Sehr geehrter Herr Hametner,
finden Sie anhängend Ihre Anfragen samt Antworten
mit freundlichen Grüßen
Wie viele MitarbeiterInnen konnten während den sogenannten Lockdowns 1 & 2 ihre Tätigkeiten aus dem "Home Office" erledigen?
Wie viele mussten ihre Tätigkeiten vollständig oder großteils vor Ort durchführen?
Der Gesundheitsschutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter genießt im Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort höchste Priorität, daher wurden und werden im Zusammenhang mit COVID-19 umfassende Schutzmaßnahmen getroffen.
In Entsprechung der bundesweiten Vorgangsweise zum Schutz der öffentlichen Bediensteten unter gleichzeitiger bestmöglicher Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs befanden sich im ersten Lockdown im Frühjahr 2020 und aktuell wieder seit Anfang November 2020 ca. 90% der (etwas über 700) Bediensteten der BMDW/ZL zumindest zeitweise in Telearbeit zu Hause. Demgegenüber wird ein eingeschränkter Kreis aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern als Schlüsselpersonal definiert und ist - unter Einhaltung strenger Schutzmaßnahmen - im Ausnahmefall abwechselnd auch physisch in den Büroräumlichkeiten des Ressorts anwesend.
29 Personen sind derzeit Angehörige einer COVID-19-Risikogruppe und verrichten daher Ihre Arbeit aus diesem Grund seit Anfang Juli 2020 von zu Hause aus. Auch im Falle eines gemeinsamen Haushaltes mit einer Person, die einer Risikogruppe angehört, gibt es die Möglichkeit zur Verrichtung der Arbeit von zu Hause aus gewährt wird. Diese Möglichkeit wird derzeit von 18 Bediensteten genutzt.
Welche Maßnahmen wurden getroffen, um diese Anzahl zu erhöhen?
Der Anteil der Bediensteten, die ihre Arbeit während der geltenden Einschränkungen iZm COVID-19 im Home-Office verrichten, lag und liegt wie oben genannt bei etwa 90%. Dieser hohe Wert konnte erzielt werden, indem im Rahmen einer Telearbeits-Initiative sowie im Zuge einer Neuausstattung mit IT-Infrastruktur für alle Mitarbeiter/innen des BMDW neue Notebooks angeschafft wurden.
Im Zuge der Entwicklung der Covid-19-Krise sowie im Hinblick auf die grundsätzliche Linie des BMDW, moderne Arbeitsplätze für die Bediensteten zur Verfügung zu stellen, wird damit dem Schwerpunkt "Modernes Arbeiten" besondere Bedeutung beigemessen und durch konkrete Maßnahmen unterstrichen. Selbstverständlich werden diese Maßnahmen so kosten- und ressourcenschonend wie möglich umgesetzt. Zudem besteht durch die Möglichkeit von anlassfallbezogener Telearbeit gemäß § 36a Abs 6 BDG bzw § 5c Abs 6 VBG generell seitens der Vorgesetzten die Möglichkeit, anlassfallbezogene Telearbeit mit den Bediensteten zu vereinbaren bzw. mit dessen Einverständnis anzuordnen. Damit kann flexibel auf die jeweiligen Bedürfnisse eingegangen werden, eine Möglichkeit, die von den Bediensteten des BMDW intensiv genutzt wird.
In welchen Organisationseinheiten war kein "Home Office" möglich, und aus welchen Gründen?
In bestimmten Bereichen wie etwa den politischen Büros, der Öffentlichkeitsarbeit sowie im IT- und Kommunikationswesen ist die physische Anwesenheit ausgewählter Personen fallweise unumgänglich, um den Dienstbetrieb aufrecht zu erhalten. Selbstverständlich wurde und wird die Anzahl dieser Mitarbeiter/innen auf das dienstlich absolut erforderliche Ausmaß reduziert.