Homeoffice aus dem Ausland (EU und Nicht-EU)
Anfrage an:
Bundesministerium für Finanzen
Verwendetes Gesetz:
Auskunftspflichtgesetz
Wie wird eine 100% Homeoffice-Tätigkeit als unselbstständig Beschäftigter (= Arbeitnehmer) steuerlich bewertet wenn der Arbeitnehmer
1) im EU-Ausland (z.b. Ungarn)
2) aus dem Nicht-EU-Ausland (z.b. Serbien)
für ein österreichisches Unternehmen arbeitet, eine Arbeitserlaubnis und ein Aufenthaltsrecht hat (z.b österreichische Staatsbürgerschaft) und auch seinen melderechtlichen Wohnsitz in Österreich abmeldet ?
Was wäre im Falle dessen, dass der Arbeitnehmer seinen melderechtlichen Wohnsitz in Österreich behält, d.h. gleichzeitig sowohl in Österreich als auch im Ausland gemeldet ist, der Lebensmittelpunkt aber im Ausland ist (Nachweis möglich) ?
Stichwörter für die Suche: Teleworking, Remote Working, Telearbeit, Fernarbeit
Anfrage muss klassifiziert werden
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Datum15. Dezember 2022
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9. Februar 2023
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