Home Office während Corona-Maßnahmen (Lockdowns)

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskünfte:

Wie viele MitarbeiterInnen konnten während den sogenannten Lockdowns 1 & 2 ihre Tätigkeiten aus dem „Home Office“ erledigen?
Wie viele mussten ihre Tätigkeiten vollständig oder großteils vor Ort durchführen?
Welche Maßnahmen wurden getroffen, um diese Anzahl zu erhöhen?
In welchen Organisationseinheiten war kein „Home Office“ möglich, und aus welchen Gründen?

Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. November 2020
  • Frist
    4. Januar 2021
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Markus 'fin' Hametner
Sehr geehrte<< Anrede >> hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender …
An Ehem. Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Details
Von
Markus 'fin' Hametner
Betreff
Home Office während Corona-Maßnahmen (Lockdowns) [#2090]
Datum
9. November 2020 17:53
An
Ehem. Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskünfte: Wie viele MitarbeiterInnen konnten während den sogenannten Lockdowns 1 & 2 ihre Tätigkeiten aus dem „Home Office“ erledigen? Wie viele mussten ihre Tätigkeiten vollständig oder großteils vor Ort durchführen? Welche Maßnahmen wurden getroffen, um diese Anzahl zu erhöhen? In welchen Organisationseinheiten war kein „Home Office“ möglich, und aus welchen Gründen? Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Markus 'fin' Hametner <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Markus 'fin' Hametner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Ehem. Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort
Sehr geehrter Herr Hametner, finden Sie anhängend Ihre Anfragen samt Antworten mit freundlichen Grüßen Wie…
Von
Ehem. Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort
Betreff
WG: Home Office während Corona-Maßnahmen (Lockdowns) [#2090]
Datum
21. Dezember 2020 09:57
Status
Warte auf Antwort
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1,7 KB


Sehr geehrter Herr Hametner, finden Sie anhängend Ihre Anfragen samt Antworten mit freundlichen Grüßen Wie viele MitarbeiterInnen konnten während den sogenannten Lockdowns 1 & 2 ihre Tätigkeiten aus dem "Home Office" erledigen? Wie viele mussten ihre Tätigkeiten vollständig oder großteils vor Ort durchführen? Der Gesundheitsschutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter genießt im Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort höchste Priorität, daher wurden und werden im Zusammenhang mit COVID-19 umfassende Schutzmaßnahmen getroffen. In Entsprechung der bundesweiten Vorgangsweise zum Schutz der öffentlichen Bediensteten unter gleichzeitiger bestmöglicher Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs befanden sich im ersten Lockdown im Frühjahr 2020 und aktuell wieder seit Anfang November 2020 ca. 90% der (etwas über 700) Bediensteten der BMDW/ZL zumindest zeitweise in Telearbeit zu Hause. Demgegenüber wird ein eingeschränkter Kreis aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern als Schlüsselpersonal definiert und ist - unter Einhaltung strenger Schutzmaßnahmen - im Ausnahmefall abwechselnd auch physisch in den Büroräumlichkeiten des Ressorts anwesend. 29 Personen sind derzeit Angehörige einer COVID-19-Risikogruppe und verrichten daher Ihre Arbeit aus diesem Grund seit Anfang Juli 2020 von zu Hause aus. Auch im Falle eines gemeinsamen Haushaltes mit einer Person, die einer Risikogruppe angehört, gibt es die Möglichkeit zur Verrichtung der Arbeit von zu Hause aus gewährt wird. Diese Möglichkeit wird derzeit von 18 Bediensteten genutzt. Welche Maßnahmen wurden getroffen, um diese Anzahl zu erhöhen? Der Anteil der Bediensteten, die ihre Arbeit während der geltenden Einschränkungen iZm COVID-19 im Home-Office verrichten, lag und liegt wie oben genannt bei etwa 90%. Dieser hohe Wert konnte erzielt werden, indem im Rahmen einer Telearbeits-Initiative sowie im Zuge einer Neuausstattung mit IT-Infrastruktur für alle Mitarbeiter/innen des BMDW neue Notebooks angeschafft wurden. Im Zuge der Entwicklung der Covid-19-Krise sowie im Hinblick auf die grundsätzliche Linie des BMDW, moderne Arbeitsplätze für die Bediensteten zur Verfügung zu stellen, wird damit dem Schwerpunkt "Modernes Arbeiten" besondere Bedeutung beigemessen und durch konkrete Maßnahmen unterstrichen. Selbstverständlich werden diese Maßnahmen so kosten- und ressourcenschonend wie möglich umgesetzt. Zudem besteht durch die Möglichkeit von anlassfallbezogener Telearbeit gemäß § 36a Abs 6 BDG bzw § 5c Abs 6 VBG generell seitens der Vorgesetzten die Möglichkeit, anlassfallbezogene Telearbeit mit den Bediensteten zu vereinbaren bzw. mit dessen Einverständnis anzuordnen. Damit kann flexibel auf die jeweiligen Bedürfnisse eingegangen werden, eine Möglichkeit, die von den Bediensteten des BMDW intensiv genutzt wird. In welchen Organisationseinheiten war kein "Home Office" möglich, und aus welchen Gründen? In bestimmten Bereichen wie etwa den politischen Büros, der Öffentlichkeitsarbeit sowie im IT- und Kommunikationswesen ist die physische Anwesenheit ausgewählter Personen fallweise unumgänglich, um den Dienstbetrieb aufrecht zu erhalten. Selbstverständlich wurde und wird die Anzahl dieser Mitarbeiter/innen auf das dienstlich absolut erforderliche Ausmaß reduziert.
Markus 'fin' Hametner
Sehr geehrte<< Anrede >> der in Ihrer Mail vom 21. Dezember 2020 (auch ersichtlich unter https://frag…
An Ehem. Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Details
Von
Markus 'fin' Hametner
Betreff
Re: WG: Home Office während Corona-Maßnahmen (Lockdowns) [#2090]
Datum
21. Dezember 2020 10:58
An
Ehem. Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> der in Ihrer Mail vom 21. Dezember 2020 (auch ersichtlich unter https://fragdenstaat.at/anfrage/home-office-wahrend-corona-manahmen-lockdowns-6/#nachricht-5453 ) in Sache meiner Anfrage vom 9. November 2020 erwähnte Anhang ist leider bei mir nicht angekommen. Könnten Sie ihn bitte erneut übermitteln? Besten Dank und beste Grüße Markus 'fin' Hametner Anfragenr: 2090 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Markus 'fin' Hametner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Ehem. Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort
Sehr geehrter Herr Hametner, finden Sie anhängend Ihre Anfragen samt Antworten mit freundlichen Grüßen
Von
Ehem. Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort
Betreff
WG: WG: Home Office während Corona-Maßnahmen (Lockdowns) [#2090]
Datum
21. Dezember 2020 11:18
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Hametner, finden Sie anhängend Ihre Anfragen samt Antworten mit freundlichen Grüßen
Markus 'fin' Hametner
Sehr geehrte<< Anrede >> bitte um Entschuldigung, ich Ihre Antwort falsch interpretiert und an der fa…
An Ehem. Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Details
Von
Markus 'fin' Hametner
Betreff
Re: WG: WG: Home Office während Corona-Maßnahmen (Lockdowns) [#2090]
Datum
21. Dezember 2020 11:23
An
Ehem. Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> bitte um Entschuldigung, ich Ihre Antwort falsch interpretiert und an der falschen Stelle gesucht. Danke für die Beantwortung meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Markus 'fin' Hametner Anfragenr: 2090 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Markus 'fin' Hametner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>