Entwicklung der Anzeigen sowie Verurteilungen nach §270 StGB - Tätlicher Angriff auf einen Beamten
- Anfrage an:
- Bundesministerium für Justiz
- Genutztes Gesetz:
- Auskunftspflichtgesetz
- Status dieser Anfrage:
- Anfrage erfolgreich
- Zusammenfassung der Anfrage
Ich möchte gerne eine Statistik haben,
wie viele Anzeigen, sowie wie viele Verurteilungen nach §270 StGB
in den Jahren 2017 und 2018 angefallen sind.Sollten (betrifft vor allem 2018) die Statistiken über die Verurteilung noch nicht vorliegen würde ich gerne wissen, wie viele offene Verfahren es hierbei gibt.
- Zusammenfassung des Ergebnisses
Vor 2 Jahren habe ich dieselbe Anfrage erfolgreich beantwortet bekommen,
https://fragdenstaat.at/anfrage/entwi...nun ist diese Info angeblich nicht vorhanden und müsste kostenpflichtig von Dritten angefragt werden.
Korrespondenz
-
Frist: – 05.07.2019
- 10. Mai 2019
- Jun 2019
- Jul 2019
- Aug 2019
- Sep 2019
- 30. Okt 2019
- Von
- Andreas Czák
- Betreff
- Entwicklung der Anzeigen sowie Verurteilungen nach §270 StGB - Tätlicher Angriff auf einen Beamten [#1718]
- Datum
- 10. Mai 2019 10:28
- An
- Bundesministerium für Justiz
- Status
- Warte auf Antwort — E-Mail erfolgreich abgeschickt!
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Ich möchte gerne eine Statistik haben,
wie viele Anzeigen, sowie wie viele Verurteilungen nach §270 StGB
in den Jahren 2017 und 2018 angefallen sind.
Sollten (betrifft vor allem 2018) die Statistiken über die Verurteilung noch nicht vorliegen würde ich gerne wissen, wie viele offene Verfahren es hierbei gibt.
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG.
Andreas Czák
<<E-Mail-Adresse>>
Postanschrift
Andreas Czák
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>
[… Zeige kompletten Anfragetext]
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Czák
- 1 Jahr, 8 Monate her10. Mai 2019 10:28: Andreas Czák hat eine Nachricht an Bundesministerium für Justiz gesendet.
- 1 Jahr, 6 Monate her6. Juli 2019 02:00: Die Frist für diese Anfrage ist abgelaufen
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- Von
- Andreas Czák
- Betreff
- Re: Entwicklung der Anzeigen sowie Verurteilungen nach §270 StGB - Tätlicher Angriff auf einen Beamten [#1718]
- Datum
- 27. August 2019 11:27
- An
- Bundesministerium für Justiz
- Status
- E-Mail erfolgreich abgeschickt!
Sehr geehrte<< Anrede >>
meine Anfrage „Entwicklung der Anzeigen sowie Verurteilungen nach §270 StGB - Tätlicher Angriff auf einen Beamten“ vom 10.05.2019 (#1718) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 54 Tage überschritten.
Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Czák
Anfragenr: 1718
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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Andreas Czák
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Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.at versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.at/hilfe/fuer-be...
- 1 Jahr, 5 Monate her27. August 2019 11:27: Andreas Czák hat eine Nachricht an Bundesministerium für Justiz gesendet.
- Von
- Andreas Czák
- Betreff
- Re: Entwicklung der Anzeigen sowie Verurteilungen nach §270 StGB - Tätlicher Angriff auf einen Beamten [#1718]
- Datum
- 17. Oktober 2019 08:54
- An
- Bundesministerium für Justiz
- Status
- E-Mail erfolgreich abgeschickt!
Sehr geehrte<< Anrede >>
meine Anfrage „Entwicklung der Anzeigen sowie Verurteilungen nach §270 StGB - Tätlicher Angriff auf einen Beamten“ vom 10.05.2019 (#1718) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 104 Tage überschritten.
Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.
Anbei nochmals der Text der ursprünglichen Anfrage:
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Ich möchte gerne eine Statistik haben,
wie viele Anzeigen, sowie wie viele Verurteilungen nach §270 StGB
in den Jahren 2017 und 2018 angefallen sind.
Sollten (betrifft vor allem 2018) die Statistiken über die Verurteilung noch nicht vorliegen würde ich gerne wissen, wie viele offene Verfahren es hierbei gibt.
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Czák
Anfragenr: 1718
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Andreas Czák
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- 1 Jahr, 3 Monate her17. Oktober 2019 08:54: Andreas Czák hat eine Nachricht an Bundesministerium für Justiz gesendet.
- Von
- Bundesministerium für Justiz
- Betreff
- Statistiken
- Datum
- 17. Oktober 2019 17:28
- Status
- Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Czák,
bei uns im Haus sind - soweit ich das überblicken kann - zwei Anfragen von
Ihnen eingelangt, die nach meinem Informationsstand noch nicht beantwortet
wurden:
Statistik zu den Anzeigen, sowie Verurteilungen nach § 270 StGB für die
Jahre 2017 und 2018.
Statistik zu den Anzeigen und Verurteilungen nach § 269 StGB für die
Jahre 2009, 2010, 2011, 2012, 2013, 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018.
Nun sind die Anfragen in der Presseabteilung gelandet. Ich möchte daher bei
Ihnen nachfragen, ob es stimmt, dass diese beiden Anfragen unbeantwortet
sind und für welches Medium Sie die erfragten Auskünfte benötigen.
Vielen Dank!
Liebe Grüße,
- 1 Jahr, 3 Monate her17. Oktober 2019 17:29: Nachricht von Bundesministerium für Justiz erhalten.
- Von
- Andreas Czák
- Betreff
- Re: Statistiken [#1718]
- Datum
- 18. Oktober 2019 13:06
- An
- Bundesministerium für Justiz
- Status
- E-Mail erfolgreich abgeschickt!
Sehr geehrte<< Anrede >>
ich kann ihnen bestätigen, dass beide Anfragen vom 10. Mai 2019:
Statistik zu den Anzeigen, sowie Verurteilungen nach § 270 StGB für die
Jahre 2017 und 2018.
https://fragdenstaat.at/anfrage/entwi...
sowie
Statistik zu den Anzeigen und Verurteilungen nach § 269 StGB für die
Jahre 2009, 2010, 2011, 2012, 2013, 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018.
https://fragdenstaat.at/anfrage/entwi...
Nachwievor unbeantwortet geblieben sind und die gesetzliche Beantwortungsfrist über 100 Tage überschritten worden ist (106 um genau zu sein)
Die Antworten sollen auf der öffentlichen Plattform fragdenstaat.at veröffentlicht werden und werden für die Arbeit der Grundrechts NGO epicenter.works benötigt.
mfg
Andreas Czák
Anfragenr: 1718
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Andreas Czák
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- 1 Jahr, 3 Monate her18. Oktober 2019 13:06: Andreas Czák hat eine Nachricht an Bundesministerium für Justiz gesendet.
- Von
- Bundesministerium für Justiz
- Betreff
- Antwort: WG: Re: Statistiken [#1718]
- Datum
- 21. Oktober 2019 15:01
- Status
- Anfrage abgeschlossen
Anhänge
Sehr geehrter Herr Czák,
wir bedauern die verzögerte Auskunft. Die Medienstelle ist für die
Beantwortung dieser Anfragen nicht zuständig. Leider ist Ihre Anfrage bei
der zuständigen Rechtsschutzstelle erst mit heutigem Tag eingegangen.
Leider können wir Ihre Anfrage nicht beantworten, zumal wir weder über
* eine Statistik zu den Anzeigen, sowie Verurteilungen nach § 270 StGB für
die Jahre 2017 und 2018 noch über eine
* Statistik zu den Anzeigen und Verurteilungen nach § 269 StGB für die
Jahre 2009, 2010, 2011, 2012, 2013, 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018
verfügen
Eine solche Statistik könnte nur über einen (kostenauslösenden) Auftrag an
die Bundesrechenzentrum GmbH erstellt werden, über den die relevanten
elektronischen Register der Verfahrensautomation Justiz ausgewertet werden.
Da das Auskunftsrecht nur Informationen zum Gegenstand hat, die der
auskunftspflichtigen Behörde zur Verfügung stehen, aber nicht jene, die
erst über Auftragserteilung an externe Dritte beschafft werden müssen,
können wir nur auf die öffentlich zugängliche Verurteilungs-Datenbank der
Statistik Austria verweisen, die zumindest die Verurteilungszahlen
kostenlos zur Verfügung stellt.
Mit freundlichen Grüßen
- 1 Jahr, 3 Monate her21. Oktober 2019 15:02: Nachricht von Bundesministerium für Justiz erhalten.
- 1 Jahr, 3 Monate her21. Oktober 2019 16:56: Andreas Czák hat den Status auf 'Information nicht vorhanden' gesetzt.
- 1 Jahr, 3 Monate her21. Oktober 2019 16:58: Andreas Czák hat den Status auf 'Information nicht vorhanden' gesetzt.
- Von
- Andreas Czák
- Betreff
- Re: Antwort: WG: Re: Statistiken [#1718]
- Datum
- 22. Oktober 2019 10:39
- An
- Bundesministerium für Justiz
- Status
- E-Mail erfolgreich abgeschickt!
Sehr geehrte<< Anrede >>
ich bestehe auf die Ausstellung eines Bescheids für die Nicht-Beauskunftung der beiden Anfragen vom 10. Mai 2019:
Statistik zu den Anzeigen, sowie Verurteilungen nach § 270 StGB für die Jahre 2017 und 2018.
https://fragdenstaat.at/anfrage/entwi...
sowie
Statistik zu den Anzeigen und Verurteilungen nach § 269 StGB für die
Jahre 2009, 2010, 2011, 2012, 2013, 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018.
https://fragdenstaat.at/anfrage/entwi...
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Czák
Anfragenr: 1718
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Postanschrift
Andreas Czák
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- 1 Jahr, 3 Monate her22. Oktober 2019 10:39: Andreas Czák hat eine Nachricht an Bundesministerium für Justiz gesendet.
- Von
- Bundesministerium für Justiz
- Betreff
- Antwort: Re: Antwort: WG: Re: Statistiken [#1718]
- Datum
- 22. Oktober 2019 15:07
- Status
- Anfrage abgeschlossen
Anhänge
Sehr geehrter Herr Czák,
Uns liegt die von Ihnen gewünschte Statistik nicht vor. Sie erhalten in den
nächsten Tagen eine rechtliche Ausfertigung mit rechtlicher Begründung und
Nachweis der dazu ergangenen höchstgerichtlichen Rechtsprechung. Der
Bescheid wird im Wesentlichen die gleiche Begründung enthalten und Sie in
den Stand versetzen dagegen ein (kostenpflichtiges) Rechtsmittel an das
Bundesverwaltungsgericht zu erheben.
Bitte beachten Sie, dass auch für die Ausstellung des von Ihnen beantragten
Bescheides Gebühren und Verwaltungsabgaben anfallen.
Mit freundlichen Grüßen
- 1 Jahr, 3 Monate her22. Oktober 2019 15:08: Nachricht von Bundesministerium für Justiz erhalten.
- 1 Jahr, 3 Monate her22. Oktober 2019 15:10: Andreas Czák hat den Status auf 'Information nicht vorhanden' gesetzt.
- Von
- Bundesministerium für Justiz
- Betreff
- WG: Re: Antwort: WG: Re: Statistiken [#1718]
- Datum
- 25. Oktober 2019 11:03
- Status
- Anfrage abgeschlossen
Anhänge
Sehr geehrter Herr Csák,
Sie haben am 22. Oktober 2019 per E-Mail einen Antrag auf Erlassung eines
Bescheides gemäß § 4 Auskunftspflichtgesetz, BGBl.Nr. 287/1987 gestellt
(siehe unten). Die Erlassung eines solchen Bescheids ist sowohl
gebührenpflichtig gemäß § 14 Tarifpost 6 Gebührengesetz 1957, BGBl.
267/1957, in der Fassung BGBl. I Nr. 62/2018 als auch abgabenpflichtig
gemäß Tarif A Allgemeiner Teil Z 2 der Bundesverwaltungsabgabenverordnung
1983, BGBl. Nr. 24/1983, in der Fassung BGBl. I Nr. 5/2008. Zur
Ausfertigung des von Ihnen begehrten Bescheids ist daher die Bestätigung
Ihrer Identität erforderlich.
Sie können den Antrag auf Bescheiderlassung daher
- entweder schriftlich (von Ihnen unterfertigt) in Papierform einbringen
oder
- Ihre Identität mit einem Scan/Foto Ihres Personalausweises, Reisepasses
oder Führerschein bestätigen. Dazu genügt es, den Scan/das Foto mit einem
E-Mail an die Mail-Adresse unserer Signatur <<E-Mail-Adresse>> zu
übermitteln.
Danach können wir den beantragten Bescheid ausstellen und den Vorgang mit
Ihren Daten als gebührenrelevant an das Finanzamt für Gebühren,
Verkehrssteuern und Glückspiel melden.
Wir bedauern nochmals die ungebührlich lange Bearbeitungsdauer Ihres
Anliegens vom 10. Mai 2019, die auf Zuständigkeitsunsicherheiten im Zuge
einer internen Reorganisation zurückzuführen war. Wir empfehlen Ihnen für
künftige Anliegen sich direkt an die Kompetenzstelle III PKRS (siehe unten)
zu wenden oder das Kontaktformular auf der Website Justiz zu nützen (
https://www.justiz.gv.at/html/default...).
Mit freundlichen Grüßen
- 1 Jahr, 3 Monate her25. Oktober 2019 11:05: Nachricht von Bundesministerium für Justiz erhalten.
- Von
- Andreas Czák
- Betreff
- Re: WG: Re: Antwort: WG: Re: Statistiken [#1718]
- Datum
- 29. Oktober 2019 16:57
- An
- Bundesministerium für Justiz
- Status
- E-Mail erfolgreich abgeschickt!
Sehr geehrte<< Anrede >>
Ich habe ihnen die Ausweiskopie gestern um 16:06 an die genannte Adresse zukommen lassen.
Ich möchte hiermit darauf hinweisen, dass ich diese Anfrage als Campaigner der Grundrechts-NGO epicenter.works (https://epicenter.works) stelle und die Ergebnisse der Anfrage zum Zweck der Kenntnis der Faktenlage, Recherche und Berichterstattung benötige.
Ich erfülle die vom Verwaltungsgerichtshof in seiner Entscheidung Ra 2017/03/0083-10 (29.5.2018) festgehaltenen Kriterien eines sogenannten „Social Watchdog“. In dieser Entscheidung hat der VwGH unter anderem festgestellt, dass es bei Anfragen nach dem Auskunftspflichtgesetz geboten sein kann, dem/der AuskunftswerberIn Zugang zu den relevanten Dokumenten zu gewähren.
Ich möchte weiters darauf hinweisen, dass die mir nicht gewährte Auskunft vor 2 Jahren in dieser Anfrage ( https://fragdenstaat.at/anfrage/entwi... ) für einen anderen Jahreszeitraum kostenfrei erteilt worden ist.
Ich bitte darum auch um eine Erklärung warum Daten, die vor wenigen Jahren verfügbar waren, nunmehr nicht mehr vorliegen.
Weiters möchte ich wissen, in wessem Auftrag die BRZ GmbH die Daten verwaltet und wer für das Einpflegen der Daten verantwortlich ist.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Czák
Anfragenr: 1718
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Postanschrift
Andreas Czák
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>
Zitierte Nachricht anzeigen--
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.at versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.at/hilfe/fuer-be...
- 1 Jahr, 2 Monate her29. Oktober 2019 16:57: Andreas Czák hat eine Nachricht an Bundesministerium für Justiz gesendet.
- Von
- Bundesministerium für Justiz
- Betreff
- Antwort: [JU-SPAMverdacht] Re: WG: Re: Antwort: WG: Re: Statistiken [#1718]
- Datum
- 29. Oktober 2019 17:06
- Status
- Anfrage abgeschlossen
Anhänge
Sehr geehrter Herr Csák,
wir bestätigen den Erhalt ihrer Ausweiskopie und bedanken uns dafür. Im
Übrigen verweisen wir auf die Bescheidausführungen, die sich mit der
Nichtbeauskunftung und deren rechtlicher Begründung auseinandersetzen
werden.
Mit freundlichen Grüßen
- 1 Jahr, 2 Monate her29. Oktober 2019 17:07: Nachricht von Bundesministerium für Justiz erhalten.
- Von
- Bundesministerium für Justiz
- Betreff
- Statistiken §§ 269, 270 StGB [#1718]
- Datum
- 30. Oktober 2019 15:21
Anhänge
Sehr geehrter Herr Czàk!
wir danken für Ihre (ergänzende) Nachricht vom 29. Oktober 2019, in der Sie
der Rechtschutzstelle des BMVRDJ Ihre Rolle als "social watchdog" bekannt
gegeben haben, was im Zusammenhang mit dem Umfang des Auskunftsrecht
durchaus rechtliche Relevanz aufweist.
Zum besseren Verständnis und im Hinblick auf künftige Anfragen dürfen wir
Ihnen einige grundlegende Informationen zukommen lassen, bevor wir Ihre
Anfrage - im Lichte dieser neuen Information - so weit wie möglich
beantworten.
1.) Grundlegende Ausführungen:
Das BMVRDJ erhält wöchentlich hunderte allgemeine Bürgeranfragen, die von
Hinweisen, Zuständigkeits- und Rechtsfragen über Beschwerden gegen die
Rechtsprechung bis zu Anfragen nach dem AuskunftspflichtG reichen. Unter
Letzteres fallen auch Statistikanfragen wie die vorliegende. Antworten
können aus Gründen der Effizienz, der Gleichbehandlung aber auch im
Hinblick auf die primären Aufgaben der Justizverwaltung (und der danach
bemessenen Ressourcen) immer nur so weit erteilt werden, wie es das
AuskunftspflichtG und das Recht auf Informationszugang nach Art. 10 EMRK
verlangen.
Das AuskunftspflichtG sieht vor, dass vorhandene Informationen
grundsätzlich weitergegeben werden müssen (Transparenz). Einschränkungen
können u.a. getroffen werden, wenn die Beantwortungsaufwand die übrigen
Aufgaben der Verwaltung beeinträchtigen würde. Derartige Einschränkungen
sind immer im Einzelfall gegen das Grundrecht auf Meinungsfreiheit (= das
Recht auf Zugang zu Informationen) nach Art. 10 EMRK abzuwägen.
Es gilt daher: Je aufwändiger eine Anfragebeantwortung ist, desto wichtiger
muss auch das zugrundeliegende Auskunftsbegehren für die interessierte
Öffentlichkeit sein.
In ihrem Fall liegen dem BMVRDJ die gewünschten Auswertungen nicht vor,
können aber beschafft werden.
Vor dem Hintergrund, dass wöchentlich eine Vielzahl derartiger Anfragen
beim BMVRDJ einlangt, werden in solchen Fällen bei Anfragen aus rein
privatem Interesse grundsätzlich keine Daten gesondert für eine
Anfragebeantwortung erhoben.
Dies wird auch weder vom AuskunftspflichtG, noch von Art. 10 EMRK verlangt,
da
a) gesondert zu beschaffende Daten oder eine gesonderte Datenaufbereitung
nicht Gegenstand einer Auskunft sind und
b) die nach Art. 10 EMRK vorzunehmende Interessensabwägung in solchen
Fällen grundsätzlich zugunsten der Vermeidung einer Beeinträchtigung der
übrigen Aufgaben der Verwaltung ausschlägt.
Die Stellung als "Social Watchdog" kann diese Interessensabwägung aber in
die andere Richtung ausschlagen lassen: Das Sammeln von Informationen als
relevanter Vorbereitungsschritt für journalistische oder andere
Aktivitäten, mit denen ein Forum für eine öffentliche Debatte geschaffen
werden soll, rechtfertigt eine abweichende Behandlung im Vergleich zum
"einfachen Bürger" und kann das Sammeln von - ohne große Hürden
zugänglichen - Informationen nötig machen. Wenn nicht anders angegeben,
gehen wir davon aus, dass die Anfrage aus privatem Interesse gestellt wird,
mit dem Ergebnis, dass keine gesonderten Auswertungen erfolgen.
Wir bitten bei künftigen Anfragen zur Vornahme der erforderlichen Abwägung
neben dem Hinweis auf ihre Rolle als social watchdog auch anzuführen,
inwieferne die von Ihnen begehrten Informationen in Ihre Tätigkeit als
social watchdog einfließen bzw. der Öffentlichkeit nutzbar gemacht werden
sollen. Sie verweisen in ihrer letzten Stellungnahme darauf, dass Sie die
"Anfrage als Campaigner der Grundrechts-NGO epicenter.worksstellen und "die
Ergebnisse der Anfrage zum Zweck der Kenntnis der Faktenlage, Recherche und
Berichterstattung"benötigen.
epicenter.works ist eine NGO, die sich "als Interessensvertretung für
Grund- und Freiheitsrechte" versteht und sich "für eine starke Stimme der
Zivilgesellschaft und einen aufgeklärten, sorgsamen Umgang mit den Chancen
und Risiken der Technik" einsetzt.
Kernthemen von epicenter.works sind "Grundrechte, Datenschutz und
Netzpolitik" (https://epicenter.works/vision). Ihre persönlichen
Aufgabenfelder dort waren in der Vergangenheit der "Kampf gegen das
Staatsschutzgesetz, den Bundestrojaner oder für die Erhaltung der
Netzneutralität"
(https://epicenter.works/team).
Ihre Anfrage betrifft hingegen die § 269 und § 270 StGB. Es ist damit nicht
ersichtlich, wie diese Anfrage vom genannten Aufgabenbereich von
epicenter.works gedeckt ist oder sich in Ihren vergangenen Aktivitäten für
diese NGO widerspiegelt. Es blieb auch im Dunkeln, wie die Ihnen im Jahr
2017 zur Verfügung gestellten Daten im Dienste der Öffentlichkeit genutzt
worden oder sonst in ihre Tätigkeit eingeflossen sind. Um die mit der
Antragstellung verbundene Privilegierung als social watchdog (und unseren
Mehraufwand) zu begründen, ersuchen wir daher künftig auf diese
Hintergründe einzugehen.
Im Hinblick auf die (untypisch) lange Erledigungsdauer und den hohen
administrativen Aufwand möchten wir diese Anfrage inhaltlich abschließen:
2.) Anfragebeantwortung:
In Ihren Anfragen wollten Sie wissen, wie viele Anzeigen sowie wie viele
Verurteilungen
a) nach § 270 StGB in den Jahren 2017 und 2018 und
b) nach § 269 StGB in den Jahren 2009, 2010, 2011, 2012, 2013, 2014, 2015,
2016, 2017 und 2018
angefallen sind.
Eine Statistik über die Verurteiltenzahlen wird von der Statistik Austria
auf Basis der vom Strafregisteramt übermittelten Daten erstellt. Wir
informieren darüber auch auf unserer Homepage;
https://www.justiz.gv.at/home/justiz/...
Die Statistik ist über einen kostenlosen Gastzugang unter
https://www.statistik.at/web_de/servi... öffentlich
zugänglich (für Details siehe Screenshots) und unterliegt daher nicht dem
Auskunftspflichtgesetz. Die Ergebnisse finden Sie in Screenshot 4, für die
Zukunft bittenb wir, derartige Daten selbst im Statcube zu erheben.
(See attached file: Statcube Schritt 1 (Open Table).PNG) (See attached
file: Statcube Schritt 2 ('Offence' - In selektierter Reihenfolge).PNG)
(See attached file: Statcube Schritt 3 ('Year' - In selektierter
Reihenfolge).PNG) (See attached file: Statcube Schritt 4 (Daten
abrufen).PNG)
Darüberhinaus finden Sie diese Zahlen jährlich auch in der Gerichtlichen
Kriminalstatistik
http://www.statistik.at/web_de/statis...
Eine Statistik über die Anfallszahlen ist nur über eine - manchmal mehr,
manchmal weniger aufwändige - Auswertung der "Verfahrensautomation Justiz"
zu erlangen, die der Öffentlichkeit aus technischen Gründen noch nicht
offensteht.
Hier die Abfrageergebnisse aus dem Register ST (Anfall bei den
Staatsanwaltschaften):
(See attached file: Anfall ST §269 StGB 2009 bis 2018.xlsx)(See attached
file: Anfall ST §270 StGB 2017 bis 2018.xlsx)
Mit diesen Informationen sind aus unserer Sicht Ihre Anfragen zur Gänze
beantwortet.
Falls Sie noch weitere Fragen haben oder weiterhin einen Bescheid nach § 4
AuskunftspflichtG begehren, bitten wir um entsprechende Rückmeldung.
Wir teilen unsere Daten gerne und tun dies auch in standardisierten
Berichten, wie der Kriminalstatistik (siehe oben) oder dem
Sicherheitsbericht, die beide jährlich im Internet veröffentlicht werden.
Wir haben aber mangels gesetzlicher Verpflichtung nicht die Ressourcen,
Einzelauswertungen zu rein in privatem Interesse gelegenen statistische
Anfragen durchzuführen. Diese Einschränkung gilt nicht bei (belegtem)
Sachinteresse von Public und social watchdogs. Wir planen aber für die
Zukunft, die Veröffentlichungen auszuweiten und dem verstärkten
Informationsinteresse auch der Bürgerinnen und Bürger Rechnung zu tragen.
Mit freundlichen Grüßen
- 1 Jahr, 2 Monate her30. Oktober 2019 15:22: Nachricht von Bundesministerium für Justiz erhalten.
- 1 Jahr, 2 Monate her30. Oktober 2019 15:29: Andreas Czák veröffentlichte einen Anhang bei der Anfrage Entwicklung der Anzeigen sowie Verurteilungen nach §270 StGB - Tätlicher Angriff auf einen Beamten.
- 1 Jahr, 2 Monate her30. Oktober 2019 15:30: Andreas Czák veröffentlichte einen Anhang bei der Anfrage Entwicklung der Anzeigen sowie Verurteilungen nach §270 StGB - Tätlicher Angriff auf einen Beamten.
- 1 Jahr, 2 Monate her30. Oktober 2019 15:33: Andreas Czák hat den Status auf 'Anfrage erfolgreich' gesetzt.
- 1 Jahr, 2 Monate her30. Oktober 2019 15:33: Andreas Czák hat den Status auf 'Anfrage erfolgreich' gesetzt.