Informationskampagne HD-Umstellung

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Sehr geehrteAntragsteller/in

hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:

Im Bescheid KOA 11.500/17-009 vom 30.01.2018 ist formuliert:

"Die KommAustria hat den Sachverhalt jedoch hinsichtlich der vom Beschwerdeführer aufgeworfenen Frage einer allfälligen Schleichwerbung von Amts wegen in Prüfung gezogen."

Verwunderlich ist, dass diese Prüfung in der Antwort auf die neuerliche Anfrage vom PR-Ethik-Rat in keiner Weise erwähnt wird, vgl. KOA 3.500/19-003 vom 24.01.2019.

Sicherlich handelt es sich um ein bedauerliches Versäumnis. Sicherlich hat die KommAustria die Prüfung gewissenhaft durchgeführt, und hat im Wiederholungsfall (vgl. KOA 1.850/14-021 vom 15.04.2015) jetzt härtere Strafen verhängt.

Bitte informieren Sie über die Ergebnisse der angekündigten amtswegigen Prüfung. Wo sind diese veröffentlicht?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    26. Juli 2019
  • Frist
    20. September 2019
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Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft…
An KommAustria: Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH) Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Informationskampagne HD-Umstellung [#1773]
Datum
26. Juli 2019 07:17
An
KommAustria: Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft: Im Bescheid KOA 11.500/17-009 vom 30.01.2018 ist formuliert: "Die KommAustria hat den Sachverhalt jedoch hinsichtlich der vom Beschwerdeführer aufgeworfenen Frage einer allfälligen Schleichwerbung von Amts wegen in Prüfung gezogen." Verwunderlich ist, dass diese Prüfung in der Antwort auf die neuerliche Anfrage vom PR-Ethik-Rat in keiner Weise erwähnt wird, vgl. KOA 3.500/19-003 vom 24.01.2019. Sicherlich handelt es sich um ein bedauerliches Versäumnis. Sicherlich hat die KommAustria die Prüfung gewissenhaft durchgeführt, und hat im Wiederholungsfall (vgl. KOA 1.850/14-021 vom 15.04.2015) jetzt härtere Strafen verhängt. Bitte informieren Sie über die Ergebnisse der angekündigten amtswegigen Prüfung. Wo sind diese veröffentlicht? Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
KommAustria: Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH)
Ihr Antrag gemäß §§ 2,3 AuskunftspflichtG vom 26.07.2019 - Aufforderung zur Stellungnahme RSb Schreiben siehe PDF …
Von
KommAustria: Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH)
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag gemäß §§ 2,3 AuskunftspflichtG vom 26.07.2019 - Aufforderung zur Stellungnahme
Datum
26. August 2019
Status
Warte auf Antwort
RSb Schreiben siehe PDF Dokument
Anfragesteller/in
Antwort vom 26.08.2019: Ihr Antrag gemäß §§ 2,3 AuskunftspflichtG vom 26.07.2019 - Aufforderung zur Stellungnahme …
An KommAustria: Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH) Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Antwort vom 26.08.2019: Ihr Antrag gemäß §§ 2,3 AuskunftspflichtG vom 26.07.2019 - Aufforderung zur Stellungnahme [#1773]
Datum
29. August 2019 17:06
An
KommAustria: Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> mit dem o. g. Schreiben werde ich aufgefordert mein Auskunftsinteresse darzulegen, und antworte wie folgt: Natürlich erfreut es allgemein jeden einzelnen Rundfunkteilnehmer wenn er feststellen kann, dass er sich auf die KommAustria verlassen kann, und die Konsumenteninteressen und die Einhaltung geltender Gesetze gewissenhaft geschützt werden. Insofern verstört es schon ein wenig, dass die KommAustria dieses grundlegende Interesse aller Bürger eines Rechtsstaats gegen die Partikularinteressen des ORF abwägen will. Das erinnert sehr an die typischen Merkmale einer Bananenrepublik. Ich persönlich habe darüber hinaus noch ein weiteres Interesse: Die Beschwerdebearbeitung gem. dem Bescheid KOA 11.500/17-009 (!) ist Gegenstand weiterer Untersuchungen. In diesen Verfahren würde ich in den Sachverhaltdarstellungen gerne berichten, dass die KommAustria zumindest in Bezug auf die Untersuchung der Schleichwerbung ihren amtswegigen Verpflichtungen bzw. ihrer eigenen Ankündigung nachgekommen ist. Jedoch kann ich entsprechende Nachweise nicht finden, und bitte deshalb um Auskunft. Für den Fall einer weiteren vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (z. B. Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem. § 4 AuskunftspflichtG. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 1773 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Anfragesteller/in
Re: Antwort vom 26.08.2019: Ihr Antrag gemäß §§ 2,3 AuskunftspflichtG vom 26.07.2019 - Aufforderung zur Stellungna…
An KommAustria: Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH) Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Re: Antwort vom 26.08.2019: Ihr Antrag gemäß §§ 2,3 AuskunftspflichtG vom 26.07.2019 - Aufforderung zur Stellungnahme [#1773]
Datum
12. Oktober 2019 10:29
An
KommAustria: Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in bedauerlicherweise muss ich daran erinnern, dass die Bearbeitung meiner Anfrage „Informationskampagne HD-Umstellung“ vom 26.07.2019 (#1773) auch drei Wochen nach Ablauf der vom Gesetzgeber vorgesehenen Bearbeitungsfrist noch immer nicht erfolgt ist. Ich bitte um unverzügliche Beantwortung der Anfrage, oder ersatzweise um Begründung der Nichtbeantwortung in Form eines Bescheides gem. § 4 AuskunftpflichtG. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 1773 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
KommAustria: Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH)
Bescheid Inhalt siehe PDF Dokument.
Von
KommAustria: Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH)
Via
Briefpost
Betreff
Bescheid
Datum
15. November 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
Inhalt siehe PDF Dokument.