Informeller Lagebericht des Bundeskanzlers an Chefredakteurinnen und Chefredakteur
- Anfrage an:
- Bundeskanzleramt
- Genutztes Gesetz:
- Auskunftspflichtgesetz
- Status dieser Anfrage:
- Anfrage teilweise erfolgreich
- Zusammenfassung der Anfrage
Sehr geehrte<< Anrede >>
Am 30.10.2020 um 20:00 hielt der Bundeskanzler bzw das Bundeskanzleramt eine Veranstaltung ab, die als "informeller Lagebericht" bezeichnet wurde und zu der Chefredakteurinnen und Chefredakteur österreichischer Medien eingeladen wurden. Siehe dazu Florian Klenk, Chefredakteur des "Falter" auf Twitter: https://mobile.twitter.com/floriankle....
Dazu beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
1) Vollständige Liste der eingeladenen Personen samt jeweiliger Zugehörigkeit zu einer Organisation (Medium, Behörde, Unternehmen, etc.)
2) Vollständige Liste der anwesenden Personen samt jeweiliger Zugehörigkeit zu einer Organisation (Medium, Behörde, Unternehmen, etc.)
3) Protokoll der Veranstaltung inklusive aller vom Bundeskanzler oder Mitarbeiter_innen des Bundeskanzleramtes oder einer sonstigen Behörde den Anwesenden vermittelten Informationen. Davon sind auch unterstützende Dokumente, Präsentationen, Einschätzungen, Positionspapiere, Whitepapers, Entwürfe oder finale Fassungen für Akte der Gesetzgebung oder Verwaltung uä umfasst.
4) Sämtliche Unterlagen des Bundeskanzlers, des Bundeskanzleramtes oder einer sonstigen Behörde betreffend die Vorbereitung, Abhaltung und Nachbereitung dieser Veranstaltung.Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG.
Eine ähnliche Anfrage zum selben Thema wurde hier gestellt: https://fragdenstaat.at/anfrage/mater...