anzeigen sowie Verurteilungen nach §270 StGB - Tätlicher Angriff auf einen Beamten [#1718]
Datum
27. August 2019 11:27
An
Bundesministerium für Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Anfrage „Entwicklung der Anzeigen sowie Verurteilungen nach §270 StGB - Tätlicher Angriff auf einen Beamten“ vom 10.05.2019 (#1718) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 54 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Andreas Czák Anfragenr: 1718 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Andreas Czák << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Andreas Czák
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Anfrage „Entwicklung der Anzeigen sowie Verurteilungen nach §270 StGB …
An Bundesministerium für Justiz Details
Von
Andreas Czák
Betreff
Re: Entwicklung der Anzeigen sowie Verurteilungen nach §270 StGB - Tätlicher Angriff auf einen Beamten [#1718]
Datum
17. Oktober 2019 08:54
An
Bundesministerium für Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Anfrage „Entwicklung der Anzeigen sowie Verurteilungen nach §270 StGB - Tätlicher Angriff auf einen Beamten“ vom 10.05.2019 (#1718) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 104 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Anbei nochmals der Text der ursprünglichen Anfrage: Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft: Ich möchte gerne eine Statistik haben, wie viele Anzeigen, sowie wie viele Verurteilungen nach §270 StGB in den Jahren 2017 und 2018 angefallen sind. Sollten (betrifft vor allem 2018) die Statistiken über die Verurteilung noch nicht vorliegen würde ich gerne wissen, wie viele offene Verfahren es hierbei gibt. Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Mit freundlichen Grüßen Andreas Czák Anfragenr: 1718 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Andreas Czák << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Justiz
Statistiken Sehr geehrter Herr Czák, bei uns im Haus sind - soweit ich das überblicken kann - zwei Anfragen von I…
Von
Bundesministerium für Justiz
Betreff
Statistiken
Datum
17. Oktober 2019 17:28
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Czák, bei uns im Haus sind - soweit ich das überblicken kann - zwei Anfragen von Ihnen eingelangt, die nach meinem Informationsstand noch nicht beantwortet wurden: Statistik zu den Anzeigen, sowie Verurteilungen nach § 270 StGB für die Jahre 2017 und 2018. Statistik zu den Anzeigen und Verurteilungen nach § 269 StGB für die Jahre 2009, 2010, 2011, 2012, 2013, 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018. Nun sind die Anfragen in der Presseabteilung gelandet. Ich möchte daher bei Ihnen nachfragen, ob es stimmt, dass diese beiden Anfragen unbeantwortet sind und für welches Medium Sie die erfragten Auskünfte benötigen. Vielen Dank! Liebe Grüße,
Andreas Czák
Re: Statistiken [#1718] Sehr geehrte<< Anrede >> ich kann ihnen bestätigen, dass beide Anfragen vom 1…
An Bundesministerium für Justiz Details
Von
Andreas Czák
Betreff
Re: Statistiken [#1718]
Datum
18. Oktober 2019 13:06
An
Bundesministerium für Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich kann ihnen bestätigen, dass beide Anfragen vom 10. Mai 2019: Statistik zu den Anzeigen, sowie Verurteilungen nach § 270 StGB für die Jahre 2017 und 2018. https://fragdenstaat.at/anfrage/entwicklung-der-anzeigen-sowie-verurteilungen-nach-270-stgb-tatlicher-angriff-auf-einen-beamten-1/ sowie Statistik zu den Anzeigen und Verurteilungen nach § 269 StGB für die Jahre 2009, 2010, 2011, 2012, 2013, 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018. https://fragdenstaat.at/anfrage/entwicklung-der-anzeigen-sowie-verurteilungen-nach-269-stgb-widerstand-gegen-die-staatsgewalt/ Nachwievor unbeantwortet geblieben sind und die gesetzliche Beantwortungsfrist über 100 Tage überschritten worden ist (106 um genau zu sein) Die Antworten sollen auf der öffentlichen Plattform fragdenstaat.at veröffentlicht werden und werden für die Arbeit der Grundrechts NGO epicenter.works benötigt. mfg Andreas Czák Anfragenr: 1718 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Andreas Czák << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Justiz
Antwort: WG: Re: Statistiken [#1718] Sehr geehrter Herr Czák, wir bedauern die verzögerte Auskunft. Die Medienste…
Von
Bundesministerium für Justiz
Betreff
Antwort: WG: Re: Statistiken [#1718]
Datum
21. Oktober 2019 15:01
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrter Herr Czák, wir bedauern die verzögerte Auskunft. Die Medienstelle ist für die Beantwortung dieser Anfragen nicht zuständig. Leider ist Ihre Anfrage bei der zuständigen Rechtsschutzstelle erst mit heutigem Tag eingegangen. Leider können wir Ihre Anfrage nicht beantworten, zumal wir weder über * eine Statistik zu den Anzeigen, sowie Verurteilungen nach § 270 StGB für die Jahre 2017 und 2018 noch über eine * Statistik zu den Anzeigen und Verurteilungen nach § 269 StGB für die Jahre 2009, 2010, 2011, 2012, 2013, 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018 verfügen Eine solche Statistik könnte nur über einen (kostenauslösenden) Auftrag an die Bundesrechenzentrum GmbH erstellt werden, über den die relevanten elektronischen Register der Verfahrensautomation Justiz ausgewertet werden. Da das Auskunftsrecht nur Informationen zum Gegenstand hat, die der auskunftspflichtigen Behörde zur Verfügung stehen, aber nicht jene, die erst über Auftragserteilung an externe Dritte beschafft werden müssen, können wir nur auf die öffentlich zugängliche Verurteilungs-Datenbank der Statistik Austria verweisen, die zumindest die Verurteilungszahlen kostenlos zur Verfügung stellt. Mit freundlichen Grüßen
Andreas Czák
Re: Antwort: WG: Re: Statistiken [#1718] Sehr geehrte<< Anrede >> ich bestehe auf die Ausstellung ein…
An Bundesministerium für Justiz Details
Von
Andreas Czák
Betreff
Re: Antwort: WG: Re: Statistiken [#1718]
Datum
22. Oktober 2019 10:39
An
Bundesministerium für Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bestehe auf die Ausstellung eines Bescheids für die Nicht-Beauskunftung der beiden Anfragen vom 10. Mai 2019: Statistik zu den Anzeigen, sowie Verurteilungen nach § 270 StGB für die Jahre 2017 und 2018. https://fragdenstaat.at/anfrage/entwicklung-der-anzeigen-sowie-verurteilungen-nach-270-stgb-tatlicher-angriff-auf-einen-beamten-1/#- sowie Statistik zu den Anzeigen und Verurteilungen nach § 269 StGB für die Jahre 2009, 2010, 2011, 2012, 2013, 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018. https://fragdenstaat.at/anfrage/entwicklung-der-anzeigen-sowie-verurteilungen-nach-269-stgb-widerstand-gegen-die-staatsgewalt/ Mit freundlichen Grüßen Andreas Czák Anfragenr: 1718 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Andreas Czák << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Justiz
Antwort: Re: Antwort: WG: Re: Statistiken [#1718] Sehr geehrter Herr Czák, Uns liegt die von Ihnen gewünschte Sta…
Von
Bundesministerium für Justiz
Betreff
Antwort: Re: Antwort: WG: Re: Statistiken [#1718]
Datum
22. Oktober 2019 15:07
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrter Herr Czák, Uns liegt die von Ihnen gewünschte Statistik nicht vor. Sie erhalten in den nächsten Tagen eine rechtliche Ausfertigung mit rechtlicher Begründung und Nachweis der dazu ergangenen höchstgerichtlichen Rechtsprechung. Der Bescheid wird im Wesentlichen die gleiche Begründung enthalten und Sie in den Stand versetzen dagegen ein (kostenpflichtiges) Rechtsmittel an das Bundesverwaltungsgericht zu erheben. Bitte beachten Sie, dass auch für die Ausstellung des von Ihnen beantragten Bescheides Gebühren und Verwaltungsabgaben anfallen. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Justiz
WG: Re: Antwort: WG: Re: Statistiken [#1718] Sehr geehrter Herr Csák, Sie haben am 22. Oktober 2019 per E-Mail e…
Von
Bundesministerium für Justiz
Betreff
WG: Re: Antwort: WG: Re: Statistiken [#1718]
Datum
25. Oktober 2019 11:03
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrter Herr Csák, Sie haben am 22. Oktober 2019 per E-Mail einen Antrag auf Erlassung eines Bescheides gemäß § 4 Auskunftspflichtgesetz, BGBl.Nr. 287/1987 gestellt (siehe unten). Die Erlassung eines solchen Bescheids ist sowohl gebührenpflichtig gemäß § 14 Tarifpost 6 Gebührengesetz 1957, BGBl. 267/1957, in der Fassung BGBl. I Nr. 62/2018 als auch abgabenpflichtig gemäß Tarif A Allgemeiner Teil Z 2 der Bundesverwaltungsabgabenverordnung 1983, BGBl. Nr. 24/1983, in der Fassung BGBl. I Nr. 5/2008. Zur Ausfertigung des von Ihnen begehrten Bescheids ist daher die Bestätigung Ihrer Identität erforderlich. Sie können den Antrag auf Bescheiderlassung daher - entweder schriftlich (von Ihnen unterfertigt) in Papierform einbringen oder - Ihre Identität mit einem Scan/Foto Ihres Personalausweises, Reisepasses oder Führerschein bestätigen. Dazu genügt es, den Scan/das Foto mit einem E-Mail an die Mail-Adresse unserer Signatur <<E-Mail-Adresse>> zu übermitteln. Danach können wir den beantragten Bescheid ausstellen und den Vorgang mit Ihren Daten als gebührenrelevant an das Finanzamt für Gebühren, Verkehrssteuern und Glückspiel melden. Wir bedauern nochmals die ungebührlich lange Bearbeitungsdauer Ihres Anliegens vom 10. Mai 2019, die auf Zuständigkeitsunsicherheiten im Zuge einer internen Reorganisation zurückzuführen war. Wir empfehlen Ihnen für künftige Anliegen sich direkt an die Kompetenzstelle III PKRS (siehe unten) zu wenden oder das Kontaktformular auf der Website Justiz zu nützen ( https://www.justiz.gv.at/html/default/kontakt.de.html). Mit freundlichen Grüßen
Andreas Czák
Re: WG: Re: Antwort: WG: Re: Statistiken [#1718] Sehr geehrte<< Anrede >> Ich habe ihnen die Ausweisk…
An Bundesministerium für Justiz Details
Von
Andreas Czák
Betreff
Re: WG: Re: Antwort: WG: Re: Statistiken [#1718]
Datum
29. Oktober 2019 16:57
An
Bundesministerium für Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> Ich habe ihnen die Ausweiskopie gestern um 16:06 an die genannte Adresse zukommen lassen. Ich möchte hiermit darauf hinweisen, dass ich diese Anfrage als Campaigner der Grundrechts-NGO epicenter.works (https://epicenter.works) stelle und die Ergebnisse der Anfrage zum Zweck der Kenntnis der Faktenlage, Recherche und Berichterstattung benötige. Ich erfülle die vom Verwaltungsgerichtshof in seiner Entscheidung Ra 2017/03/0083-10 (29.5.2018) festgehaltenen Kriterien eines sogenannten „Social Watchdog“. In dieser Entscheidung hat der VwGH unter anderem festgestellt, dass es bei Anfragen nach dem Auskunftspflichtgesetz geboten sein kann, dem/der AuskunftswerberIn Zugang zu den relevanten Dokumenten zu gewähren. Ich möchte weiters darauf hinweisen, dass die mir nicht gewährte Auskunft vor 2 Jahren in dieser Anfrage ( https://fragdenstaat.at/anfrage/entwicklung-der-anzeigen-sowie-verurteilungen-nach-270-stgb-tatlicher-angriff-auf-einen-beamten/ ) für einen anderen Jahreszeitraum kostenfrei erteilt worden ist. Ich bitte darum auch um eine Erklärung warum Daten, die vor wenigen Jahren verfügbar waren, nunmehr nicht mehr vorliegen. Weiters möchte ich wissen, in wessem Auftrag die BRZ GmbH die Daten verwaltet und wer für das Einpflegen der Daten verantwortlich ist. Mit freundlichen Grüßen Andreas Czák Anfragenr: 1718 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Andreas Czák << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Justiz
Antwort: [JU-SPAMverdacht] Re: WG: Re: Antwort: WG: Re: Statistiken [#1718] Sehr geehrter Herr Csák, wir bestätig…
Von
Bundesministerium für Justiz
Betreff
Antwort: [JU-SPAMverdacht] Re: WG: Re: Antwort: WG: Re: Statistiken [#1718]
Datum
29. Oktober 2019 17:06
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrter Herr Csák, wir bestätigen den Erhalt ihrer Ausweiskopie und bedanken uns dafür. Im Übrigen verweisen wir auf die Bescheidausführungen, die sich mit der Nichtbeauskunftung und deren rechtlicher Begründung auseinandersetzen werden. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Justiz
Statistiken §§ 269, 270 StGB [#1718] Sehr geehrter Herr Czàk! wir danken für Ihre (ergänzende) Nachricht vom 29. …
Von
Bundesministerium für Justiz
Betreff
Statistiken §§ 269, 270 StGB [#1718]
Datum
30. Oktober 2019 15:21
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
brief.pdf
270,4 KB
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StatcubeSchritt1OpenTable.PNG
40,3 KB


Sehr geehrter Herr Czàk! wir danken für Ihre (ergänzende) Nachricht vom 29. Oktober 2019, in der Sie der Rechtschutzstelle des BMVRDJ Ihre Rolle als "social watchdog" bekannt gegeben haben, was im Zusammenhang mit dem Umfang des Auskunftsrecht durchaus rechtliche Relevanz aufweist. Zum besseren Verständnis und im Hinblick auf künftige Anfragen dürfen wir Ihnen einige grundlegende Informationen zukommen lassen, bevor wir Ihre Anfrage - im Lichte dieser neuen Information - so weit wie möglich beantworten. 1.) Grundlegende Ausführungen: Das BMVRDJ erhält wöchentlich hunderte allgemeine Bürgeranfragen, die von Hinweisen, Zuständigkeits- und Rechtsfragen über Beschwerden gegen die Rechtsprechung bis zu Anfragen nach dem AuskunftspflichtG reichen. Unter Letzteres fallen auch Statistikanfragen wie die vorliegende. Antworten können aus Gründen der Effizienz, der Gleichbehandlung aber auch im Hinblick auf die primären Aufgaben der Justizverwaltung (und der danach bemessenen Ressourcen) immer nur so weit erteilt werden, wie es das AuskunftspflichtG und das Recht auf Informationszugang nach Art. 10 EMRK verlangen. Das AuskunftspflichtG sieht vor, dass vorhandene Informationen grundsätzlich weitergegeben werden müssen (Transparenz). Einschränkungen können u.a. getroffen werden, wenn die Beantwortungsaufwand die übrigen Aufgaben der Verwaltung beeinträchtigen würde. Derartige Einschränkungen sind immer im Einzelfall gegen das Grundrecht auf Meinungsfreiheit (= das Recht auf Zugang zu Informationen) nach Art. 10 EMRK abzuwägen. Es gilt daher: Je aufwändiger eine Anfragebeantwortung ist, desto wichtiger muss auch das zugrundeliegende Auskunftsbegehren für die interessierte Öffentlichkeit sein. In ihrem Fall liegen dem BMVRDJ die gewünschten Auswertungen nicht vor, können aber beschafft werden. Vor dem Hintergrund, dass wöchentlich eine Vielzahl derartiger Anfragen beim BMVRDJ einlangt, werden in solchen Fällen bei Anfragen aus rein privatem Interesse grundsätzlich keine Daten gesondert für eine Anfragebeantwortung erhoben. Dies wird auch weder vom AuskunftspflichtG, noch von Art. 10 EMRK verlangt, da a) gesondert zu beschaffende Daten oder eine gesonderte Datenaufbereitung nicht Gegenstand einer Auskunft sind und b) die nach Art. 10 EMRK vorzunehmende Interessensabwägung in solchen Fällen grundsätzlich zugunsten der Vermeidung einer Beeinträchtigung der übrigen Aufgaben der Verwaltung ausschlägt. Die Stellung als "Social Watchdog" kann diese Interessensabwägung aber in die andere Richtung ausschlagen lassen: Das Sammeln von Informationen als relevanter Vorbereitungsschritt für journalistische oder andere Aktivitäten, mit denen ein Forum für eine öffentliche Debatte geschaffen werden soll, rechtfertigt eine abweichende Behandlung im Vergleich zum "einfachen Bürger" und kann das Sammeln von - ohne große Hürden zugänglichen - Informationen nötig machen. Wenn nicht anders angegeben, gehen wir davon aus, dass die Anfrage aus privatem Interesse gestellt wird, mit dem Ergebnis, dass keine gesonderten Auswertungen erfolgen. Wir bitten bei künftigen Anfragen zur Vornahme der erforderlichen Abwägung neben dem Hinweis auf ihre Rolle als social watchdog auch anzuführen, inwieferne die von Ihnen begehrten Informationen in Ihre Tätigkeit als social watchdog einfließen bzw. der Öffentlichkeit nutzbar gemacht werden sollen. Sie verweisen in ihrer letzten Stellungnahme darauf, dass Sie die "Anfrage als Campaigner der Grundrechts-NGO epicenter.worksstellen und "die Ergebnisse der Anfrage zum Zweck der Kenntnis der Faktenlage, Recherche und Berichterstattung"benötigen. epicenter.works ist eine NGO, die sich "als Interessensvertretung für Grund- und Freiheitsrechte" versteht und sich "für eine starke Stimme der Zivilgesellschaft und einen aufgeklärten, sorgsamen Umgang mit den Chancen und Risiken der Technik" einsetzt. Kernthemen von epicenter.works sind "Grundrechte, Datenschutz und Netzpolitik" (https://epicenter.works/vision). Ihre persönlichen Aufgabenfelder dort waren in der Vergangenheit der "Kampf gegen das Staatsschutzgesetz, den Bundestrojaner oder für die Erhaltung der Netzneutralität" (https://epicenter.works/team). Ihre Anfrage betrifft hingegen die § 269 und § 270 StGB. Es ist damit nicht ersichtlich, wie diese Anfrage vom genannten Aufgabenbereich von epicenter.works gedeckt ist oder sich in Ihren vergangenen Aktivitäten für diese NGO widerspiegelt. Es blieb auch im Dunkeln, wie die Ihnen im Jahr 2017 zur Verfügung gestellten Daten im Dienste der Öffentlichkeit genutzt worden oder sonst in ihre Tätigkeit eingeflossen sind. Um die mit der Antragstellung verbundene Privilegierung als social watchdog (und unseren Mehraufwand) zu begründen, ersuchen wir daher künftig auf diese Hintergründe einzugehen. Im Hinblick auf die (untypisch) lange Erledigungsdauer und den hohen administrativen Aufwand möchten wir diese Anfrage inhaltlich abschließen: 2.) Anfragebeantwortung: In Ihren Anfragen wollten Sie wissen, wie viele Anzeigen sowie wie viele Verurteilungen a) nach § 270 StGB in den Jahren 2017 und 2018 und b) nach § 269 StGB in den Jahren 2009, 2010, 2011, 2012, 2013, 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018 angefallen sind. Eine Statistik über die Verurteiltenzahlen wird von der Statistik Austria auf Basis der vom Strafregisteramt übermittelten Daten erstellt. Wir informieren darüber auch auf unserer Homepage; https://www.justiz.gv.at/home/justiz/ak… Die Statistik ist über einen kostenlosen Gastzugang unter https://www.statistik.at/web_de/service… öffentlich zugänglich (für Details siehe Screenshots) und unterliegt daher nicht dem Auskunftspflichtgesetz. Die Ergebnisse finden Sie in Screenshot 4, für die Zukunft bittenb wir, derartige Daten selbst im Statcube zu erheben. (See attached file: Statcube Schritt 1 (Open Table).PNG) (See attached file: Statcube Schritt 2 ('Offence' - In selektierter Reihenfolge).PNG) (See attached file: Statcube Schritt 3 ('Year' - In selektierter Reihenfolge).PNG) (See attached file: Statcube Schritt 4 (Daten abrufen).PNG) Darüberhinaus finden Sie diese Zahlen jährlich auch in der Gerichtlichen Kriminalstatistik http://www.statistik.at/web_de/statisti… Eine Statistik über die Anfallszahlen ist nur über eine - manchmal mehr, manchmal weniger aufwändige - Auswertung der "Verfahrensautomation Justiz" zu erlangen, die der Öffentlichkeit aus technischen Gründen noch nicht offensteht. Hier die Abfrageergebnisse aus dem Register ST (Anfall bei den Staatsanwaltschaften): (See attached file: Anfall ST §269 StGB 2009 bis 2018.xlsx)(See attached file: Anfall ST §270 StGB 2017 bis 2018.xlsx) Mit diesen Informationen sind aus unserer Sicht Ihre Anfragen zur Gänze beantwortet. Falls Sie noch weitere Fragen haben oder weiterhin einen Bescheid nach § 4 AuskunftspflichtG begehren, bitten wir um entsprechende Rückmeldung. Wir teilen unsere Daten gerne und tun dies auch in standardisierten Berichten, wie der Kriminalstatistik (siehe oben) oder dem Sicherheitsbericht, die beide jährlich im Internet veröffentlicht werden. Wir haben aber mangels gesetzlicher Verpflichtung nicht die Ressourcen, Einzelauswertungen zu rein in privatem Interesse gelegenen statistische Anfragen durchzuführen. Diese Einschränkung gilt nicht bei (belegtem) Sachinteresse von Public und social watchdogs. Wir planen aber für die Zukunft, die Veröffentlichungen auszuweiten und dem verstärkten Informationsinteresse auch der Bürgerinnen und Bürger Rechnung zu tragen. Mit freundlichen Grüßen