Eurofighter-Gegengeschäfte Stand 2019
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Auskunft darüber, welche Eurofighter-Gegengeschäfte zum Letztstand anerkannt wurden.
Für jedes Gegengeschäft beantrage ich die Übermittlung des Jahres des Antrags (oder Jahres des Gegengeschäfts), des Auftragnehmers, des Auftraggebers, des Projektnamens und des anerkannten Wertes.
Ich weise darauf hin, dass nach meinem Rechtsstreit gegen den Bescheid vom 20.04.2013, BMWFJ- 29.400/0071-C2/2/2013 und der daraus resultierenden VwGH-Entscheidung vom 22.6.2015 die damals aktuelle Liste der Gegengeschäfte in oben genannten Format vollständig veröffentlicht wurde.
Die Judikatur zur Auskunftspflicht hat sich seit dem ursprünglichen Verfahren außerdem zugunsten einer Auskunftserteilung gewandelt. Ich bin Journalist und Mitgründer der NGO „Forum Informationsfreiheit”. Eine Verweigerung der beantragten Auskunft wäre nun nach den in vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Magyar Helsinki festgesetzten Kriterien (siehe auch VwGH Ra 2017/03/008310) zu beurteilen und nur rechtmäßig, wenn sie „in einer demokratischen Gesellschaft notwendig und verhältnismäßig” ist.
Ich gehe außerdem davon aus, dass die im Magazin Profil vom 15. Dezember 2019 angesprochene Anfrage korrekterweise nach Auskunftspflichtgesetz behandelt wurde und eine Erstantwort nicht erst in acht Wochen erfolgen wird.
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG.
Besten Dank und schöne Feiertage.
Anfrage erfolgreich
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Datum23. Dezember 2019
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17. Februar 2020
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