Informationskampagne HD-Umstellung
Sehr geehrteAntragsteller/in
hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Im Bescheid KOA 11.500/17-009 vom 30.01.2018 ist formuliert:
"Die KommAustria hat den Sachverhalt jedoch hinsichtlich der vom Beschwerdeführer aufgeworfenen Frage einer allfälligen Schleichwerbung von Amts wegen in Prüfung gezogen."
Verwunderlich ist, dass diese Prüfung in der Antwort auf die neuerliche Anfrage vom PR-Ethik-Rat in keiner Weise erwähnt wird, vgl. KOA 3.500/19-003 vom 24.01.2019.
Sicherlich handelt es sich um ein bedauerliches Versäumnis. Sicherlich hat die KommAustria die Prüfung gewissenhaft durchgeführt, und hat im Wiederholungsfall (vgl. KOA 1.850/14-021 vom 15.04.2015) jetzt härtere Strafen verhängt.
Bitte informieren Sie über die Ergebnisse der angekündigten amtswegigen Prüfung. Wo sind diese veröffentlicht?
Anfrage abgelehnt
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Datum26. Juli 2019
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20. September 2019
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Das initiale Fragewort lautet 'Wo'. Es geht also um eine Ortsangabe, einen Internetlink. Die KommAustria stellt fest, dass mein Auskunftsinteresse nicht hinreichend begründet ist, und dass die Bekanntgabe eines Internetlinks gegen die Geheimhaltungsinteressen beteiligter Parteien verstößt. Getroffene Hunde ...
Außerdem wird festgestellt, dass die angekündigte Untersuchung ,,im Rahmen eines Administrationsverfahrens gemäß § 36 ORF-G auf Grund von § 36 Abs. 1 Z 3 ORF-G e contrario nicht möglich'' ist. Hier ist dann doch die Antwort auf die 'Wo'-Frage verborgen: Es gibt kein 'Wo'. Es gibt keine Ergebnisse. Die KommAustria war untätig, weil sie zwischenzeitlich erkannt hat, dass sie gemäß ORF-G im Rahmen der Rechtsaufsicht keinen Auftrag für amtswegige Untersuchungen von Verstößen gegen § 13 ORF-G hat. Dieser explizite Auftrag besteht tatsächlich nicht.
Unberücksichtigt bleibt jedoch, dass es gem. § 2 Abs. 1 Z 7 KommAustriaG zu den grundlegenden Aufgaben und Zielen der KommAustria zählt, eigenständig Schleichwerbung zu erkennen und diese im Verdachtsfall binnen vier Wochen zu verfolgen, und zwar generell, also auch in beschwerdebedingten Administrationsverfahren.
Die KommAustria hat in der ersten Phase der ,,HD-Umstellungen'' im Oktober 2016 omnipräsente Schleichwerbung auf allen Medienkanälen des ORFs übersehen. Sie hat solche auch in der zweiten Umstellungsphase im April 2017 nicht erkannt. Und selbst als in der dritten Phase mit einer Beschwerde Anfang Oktober 2017 auf die Missstände aufmerksam gemacht wurde, und zur umgehenden Bekämpfung der unlauteren ,,Informationskampagne'' aufgefordert wurde, hat die KommAustria nicht sofort reagiert. Sie hat auch nicht binnen vier Wochen reagiert. Sie hat erst nach mehr als 16 Wochen, also nachdem die unlautere Kampagne ihre volle Wirkung erzielt hatte, die nachträgliche Untersuchung angekündigt. Und schließlich stellt sie per Bescheid fest, dass ihr auch die Einhaltung dieser selbstgesetzten Verpflichtung unmöglich erscheint.
Ich bedanke mich also für die abschließende Bearbeitung durch den Bescheid, und die darin demonstrierte Juristenkunst, eine Auskunft zu verweigern und gleichzeit zu erteilen. Als Künstlerpech interpretiere ich die bescheidmässige Feststellung, dass der KommAustria nicht alle ihrer grundlegenden Aufgaben und Ziele bekannt sind.
PS: Abschließend noch ein Gruß an alle anderen Rundfunkteilnehmer. Zwischen der Anfrage (27.06.2019) und dem Bescheid (15.11.2019) sind 141 Tage vergangen. In dieser Zeit hat die GIS GmbH mehr als 21 Millionen Euro bei uns vorgeschrieben (Radio- und Fernsehgebühr), zur Finanzierung von KommAustria und RTR GmbH, welche sich ja so aufopfernd für unsere Konsumenteninteressen einsetzen. Damit wir auch morgen noch ...