Kosten für Ausweisdokumente und deren Zusammensetzung
- Anfrage an:
- Bundesministerium für Finanzen
- Genutztes Gesetz:
- Auskunftspflichtgesetz
- Status dieser Anfrage:
- Anfrage abgelehnt
- Verweigerungsgrund
- B-VG A20 §3: im überwiegenden Interesse der Parteien (Amtsverschwiegenheit)
- Zusammenfassung der Anfrage
Meine ursprüngliche Anfrage an das BMI, Stelle Passwesen:
https://fragdenstaat.at/anfrage/uberh...Hierbei erhielt ich die Information, dass die Kompetenz für die Festsetzung der Verwaltungsabgaben beim BMF liegt, weshalb ich die Anfrage nun an das BMF weiterleite.
Die Kosten für Ausweisdokumente sind in Österreich im EU-Schnitt beinahe am höchsten - und in keinem anderen Land kostet ein Personalausweis gleich viel wie ein Reisepass. In Deutschland - einem Land mit vergleichbarem Wirtschaftsstandard kostet ein Personalausweis nur 28,80 € obwohl er technologisch fortschrittlicher ist (NFC-Chip, Identigramm, ...) und innerhalb der EU sind die Personalausweise grossteils gleich aufgebaut und kosten auch fast immer weniger als in Österreich.
Sind die Verwaltungsabgaben kostendeckend angesetzt oder wird damit ins Budget querfinanziert (wodurch es sich damit um eine Quasi-Steuer handeln würde, da jeder Bürger zumindest eines Ausweisdokuments bedarf) ?
Wodurch sind die Verwaltungsabgaben für Personalausweise und Reisepässe im Gebührengesetz begründbar anders - Woraus setzen sie sich zusammen bzw. welcher Teil der fliesst an die Firmen AustriaCard und OeSD (Staatsdruckerei) ?
Durch wen wurden diese Verwaltungsabgaben festgesetzt, abgeändert oder vorgeschlagen, bevor die Gebührengesetz-Novelle durch NR-Beschluss wirksam wurde?
Stichwörter für Suche: Kosten für Ausweisdokumente, Reisepass, Personalausweis, Gebührengesetz, Verwaltungsgebühren, Verwaltungsabgaben
Korrespondenz
-
Frist: – 17.11.2016
- 22. Sep 2016
- 03. Okt
- 14. Okt
- 25. Okt
- 17. Nov 2016
- Von
- Anfragesteller/in
- Betreff
- Kosten für Ausweisdokumente und deren Zusammensetzung [#643]
- Datum
- 22. September 2016 02:49
- An
- Bundesministerium für Finanzen
- Status
- Warte auf Antwort
- 3 Jahre, 2 Monate her22. September 2016 02:50: Anfragesteller/in hat eine Nachricht an Bundesministerium für Finanzen gesendet.
- Von
- Bundesministerium für Finanzen
- Betreff
- WG: Kosten für Ausweisdokumente und deren Zusammensetzung [#643]
- Datum
- 21. Oktober 2016 08:47
- Status
- Warte auf Antwort
- 3 Jahre, 1 Monat her21. Oktober 2016 08:48: Nachricht von Bundesministerium für Finanzen erhalten.
- Von
- Bundesministerium für Finanzen
- Betreff
- Kosten für Ausweisdokumente und deren Zusammensetzung [#643]
- Datum
- 2. November 2016 12:31
- Status
- Anfrage abgeschlossen
Anhänge
- 3 Jahre, 1 Monat her2. November 2016 12:35: Nachricht von Bundesministerium für Finanzen erhalten.
- 3 Jahre, 1 Monat her2. November 2016 15:47: Bundesministerium für Finanzen weigert sich, die Information zur Verfügung zu stellen aus folgendem Grund: B-VG A20 §3: im überwiegenden Interesse der Parteien (Amtsverschwiegenheit).
- 3 Jahre, 1 Monat her2. November 2016 15:47: Anfragesteller/in hat die Anfrage 'Kosten für Ausweisdokumente und deren Zusammensetzung' öffentlich geschaltet.