Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister

Verwendetes Gesetz: NÖ Auskunftsgesetz

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich gem § 2 NÖ Auskunftsgesetz die Erteilung folgender Auskunft:

1) Wie viele Personen wurden in Ihrer Gemeinde im Vorfeld der Niederösterreichischen Landtagswahl 2018 aus dem Wählerverzeichnis gestrichen?

2) Wie viele Personen davon, die am Stichtag mit Nebenwohnsitz in der Gemeinde gemeldet waren, wurden wegen einem fehlenden ordentlichen Wohnsitz aus dem Wählerverzeichnis gestrichen?

3) Wie viele Personen mit Nebenwohnsitz in der Gemeinde waren bei der Landtagswahl 2018 wahlberechtigt?

4) Welche Ermittlungsverfahren und Kontaktversuche mit Betroffenen wurden durchgeführt und nach welchen Kriterien erfolgte die Beurteilung, ob ein „ordentlicher Wohnsitz“ bestand und die betroffene Person wahlberechtigt war?

5) Wie viele Betroffene wurden über die Streichung aus dem Wählerregister informiert?

6) Wie viele Berichtigungsanträge gem. §28 der NÖ Landtagswahlordnung trafen bei der Gemeinde ein? Wie vielen dieser Anträge wurde stattgegeben?

Ich erlaube, darauf hinzuweisen, dass nach § 4 NÖ AuskunftsG die Auskunft möglichst rasch, spätestens aber innerhalb von acht Wochen nach Einlangen des Auskunftsersuchens erteilt werden muss. Kann die Auskunft innerhalb dieser Frist nicht erteilt werden, so muss der Auskunftssuchende darüber informiert werden. Wird dem Auskunftsersuchen innerhalb dieser Frist nicht entsprochen, so ist dies in der Information zu begründen.

Ich bitte, soweit möglich, um eine Beantwortung per Email.

Für den Fall, dass Sie die begehrte Auskunft nicht oder nicht in vollem Umfang erteilen wollen oder können beantrage ich bereits jetzt die Ausstellung eines negativen Bescheides gem § 6 NÖ AuskunftsG.

Mit freundlichen Grüßen,

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. März 2018
  • Frist
    9. Mai 2018
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Mathias Huter (Forum Informationsfreiheit)
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem § 2 NÖ Auskunftsgesetz die Erteilung folgender Auskunft…
An Laa an der Thaya, Niederösterreich Details
Von
Mathias Huter (Forum Informationsfreiheit)
Betreff
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister [#1065]
Datum
14. März 2018 18:46
An
Laa an der Thaya, Niederösterreich
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem § 2 NÖ Auskunftsgesetz die Erteilung folgender Auskunft: 1) Wie viele Personen wurden in Ihrer Gemeinde im Vorfeld der Niederösterreichischen Landtagswahl 2018 aus dem Wählerverzeichnis gestrichen? 2) Wie viele Personen davon, die am Stichtag mit Nebenwohnsitz in der Gemeinde gemeldet waren, wurden wegen einem fehlenden ordentlichen Wohnsitz aus dem Wählerverzeichnis gestrichen? 3) Wie viele Personen mit Nebenwohnsitz in der Gemeinde waren bei der Landtagswahl 2018 wahlberechtigt? 4) Welche Ermittlungsverfahren und Kontaktversuche mit Betroffenen wurden durchgeführt und nach welchen Kriterien erfolgte die Beurteilung, ob ein „ordentlicher Wohnsitz“ bestand und die betroffene Person wahlberechtigt war? 5) Wie viele Betroffene wurden über die Streichung aus dem Wählerregister informiert? 6) Wie viele Berichtigungsanträge gem. §28 der NÖ Landtagswahlordnung trafen bei der Gemeinde ein? Wie vielen dieser Anträge wurde stattgegeben? Ich erlaube, darauf hinzuweisen, dass nach § 4 NÖ AuskunftsG die Auskunft möglichst rasch, spätestens aber innerhalb von acht Wochen nach Einlangen des Auskunftsersuchens erteilt werden muss. Kann die Auskunft innerhalb dieser Frist nicht erteilt werden, so muss der Auskunftssuchende darüber informiert werden. Wird dem Auskunftsersuchen innerhalb dieser Frist nicht entsprochen, so ist dies in der Information zu begründen. Ich bitte, soweit möglich, um eine Beantwortung per Email. Für den Fall, dass Sie die begehrte Auskunft nicht oder nicht in vollem Umfang erteilen wollen oder können beantrage ich bereits jetzt die Ausstellung eines negativen Bescheides gem § 6 NÖ AuskunftsG. Mit freundlichen Grüßen,
Mathias Huter <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Mathias Huter << Adresse entfernt >>
Mathias Huter (Forum Informationsfreiheit)
Auskunftsbegehren: Streichungen aus Wählerregister – ergänzende Begründung [#1065] Sehr geehrte Damen und Herren, …
An Laa an der Thaya, Niederösterreich Details
Von
Mathias Huter (Forum Informationsfreiheit)
Betreff
Auskunftsbegehren: Streichungen aus Wählerregister – ergänzende Begründung [#1065]
Datum
17. April 2018 13:33
An
Laa an der Thaya, Niederösterreich
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, in Bezug auf das von mir im März übermittelte Auskunftsbegehren betreffend "Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister" möchte ich ergänzend anmerken: Ich engagiere mich als Generalsekretär des Vereins Forum Informationsfreiheit (https://www.informationsfreiheit.at) für eine Stärkung von demokratischen Grundrechten sowie für mehr Transparenz in Politik und Verwaltung. Die beantragten Auskünfte werden wir für eine Analyse des NÖ Wahlsystems verwenden und samt den detaillierten statistischen Daten veröffentlichen. Die Anfrage liegt im öffentlichen Interesse. Es liegt kein Privatinteresse vor. Unser Verein leistet einen Beitrag zu öffentlichen Debatten, unter anderem durch Publikationen, öffentliche Diskussionsveranstaltungen und Stellungnahmen im Rahmen parlamentarischer Begutachtungen. Unsere gesellschaftliche Rolle ist deshalb (im Sinne von Erkenntnissen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte) mit der von JournalistInnen vergleichbar. Zahlreiche Gemeinden haben für eine idente Anfrage keine Gebühren in Rechnung gestellt, eine Auflistung (die wir weiter aktualisieren) finden Sie unter: https://www.informationsfreiheit.at/2018/04/09/waehlerverzeichnis-buergerfreundliche-gemeinden/ Laut BMF ist in Bezug auf die Anwendung der Gebührenrichtlinie kein Privatinteresse anzunehmen bei "Eingaben, in denen zum Vorteil der Allgemeinheit tatsächliche oder vermeintliche Unzukömmlichkeiten in der Verwaltung aufgezeigt werden und deren Beseitigung angeregt wird; dies gilt selbst dann, wenn der Anlass der Eingabe eine die Privatinteressen des Einschreiters berührende Angelegenheit betrifft." (https://findok.bmf.gv.at/findok/resources/pdf/ff6984fd-b640-4906-94fb-474822f458a8/25527.1.-1.X.pdf, S. 70) Eingaben, mit denen in einem anhängigen Verfahren zu einer vorangegangenen Eingabe eine ergänzende Begründung abgegeben wird, sind gemäß § 14 TP 6 Abs. 5 Z 17 GebG gebührenbefreit (Gebührenrichtlinie, Rz 305). Eine (formlose) Auskunftserteilung per Email genügt mir, eine postalische Antwort ist nicht nötig. Ich bedanke mich für Ihre Bemühungen um die Beantwortung meiner Anfrage! Mit freundlichen Grüßen, Mathias Huter Anfragenr: 1065 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Mathias Huter << Adresse entfernt >>
Laa an der Thaya, Niederösterreich
WG: Auskunftsbegehren: Streichungen aus Wählerregister – ergänzende Begründung [#1065] Sehr geehrter Herr Huter, …
Von
Laa an der Thaya, Niederösterreich
Betreff
WG: Auskunftsbegehren: Streichungen aus Wählerregister – ergänzende Begründung [#1065]
Datum
3. Mai 2018 09:20
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Huter, im Auftrag von Frau Bürgermeister darf ich Ihnen zu Ihrer Anfrage vom 14. März 2018 folgende Informationen übermitteln: Gemäß § 13 NÖ Landesbürgerevidenzengesetz waren in der Stadtgemeinde Laa an der Thaya 893 Personen mit weiterem Wohnsitz, die in die Landes- und/oder Gemeindewählerevidenz zum genannten Stichtag eingetragen waren, zu überprüfen. In Ableitung des Gesetzes und der nachfolgenden Erlässe und Erläuterungen wurde gemeinsam mit einem externen Rechtsberater eine systematische Auslegung und standardisierte Vorgehensweise zu dieser Prüfung und ggfs. Berichtigung erstellt. Insgesamt wurden von der eingangs genannten Personenanzahl 306 Personen aus den Wählerevidenzen gestrichen, 51 haben von sich aus für die weitere Aufnahme in die Evidenzen verzichtet und 123 haben sich melderechtlich abgemeldet. Somit verblieben 413 Personen (inklusive 7 Personen, die ursprünglich gestrichen waren, jedoch über das Berichtigungsverfahren nach Beschluss der Gemeindewahlbehörde wieder aufgenommen wurden (§§ 6 und 8 NÖ Landesbürgerevidenzengesetz). Alle betroffenen (zu überprüfenden) 893 Personen wurden einmal im Juli 2017 auf ihren weiteren Wohnsitz angeschrieben, und dann Anfang September 2017 nochmals 571 davon auf ihren Hauptwohnsitz (eingeschrieben), da es nach dem ersten Schreiben keine Rückmeldung gab. Sollte danach noch immer keine Rückmeldung eingegangen sein und wir auch im Amt über keine sonstigen sachdienlichen Hinweise auf das Vorliegen eines ordentlichen Wohnsitzes verfügt haben, lagen die Voraussetzungen für die Eintragung in die Landes- bzw. Gemeindewählerevidenz für einen ordentlichen Wohnsitz nicht vor. Gemäß §§ 2, 3 und 13 NÖ Landesbürgerevidenzengesetz wurden alle diese Personen – auch unter Berücksichtigung der Mitwirkungspflichten – aus der Wählerevidenz gestrichen und nachweislich davon informiert (auch über die Möglichkeit des Berichtigungsantrages). Zusätzlich wurden all jene Personen, die ihren weiteren Wohnsitz abgemeldet haben, mit einem Benachrichtigungsschreiben nachweislich über ihre Streichung informiert. Zur Beurteilung des ordentlichen Wohnsitzes wurde die gesetzliche Vorlage (§ 13 NÖ Landesbürgerevidenzengesetz) – das Wählerevidenzblatt mit seinen Kriterien – herangezogen. Wie einleitend erwähnt, wurde in Ableitung der dazugehörigen Gesetzesmaterien zum ordentlichen Wohnsitz, wie die Landtags- und Gemeinderatswahlordnung und dazugehörige Judikate eine systematische Beurteilungsgrundlage erstellt. Sollten Daten in diesem Wählerevidenzblatt nicht oder nicht eindeutig angegeben worden sein und auch amtswegig nicht verfügbar gewesen sein (wie beispielsweise im Meldewesen, Bauamt oder Grundbuch), dann wurde amtswegig ermittelt (telefonische Ermittlungsgespräche oder schriftliche Verbesserungsaufträge bei mehrmaliger Nicht-Erreichbarkeit). Nach § 28 NÖ LTWO 1992 langten keine Berichtigungsanträge gegen das Wählerverzeichnis ein. Zur Landtagswahl 2018 waren 287 weitere Wohnsitzer wahlberechtigt. Wir hoffen, dass diese Daten im Sinne der Information der Allgemeinheit dienlich sind. Mit besten Grüßen
Mathias Huter (Forum Informationsfreiheit)
AW: WG: Auskunftsbegehren: Streichungen aus Wählerregister – ergänzende Begründung [#1065] Sehr geehrte Damen und …
An Laa an der Thaya, Niederösterreich Details
Von
Mathias Huter (Forum Informationsfreiheit)
Betreff
AW: WG: Auskunftsbegehren: Streichungen aus Wählerregister – ergänzende Begründung [#1065]
Datum
3. Mai 2018 15:58
An
Laa an der Thaya, Niederösterreich
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Herzlichen Dank für die detaillierte und aufschlussreiche Beantwortung meiner Anfrage! Mit freundlichen Grüßen Mathias Huter Anfragenr: 1065 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Mathias Huter << Adresse entfernt >>