Grenzschutz in der Verfassung
- Anfrage an:
- Bundeskanzleramt
- Genutztes Gesetz:
- Auskunftspflichtgesetz
- Status dieser Anfrage:
- Anfrage erfolgreich
- Zusammenfassung der Anfrage
Mit welcher Begründung ist der Grenzschutz mit Außerkrafttretung am 8.7.1975 betreffend dem Artikel 79. (1) "Dem Bundesheer liegt der Schutz der Grenzen der Republik ob" aus der Bundesverfassung gestrichen worden und durch den Text: "Dem Bundesheer obliegt die militärische Landesverteidigung" ersetzt worden.
Ich beziehe mich dabei auf eine Regierungsvorlage vom 5. 10. 1966 mit dem die Änderung beschlossen wurde wie folgt:
Der Nationalrat hat beschlossen:
Art. 79 Abs. 1 des Bundes-Verfassungsgesetzes in der Fassung von 1929 hat zu lauten:
(1) Dem Bundesheer obliegt der militärische Schutz der Unverletzlichkeit des Bundesgebietes unter besonderer Bedachtnahme auf die Aufrechterhaltung und Verteidigung der lmmerwährenden Neutralität der Republik."
Meine Frage bezieht sich auf die Begründung der erst danach erfolgten Außerkraftsetzung des Grenzschutzes per 8.7.1975.
Korrespondenz
-
Frist: – 16.04.2020
- 20. Feb 2020
- 02. Mär
- 14. Mär
- 25. Mär
- 16. Apr 2020
- Von
- Walter Hain
- Betreff
- Grenzschutz in der Verfassung [#1890]
- Datum
- 20. Februar 2020 15:13
- An
- Bundeskanzleramt
- Status
- Warte auf Antwort — E-Mail erfolgreich abgeschickt!
- 11 Monate, 1 Woche her20. Februar 2020 15:13: Walter Hain hat eine Nachricht an Bundeskanzleramt gesendet.
- Von
- Bundeskanzleramt
- Betreff
- Grenzschutz in der Verfassung [#1890]
- Datum
- 9. April 2020 19:19
- Status
- Anfrage abgeschlossen
Anhänge
- 9 Monate, 3 Wochen her9. April 2020 19:20: Nachricht von Bundeskanzleramt erhalten.
- Von
- Walter Hain
- Betreff
- Re: Grenzschutz in der Verfassung [#1890]
- Datum
- 14. April 2020 10:56
- An
- Bundeskanzleramt
- Status
- E-Mail erfolgreich abgeschickt!
- 9 Monate, 2 Wochen her14. April 2020 10:56: Walter Hain hat eine Nachricht an Bundeskanzleramt gesendet.
- 9 Monate, 2 Wochen her14. April 2020 10:58: Walter Hain hat den Status auf 'Anfrage erfolgreich' gesetzt.