Misshandlungsvorwürfe bei der Zwangsmittel- und Misshandlungs- Meldestelle

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Sehr geehrte Damen und Herren!

Mit 1. September 2018 trat der Misshandlungserlass in Neufassung in Kraft (BMI-OA1305/0147-II/1/c/2018). Mit der vorliegenden Anfrage versuche ich, ein genaueres Bild über den Umgang mit Misshandlungsvorwürfen zu erlangen. Nicht zuletzt, weil derzeit die Einrichtung einer Beschwerdebehörde für Misshandlungsvorwürfe geplant wird.

Daher beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:

1. Misshandlungsvorwürfe, die der Abt. II/1/c-ZMM seit 1. September 2018 laut Erhebungsblatt (Phase 1) zur Kenntnis gebracht wurden?

a) Wie viele Fälle wurden jeweils zu den Kategorien 1 bis 3 (BMI-OA1305/0147-II/1/c/2018) von wem auch immer behauptet? Bitte nach Jahr des Eingangsdatums und zuständiger LPD aufgeschlüsselt.
b) Wie viele Fälle der jeweiligen Kategorien 1 bis 3 (BMI-OA1305/0147-II/1/c/2018) waren aufgrund bestimmter Umstände anzunehmen? Bitte nach Jahr des Eingangsdatums und zuständiger LPD aufgeschlüsselt.
c) Wie viele Fälle der betreffenden Amtshandlungen hatten laut Erhebungsblatt Bezug zu Strafrecht, Verwaltungsrecht – davon Fremdenpolizei, Verkehrsrecht oder Sicherheitspolizei bzw. war ein Vorfall ohne zugrunde liegender Amtshandlung? Bitte nach Jahr des Eingangsdatums und zuständiger LPD aufgeschlüsselt.
d) Wie viele Betroffene waren laut Erhebungsblatt männlich, weiblich, minderjährig, alkoholbeeinträchtigt, suchtmittelbeeinträchtigt, medizinisch/psychisch beeinträchtigt oder Festgenommene? Bitte nach Jahr des Eingangsdatums und zuständiger LPD aufgeschlüsselt.
e) Wie viele Vorwürfe beziehen sich laut Erhebungsblatt auf öffentliche Orte, Wohnraum, Polizeigewahrsam in PAZ bzw. Anhalteräumen, Polizeidienststellen bzw sonstige Orte? Bitte nach Jahr des Eingangsdatums und zuständiger LPD aufgeschlüsselt.
f) Wie wie vielen Fällen wurde aufgrund der Annahme öffentlichen Interesses mit der StA fernmündlicher Kontakt aufgenommen?

2. Abgeschlossene Fälle seit 1. September 2018 laut Abschlussblatt (Phase 2)

a) Bitte um Aufschlüsselung der Ergebnisse von justiziellen Strafverfahren laut Abschlussblatt - möglichst nach Jahr des Eingangsdatum, Jahr des Abschlussdatum, zuständiger LPD, strafrechtlichem Delikt und Kategorie 1-2 (BMI-OA1305/0147-II/1/c/2018).
b) Bitte um Aufschlüsselung der Ergebnisse rechtskräftiger Verwaltungsgerichtsverfahren laut Abschlussblatt - möglichst nach Jahr des Eingangsdatum, Jahr des Abschlussdatum, zuständiger LPD, strafrechtlichem Delikt und Kategorie 1-2 (BMI-OA1305/0147-II/1/c/2018).
c) Bitte um Aufschlüsselung der Ergebnisse dienstrechtlicher und sonstiger Maßnahmen laut Abschlussblatt - möglichst nach Jahr des Eingangsdatum, Jahr des Abschlussdatum, zuständiger LPD, strafrechtlichem Delikt und Kategorie 1-2 (BMI-OA1305/0147-II/1/c/2018) aufgeschlüsselt.
d) In wie vielen Fällen wurden laut Abschlussblatt verbesserungswürdige Sachverhalte festgestellt? Bitte möglichst nach Jahr des Eingangsdatum, Jahr des Abschlussdatum, zuständiger LPD, strafrechtlichem Delikt und Kategorie 1-2 (BMI-OA1305/0147-II/1/c/2018) aufgeschlüsselt. Bitte Sachverhalte Beispielhaft aufzählen.
e) In wie vielen Fällen wurde laut Abschlussblatt ein Mitarbeitergespräch geführt? Bitte möglichst nach Jahr des Eingangsdatum, Jahr des Abschlussdatum, zuständiger LPD, strafrechtlichem Delikt und Kategorie 1-2 (BMI-OA1305/0147-II/1/c/2018) aufgeschlüsselt.
f) In wie vielen Fällen wurden laut Abschlussblatt Schulungsmaßnahmen angeordnet? Bitte möglichst nach Jahr des Eingangsdatum, Jahr des Abschlussdatum, zuständiger LPD, strafrechtlichem Delikt und Kategorie 1-2 (BMI-OA1305/0147-II/1/c/2018) aufgeschlüsselt.
g) In wie vielen Fällen wurden laut Abschlussblatt sonstige Maßnahmen gesetzt? Bitte möglichst nach Jahr des Eingangsdatum, Jahr des Abschlussdatum, zuständiger LPD, strafrechtlichem Delikt und Kategorie 1-2 (BMI-OA1305/0147-II/1/c/2018) aufgeschlüsselt. Bitte Maßnahmen beispielhaft aufzählen.
h) In wie vielen Fällen wurde im Rahmen der verwaltungsrechtlichen Beurteilung ein Organisationsverschulden festgestellt? Bitte möglichst nach Jahr des Eingangsdatum, Jahr des Abschlussdatum, zuständiger LPD, strafrechtlichem Delikt und Kategorie 1-2 (BMI-OA1305/0147-II/1/c/2018) aufgeschlüsselt.

3. Misshandlungsvorwürfe mit strafrechtlicher Relevanz

a) Wie viele Misshandlungsvorwürfe hatten strafrechtliche Relevanz? Bitte möglichst nach Jahr des Eingangsdatum, Jahr des Abschlussdatum, zuständiger LPD, strafrechtlichem Delikt und Kategorie 1-2 (BMI-OA1305/0147-II/1/c/2018) aufgeschlüsselt.
b) In wie vielen Fällen hat die Kriminalpolizei die betroffene(n) Person(en) befragt? Bitte möglichst aufgeschlüsselt nach Jahr des Eingangsdatum, Jahr des Abschlussdatum, zuständiger LPD, strafrechtlichem Delikt, Kategorie 1-2 (BMI-OA1305/0147-II/1/c/2018), sowie Befragung aufgrund eines Ermittlungsauftrages StA bzw. ohne Ermittlungsauftrag der StA.
c) In wie vielen Fällen hat die Kriminalpolizei die beschuldigten Beamt*innen befragt? Bitte möglichst aufgeschlüsselt nach Jahr des Eingangsdatum, Jahr des Abschlussdatum, zuständiger LPD, strafrechtlichem Delikt, Kategorie 1-2 (BMI-OA1305/0147-II/1/c/2018), sowie Befragung aufgrund eines Ermittlungsauftrages StA bzw. ohne Ermittlungsauftrag der StA.
d) In wie vielen Fällen hat die Kriminalpolizei eine Tatortuntersuchung vorgenommen? Bitte möglichst aufgeschlüsselt nach Jahr des Eingangsdatum, Jahr des Abschlussdatum, zuständiger LPD, strafrechtlichem Delikt, Kategorie 1-2 (BMI-OA1305/0147-II/1/c/2018), sowie Befragung aufgrund eines Ermittlungsauftrages StA bzw. ohne Ermittlungsauftrag der StA.
e) In wie vielen Fällen hat die Kriminalpolizei Zeug*innen ausgeforscht? Bitte möglichst aufgeschlüsselt nach Jahr des Eingangsdatum, Jahr des Abschlussdatum, zuständiger LPD, strafrechtlichem Delikt, Kategorie 1-2 (BMI-OA1305/0147-II/1/c/2018), sowie Befragung aufgrund eines Ermittlungsauftrages StA bzw. ohne Ermittlungsauftrag der StA.
f) In wie vielen Fällen hat die Kriminalpolizei Videobeweise erhoben? Bitte möglichst aufgeschlüsselt nach Jahr des Eingangsdatum, Jahr des Abschlussdatum, zuständiger LPD, strafrechtlichem Delikt, Kategorie 1-2 (BMI-OA1305/0147-II/1/c/2018), sowie Befragung aufgrund eines Ermittlungsauftrages StA bzw. ohne Ermittlungsauftrag der StA.
g) In wie vielen Fällen wurden Ermittlungen durch das BAK durchgeführt? Bitte möglichst aufgeschlüsselt nach Jahr des Eingangsdatum, Jahr des Abschlussdatum, zuständiger LPD, strafrechtlichem Delikt, Kategorie 1-2 (BMI-OA1305/0147-II/1/c/2018), sowie durch beantragende(s) StA/Gericht.
h) In wie vielen Fällen erteilte das BMI Weisung an die Ermittler*innen der LPD/des BAK, weitere Ermittlungsschritte zu tätigen/zu unterlassen? Bitte aufgeschlüsselt nach Jahr des Eingangsdatum, Jahr des Abschlussdatum, zuständiger LPD, strafrechtlichem Delikt, Kategorie 1-2 (BMI-OA1305/0147-II/1/c/2018), sowie die Weisung erteilende Dienststelle.

4. Kategorie 2 (BMI-OA1305/0147-II/1/c/2018)

a) Wie viele Misshandlungsvorwürfe wurden als offensichtlich nicht im Zusammenhang mit unverhältnismässiger Gewaltausübung gewertet und weiter im Rahmen des Zwangsmittlerlasses abgearbeitet? Bitte nach Jahr des Eingangsdatum, Jahr des Abschlussdatum, zuständiger LPD und strafrechtlichem Delikt aufgeschlüsselt.
b) Wie prüft das BMI, ob diese Abgrenzung (Kategorie 2/gerechtfertigtes Zwangsmittel) in den LPD einheitlich erfolgt?
c) Wie oft wurde eine solche Wertung eines Misshandlungsvorwurfes als zulässige Gewaltausübung durch eine gerichtliche Entscheidung korrigiert? Bitte nach Jahr des Eingangsdatum, Jahr des Abschlussdatum, zuständiger LPD und strafrechtlichem Delikt aufgeschlüsselt.
d) Wie oft wurde eine solche Wertung eines Misshandlungsvorwurfes als zulässige Gewaltausübung im Rahmen der Fachaufsicht des BMI korrigiert? Bitte nach Jahr des Eingangsdatum, Jahr des Abschlussdatum, zuständiger LPD und strafrechtlichem Delikt aufgeschlüsselt.

5. Kategorie 3 (BMI-OA1305/0147-II/1/c/2018)

a) In wie vielen Fällen der Kategorie 3 wurde ein Anfangsverdacht angenommen? Bitte nach Jahr des Eingangsdatum, Jahr des Abschlussdatum, zuständiger LPD und strafrechtlichem Delikt aufgeschlüsselt.
b) In wie vielen Fällen der Kategorie 3 wurden Erkundigungen bei Beschuldigten, Zeugen oder Betroffenen eingeholt, um einen Anfangsverdacht zu klären? Bitte nach Jahr des Eingangsdatum, Jahr des Abschlussdatum, zuständiger LPD, Delikt und Art der Erkundigung aufschlüsseln.
c) In wie vielen Fällen hat sich der Anfangsverdacht erhärtet? Bitte nach Jahr des Eingangsdatum, Jahr des Abschlussdatum, zuständiger LPD, Delikt und Art der Erkundigung aufschlüsseln.

6. Wie viele Fälle wurden durch das ZMM evaluiert?

a) Bitte nach Jahr des Eingangsdatum, Jahr des Abschlussdatum, Delikt und der jeweils zuständigen LPD aufgeschlüsselt.
b) Welche Erkenntnisse brachten die Evaluierungen und welche mittel – und unmittelbaren Konsequenzen wurden daraus gezogen. Bitte um Angabe von Jahr und zuständiger LPD.

7. Evaluierung des Umgangs mit Misshandlungsvorwürfen im Rahmen des Projekts „Evaluierung des Bundesamtes zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung unter Berücksichtigung der Einrichtung einer Beschwerdebehörde bei Misshandlungsvorwürfen“.

a) Wurde der Umgang der österreichischen Sicherheitsbehörden mit Misshandlungsvorwürfen im Rahmen des Projekts evaluiert? Bitte um Übermittlung der Evaluierung.
b) Wurden Informationen des Erhebungsblattes (Phase 1) sowie des Abschlussblattes (Phase 2) (für die Evaluierung durch die Projektgruppe) statistisch aufbereitet? Falls nein, warum wurde dies nicht als erforderlich angesehen?
c) Wurden der Evaluierung statistische Informationen zum Beschwerdeerlass zu Grunde gelegt? Falls nicht, warum wurde dies nicht als erforderlich angesehen?
d) Wurden der Evaluierung statistische Informationen zum Zwangsmittelerlass zu Grunde gelegt? Falls nicht, warum wurde dies nicht als erforderlich angesehen?

Ich stelle diese Anfrage als Menschenrechtskonsulent und Blogger und beabsichtige, die Informationen und Dokumente für weitere Analysen und Veröffentlichungen – unter anderem im Rahmen der parlamentarischen Begutachtung bzw. der zivilgesellschaftlichen Einbindung in das Projekt „Evaluierung des Bundesamtes zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung unter Berücksichtigung der Einrichtung einer Beschwerdebehörde bei Misshandlungsvorwürfen“ – zu verwenden. Ich erfülle die vom Verwaltungsgerichtshof in seiner Entscheidung Ra 2017/03/0083-10 (29.5.2018) festgehaltenen Kriterien eines sogenannten „Social Watchdog“. In dieser Entscheidung hat der VwGH unter anderem festgestellt, dass es bei Anfragen nach dem Auskunftspflichtgesetz geboten sein kann, dem/der AuskunftswerberIn Zugang zu den relevanten Dokumenten zu gewähren. Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (z.B.: Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem. § 4 AuskunftspflichtG.

Ich bedanke mich herzlich für Ihre Bemühungen rund um die Bearbeitung meiner umfangreichen Anfrage!

Mit freundlichen Grüßen,

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. November 2020
  • Frist
    11. Januar 2021
  • 0 Follower:innen
Philipp Sonderegger
Sehr geehrte<< Anrede >> Mit 1. September 2018 trat der Misshandlungserlass in Neufassung in Kraft (B…
An Bundesministerium für Inneres Details
Von
Philipp Sonderegger
Betreff
Misshandlungsvorwürfe bei der Zwangsmittel- und Misshandlungs- Meldestelle [#2113]
Datum
16. November 2020 17:31
An
Bundesministerium für Inneres
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> Mit 1. September 2018 trat der Misshandlungserlass in Neufassung in Kraft (BMI-OA1305/0147-II/1/c/2018). Mit der vorliegenden Anfrage versuche ich, ein genaueres Bild über den Umgang mit Misshandlungsvorwürfen zu erlangen. Nicht zuletzt, weil derzeit die Einrichtung einer Beschwerdebehörde für Misshandlungsvorwürfe geplant wird. Daher beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft: 1. Misshandlungsvorwürfe, die der Abt. II/1/c-ZMM seit 1. September 2018 laut Erhebungsblatt (Phase 1) zur Kenntnis gebracht wurden? a) Wie viele Fälle wurden jeweils zu den Kategorien 1 bis 3 (BMI-OA1305/0147-II/1/c/2018) von wem auch immer behauptet? Bitte nach Jahr des Eingangsdatums und zuständiger LPD aufgeschlüsselt. b) Wie viele Fälle der jeweiligen Kategorien 1 bis 3 (BMI-OA1305/0147-II/1/c/2018) waren aufgrund bestimmter Umstände anzunehmen? Bitte nach Jahr des Eingangsdatums und zuständiger LPD aufgeschlüsselt. c) Wie viele Fälle der betreffenden Amtshandlungen hatten laut Erhebungsblatt Bezug zu Strafrecht, Verwaltungsrecht – davon Fremdenpolizei, Verkehrsrecht oder Sicherheitspolizei bzw. war ein Vorfall ohne zugrunde liegender Amtshandlung? Bitte nach Jahr des Eingangsdatums und zuständiger LPD aufgeschlüsselt. d) Wie viele Betroffene waren laut Erhebungsblatt männlich, weiblich, minderjährig, alkoholbeeinträchtigt, suchtmittelbeeinträchtigt, medizinisch/psychisch beeinträchtigt oder Festgenommene? Bitte nach Jahr des Eingangsdatums und zuständiger LPD aufgeschlüsselt. e) Wie viele Vorwürfe beziehen sich laut Erhebungsblatt auf öffentliche Orte, Wohnraum, Polizeigewahrsam in PAZ bzw. Anhalteräumen, Polizeidienststellen bzw sonstige Orte? Bitte nach Jahr des Eingangsdatums und zuständiger LPD aufgeschlüsselt. f) Wie wie vielen Fällen wurde aufgrund der Annahme öffentlichen Interesses mit der StA fernmündlicher Kontakt aufgenommen? 2. Abgeschlossene Fälle seit 1. September 2018 laut Abschlussblatt (Phase 2) a) Bitte um Aufschlüsselung der Ergebnisse von justiziellen Strafverfahren laut Abschlussblatt - möglichst nach Jahr des Eingangsdatum, Jahr des Abschlussdatum, zuständiger LPD, strafrechtlichem Delikt und Kategorie 1-2 (BMI-OA1305/0147-II/1/c/2018). b) Bitte um Aufschlüsselung der Ergebnisse rechtskräftiger Verwaltungsgerichtsverfahren laut Abschlussblatt - möglichst nach Jahr des Eingangsdatum, Jahr des Abschlussdatum, zuständiger LPD, strafrechtlichem Delikt und Kategorie 1-2 (BMI-OA1305/0147-II/1/c/2018). c) Bitte um Aufschlüsselung der Ergebnisse dienstrechtlicher und sonstiger Maßnahmen laut Abschlussblatt - möglichst nach Jahr des Eingangsdatum, Jahr des Abschlussdatum, zuständiger LPD, strafrechtlichem Delikt und Kategorie 1-2 (BMI-OA1305/0147-II/1/c/2018) aufgeschlüsselt. d) In wie vielen Fällen wurden laut Abschlussblatt verbesserungswürdige Sachverhalte festgestellt? Bitte möglichst nach Jahr des Eingangsdatum, Jahr des Abschlussdatum, zuständiger LPD, strafrechtlichem Delikt und Kategorie 1-2 (BMI-OA1305/0147-II/1/c/2018) aufgeschlüsselt. Bitte Sachverhalte Beispielhaft aufzählen. e) In wie vielen Fällen wurde laut Abschlussblatt ein Mitarbeitergespräch geführt? Bitte möglichst nach Jahr des Eingangsdatum, Jahr des Abschlussdatum, zuständiger LPD, strafrechtlichem Delikt und Kategorie 1-2 (BMI-OA1305/0147-II/1/c/2018) aufgeschlüsselt. f) In wie vielen Fällen wurden laut Abschlussblatt Schulungsmaßnahmen angeordnet? Bitte möglichst nach Jahr des Eingangsdatum, Jahr des Abschlussdatum, zuständiger LPD, strafrechtlichem Delikt und Kategorie 1-2 (BMI-OA1305/0147-II/1/c/2018) aufgeschlüsselt. g) In wie vielen Fällen wurden laut Abschlussblatt sonstige Maßnahmen gesetzt? Bitte möglichst nach Jahr des Eingangsdatum, Jahr des Abschlussdatum, zuständiger LPD, strafrechtlichem Delikt und Kategorie 1-2 (BMI-OA1305/0147-II/1/c/2018) aufgeschlüsselt. Bitte Maßnahmen beispielhaft aufzählen. h) In wie vielen Fällen wurde im Rahmen der verwaltungsrechtlichen Beurteilung ein Organisationsverschulden festgestellt? Bitte möglichst nach Jahr des Eingangsdatum, Jahr des Abschlussdatum, zuständiger LPD, strafrechtlichem Delikt und Kategorie 1-2 (BMI-OA1305/0147-II/1/c/2018) aufgeschlüsselt. 3. Misshandlungsvorwürfe mit strafrechtlicher Relevanz a) Wie viele Misshandlungsvorwürfe hatten strafrechtliche Relevanz? Bitte möglichst nach Jahr des Eingangsdatum, Jahr des Abschlussdatum, zuständiger LPD, strafrechtlichem Delikt und Kategorie 1-2 (BMI-OA1305/0147-II/1/c/2018) aufgeschlüsselt. b) In wie vielen Fällen hat die Kriminalpolizei die betroffene(n) Person(en) befragt? Bitte möglichst aufgeschlüsselt nach Jahr des Eingangsdatum, Jahr des Abschlussdatum, zuständiger LPD, strafrechtlichem Delikt, Kategorie 1-2 (BMI-OA1305/0147-II/1/c/2018), sowie Befragung aufgrund eines Ermittlungsauftrages StA bzw. ohne Ermittlungsauftrag der StA. c) In wie vielen Fällen hat die Kriminalpolizei die beschuldigten Beamt*innen befragt? Bitte möglichst aufgeschlüsselt nach Jahr des Eingangsdatum, Jahr des Abschlussdatum, zuständiger LPD, strafrechtlichem Delikt, Kategorie 1-2 (BMI-OA1305/0147-II/1/c/2018), sowie Befragung aufgrund eines Ermittlungsauftrages StA bzw. ohne Ermittlungsauftrag der StA. d) In wie vielen Fällen hat die Kriminalpolizei eine Tatortuntersuchung vorgenommen? Bitte möglichst aufgeschlüsselt nach Jahr des Eingangsdatum, Jahr des Abschlussdatum, zuständiger LPD, strafrechtlichem Delikt, Kategorie 1-2 (BMI-OA1305/0147-II/1/c/2018), sowie Befragung aufgrund eines Ermittlungsauftrages StA bzw. ohne Ermittlungsauftrag der StA. e) In wie vielen Fällen hat die Kriminalpolizei Zeug*innen ausgeforscht? Bitte möglichst aufgeschlüsselt nach Jahr des Eingangsdatum, Jahr des Abschlussdatum, zuständiger LPD, strafrechtlichem Delikt, Kategorie 1-2 (BMI-OA1305/0147-II/1/c/2018), sowie Befragung aufgrund eines Ermittlungsauftrages StA bzw. ohne Ermittlungsauftrag der StA. f) In wie vielen Fällen hat die Kriminalpolizei Videobeweise erhoben? Bitte möglichst aufgeschlüsselt nach Jahr des Eingangsdatum, Jahr des Abschlussdatum, zuständiger LPD, strafrechtlichem Delikt, Kategorie 1-2 (BMI-OA1305/0147-II/1/c/2018), sowie Befragung aufgrund eines Ermittlungsauftrages StA bzw. ohne Ermittlungsauftrag der StA. g) In wie vielen Fällen wurden Ermittlungen durch das BAK durchgeführt? Bitte möglichst aufgeschlüsselt nach Jahr des Eingangsdatum, Jahr des Abschlussdatum, zuständiger LPD, strafrechtlichem Delikt, Kategorie 1-2 (BMI-OA1305/0147-II/1/c/2018), sowie durch beantragende(s) StA/Gericht. h) In wie vielen Fällen erteilte das BMI Weisung an die Ermittler*innen der LPD/des BAK, weitere Ermittlungsschritte zu tätigen/zu unterlassen? Bitte aufgeschlüsselt nach Jahr des Eingangsdatum, Jahr des Abschlussdatum, zuständiger LPD, strafrechtlichem Delikt, Kategorie 1-2 (BMI-OA1305/0147-II/1/c/2018), sowie die Weisung erteilende Dienststelle. 4. Kategorie 2 (BMI-OA1305/0147-II/1/c/2018) a) Wie viele Misshandlungsvorwürfe wurden als offensichtlich nicht im Zusammenhang mit unverhältnismässiger Gewaltausübung gewertet und weiter im Rahmen des Zwangsmittlerlasses abgearbeitet? Bitte nach Jahr des Eingangsdatum, Jahr des Abschlussdatum, zuständiger LPD und strafrechtlichem Delikt aufgeschlüsselt. b) Wie prüft das BMI, ob diese Abgrenzung (Kategorie 2/gerechtfertigtes Zwangsmittel) in den LPD einheitlich erfolgt? c) Wie oft wurde eine solche Wertung eines Misshandlungsvorwurfes als zulässige Gewaltausübung durch eine gerichtliche Entscheidung korrigiert? Bitte nach Jahr des Eingangsdatum, Jahr des Abschlussdatum, zuständiger LPD und strafrechtlichem Delikt aufgeschlüsselt. d) Wie oft wurde eine solche Wertung eines Misshandlungsvorwurfes als zulässige Gewaltausübung im Rahmen der Fachaufsicht des BMI korrigiert? Bitte nach Jahr des Eingangsdatum, Jahr des Abschlussdatum, zuständiger LPD und strafrechtlichem Delikt aufgeschlüsselt. 5. Kategorie 3 (BMI-OA1305/0147-II/1/c/2018) a) In wie vielen Fällen der Kategorie 3 wurde ein Anfangsverdacht angenommen? Bitte nach Jahr des Eingangsdatum, Jahr des Abschlussdatum, zuständiger LPD und strafrechtlichem Delikt aufgeschlüsselt. b) In wie vielen Fällen der Kategorie 3 wurden Erkundigungen bei Beschuldigten, Zeugen oder Betroffenen eingeholt, um einen Anfangsverdacht zu klären? Bitte nach Jahr des Eingangsdatum, Jahr des Abschlussdatum, zuständiger LPD, Delikt und Art der Erkundigung aufschlüsseln. c) In wie vielen Fällen hat sich der Anfangsverdacht erhärtet? Bitte nach Jahr des Eingangsdatum, Jahr des Abschlussdatum, zuständiger LPD, Delikt und Art der Erkundigung aufschlüsseln. 6. Wie viele Fälle wurden durch das ZMM evaluiert? a) Bitte nach Jahr des Eingangsdatum, Jahr des Abschlussdatum, Delikt und der jeweils zuständigen LPD aufgeschlüsselt. b) Welche Erkenntnisse brachten die Evaluierungen und welche mittel – und unmittelbaren Konsequenzen wurden daraus gezogen. Bitte um Angabe von Jahr und zuständiger LPD. 7. Evaluierung des Umgangs mit Misshandlungsvorwürfen im Rahmen des Projekts „Evaluierung des Bundesamtes zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung unter Berücksichtigung der Einrichtung einer Beschwerdebehörde bei Misshandlungsvorwürfen“. a) Wurde der Umgang der österreichischen Sicherheitsbehörden mit Misshandlungsvorwürfen im Rahmen des Projekts evaluiert? Bitte um Übermittlung der Evaluierung. b) Wurden Informationen des Erhebungsblattes (Phase 1) sowie des Abschlussblattes (Phase 2) (für die Evaluierung durch die Projektgruppe) statistisch aufbereitet? Falls nein, warum wurde dies nicht als erforderlich angesehen? c) Wurden der Evaluierung statistische Informationen zum Beschwerdeerlass zu Grunde gelegt? Falls nicht, warum wurde dies nicht als erforderlich angesehen? d) Wurden der Evaluierung statistische Informationen zum Zwangsmittelerlass zu Grunde gelegt? Falls nicht, warum wurde dies nicht als erforderlich angesehen? Ich stelle diese Anfrage als Menschenrechtskonsulent und Blogger und beabsichtige, die Informationen und Dokumente für weitere Analysen und Veröffentlichungen – unter anderem im Rahmen der parlamentarischen Begutachtung bzw. der zivilgesellschaftlichen Einbindung in das Projekt „Evaluierung des Bundesamtes zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung unter Berücksichtigung der Einrichtung einer Beschwerdebehörde bei Misshandlungsvorwürfen“ – zu verwenden. Ich erfülle die vom Verwaltungsgerichtshof in seiner Entscheidung Ra 2017/03/0083-10 (29.5.2018) festgehaltenen Kriterien eines sogenannten „Social Watchdog“. In dieser Entscheidung hat der VwGH unter anderem festgestellt, dass es bei Anfragen nach dem Auskunftspflichtgesetz geboten sein kann, dem/der AuskunftswerberIn Zugang zu den relevanten Dokumenten zu gewähren. Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (z.B.: Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem. § 4 AuskunftspflichtG. Ich bedanke mich herzlich für Ihre Bemühungen rund um die Bearbeitung meiner umfangreichen Anfrage! Mit freundlichen Grüßen, Philipp Sonderegger <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Philipp Sonderegger << Adresse entfernt >>
Philipp Sonderegger
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Anfrage „Misshandlungsvorwürfe bei der Zwangsmittel- und Misshandlungs…
An Bundesministerium für Inneres Details
Von
Philipp Sonderegger
Betreff
Re: Misshandlungsvorwürfe bei der Zwangsmittel- und Misshandlungs- Meldestelle [#2113]
Datum
12. Januar 2021 09:10
An
Bundesministerium für Inneres
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Anfrage „Misshandlungsvorwürfe bei der Zwangsmittel- und Misshandlungs- Meldestelle“ vom 16.11.2020 (#2113) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Philipp Sonderegger Anfragenr: 2113 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Philipp Sonderegger << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Inneres
Sehr geehrter Herr Sonderegger! Das Bundesministerium für Inneres bestätigt den Erhalt Ihrer Anfrage vom 16. Novem…
Von
Bundesministerium für Inneres
Betreff
AW: Misshandlungsvorwürfe bei der Zwangsmittel- und Misshandlungs- Meldestelle [#2113]
Datum
12. Januar 2021 14:39
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Sonderegger! Das Bundesministerium für Inneres bestätigt den Erhalt Ihrer Anfrage vom 16. November 2020 und teilt Ihnen dazu folgendes mit: 1. Misshandlungsvorwürfe, die der Abt. II/1/c-ZMM seit 1. September 2018 laut Erhebungsblatt (Phase 1) zur Kenntnis gebracht wurden Antwort zu Frage 1a-b: Im Zeitraum vom 1. Jänner 2018 bis 31. Dezember 2018 wurden österreichweit 328 Misshandlungsvorwürfe an das BMI gemeldet und erfasst. Anzumerken ist, dass diese Vorfälle nach Meldedatum und nicht nach Datum des Vorfalls aufgelistet sind. Vorfälle 2018 nach Kategorien LPD B LPD K LPD N LPD O LPD S LPD ST LPD T LPD V LPD W EKO Cobra Gesamt Kat 1 0 2 11 2 2 7 10 1 112 0 147 Kat 2 0 1 14 4 0 10 2 0 136 2 169 Kat 3 2 0 2 2 0 2 1 0 3 0 12 Im Zeitraum vom 1. Jänner 2019 bis 31. Dezember 2019 wurden österreichweit 317 Misshandlungsvorwürfe an das BMI gemeldet und erfasst. Vorfälle 2019 nach Kategorien LPD B LPD K LPD N LPD O LPD S LPD ST LPD T LPD V LPD W EKO Cobra Gesamt Kat 1 1 7 10 2 3 4 10 1 199 2 239 Kat 2 0 10 6 2 0 6 1 2 34 0 61 Kat 3 2 1 9 1 0 1 1 0 1 1 17 Betreffend das Jahr 2020 kann mitgeteilt werden, dass mit Stichtag 30. November 2020 288 Misshandlungsvorwürfe an das BMI gemeldet wurden. Eine genaue Erstellung und Kategorisierung nach LPD wird erst im Zuge der Erstellung des Jahresberichts 2020 im Frühjahr 2021 erfolgen. Antwort zu Frage 1b: Entsprechend der Weiterleitung der Misshandlungsvorwürfe an die Staatsanwaltschaft im Sinne der Strafprozessordnung wurden im Jahr 2018 254 Anfallsberichte gem. § 100 Abs 2 StPO und 74 Berichte gem. § 100 Abs 3a StPO zur rechtlichen Würdigung weitergeleitet. Daraus kann abgeleitet werden, dass in 254 Fällen Ermittlungshandlungen getätigt wurden, da ein Anfangsverdacht iSd StPO gegeben war. In 74 Fällen wurden Erkundigungen getätigt, ein Anfangsverdacht war offensichtlich nicht gegeben. Diese Vorfälle wurden an die StA zur rechtlichen Würdigung weitergeleitet. Der Zusatzpassus „auf Grund bestimmter Umstände anzunehmen“ wurde bei der Überarbeitung des Berichtsformulars entfernt, da es sich als nicht zweckmäßig erwiesen hat. Entsprechend der Weiterleitung der Misshandlungsvorwürfe an die Staatsanwaltschaft im Sinne der Strafprozessordnung wurden im Jahr 2019 238 Anfallsberichte gem. §°100 Abs 2 StPO und 79 Berichte gem. § 100 Abs 3a StPO zur rechtlichen Würdigung weitergeleitet. Mit Stichtag 30. November 2020 wurden 213 Anfallsberichte gem. § 100 Abs 2 StPO und 75 Berichte gem. §°100 Abs 3a StPO zur rechtlichen Würdigung weitergeleitet. Antwort zu Frage 1c: Diese Bewertungskriterien wurden mit Stichtag 01. Jänner 2019 in die Erfassung mitaufgenommen. 2019: Verwaltungsrecht StVO SPG FPG SPG+StVO FPG+StVO FPG+SPG Vorfall ohne zugrunde liegende AH 30 11 101 14 5 1 2 8 StGB StGB+SPG StGB+StVO STGB+Verwaltungsrecht 117 22 3 3 Betreffend das Jahr 2020 kann mitgeteilt werden, dass eine Erstellung der Aufschlüsselung erst im Zuge des Jahresberichts 2020 im Frühjahr 2021 erfolgen wird, sofern dies bei der Evaluierung zweckmäßig erscheinen sollte. Antwort zu Frage 1d: Im Jahr 2018 wurde in 263 Fällen ein Misshandlungsvorwurf von einer männlichen Person (davon 16 minderjährig) geäußert. In 65 Fällen von einer weiblichen Person (davon eine minderjährig). Beeinträchtigungen im Jahr 2018 LPD K LPD N LPD O LPD T LPD W Gesamt Alkohol 0 9 2 8 55 78 Suchtgift 1 0 0 0 4 5 sonstige 0 4 1 1 15 21 In den Bundesländern Burgenland, Salzburg, Steiermark, Vorarlberg wurden keine Beeinträchtigungen der vermeintlichen Opfer vermerkt. Im Jahr 2019 wurde in 267 Fällen ein Misshandlungsvorwurf von einer männlichen Person (davon 11 minderjährig) geäußert, in 50 Fällen von einer weiblichen Person (davon vier minderjährig). Beeinträchtigungen im Jahr 2019 LPD B LPD K LPD N LPD O LPD S LPD ST LPD T LPD V LPD W EKO Cobra Gesamt Alk 1 7 7 2 1 3 4 3 70 1 99 SG 1 2 1 9 13 Alk+SG 1 1 6 8 sonstige 1 17 18 Alk+sonst 2 1 1 4 SG+sonst 1 1 2 Bis zum Stichtag 30. November 2020 wurden von 229 männlichen Personen (davon 30 minderjährig) und von 58 weiblichen Personen (davon drei minderjährig) Beeinträchtigungen geäußert. Angemerkt wird, dass auch ein unbekanntes Opfer (Geschlecht ebenso unbekannt) in der Statistik geführt wird. Betreffend das Jahr 2020 wird eine genaue Erstellung der Beeinträchtigungen erst im Zuge des Jahresberichts 2020 im Frühjahr 2021 erfolgen. Der Zusatzpassus „Festgenommene“ wurde erst mit 1. Jänner 2020 in die Erfassung mitaufgenommen und wird voraussichtlich bei der Erstellung des Jahresberichts im Frühjahr 2021 evaluiert, sofern es sich als zweckmäßig erweist. Antwort zu Frage 1e: Diese Parameter wurden erst mit 1. Jänner 2019 in die Erfassung mitaufgenommen und mit 1. Jänner 2020 um einige Parameter ergänzt. Eine gesonderte Auflistung nach LPD wird nicht durchgeführt. Jahr 2019 Öffentlicher Ort Wohnraum Polizeigewahrsam/ PAZ bzw Anhalte-räume PI Sonstige Orte 195 40 20 57 5 Jahr 2020 Öffentlicher Ort Wohnraum Polizeigewahrsam/ PAZ bzw Anhalte-räume PI Sonstige Orte Öffentlicher Ort+ Arrestantenwagen 149 35 14 56 17 2 StKW+ Öffentlicher Ort Wohnraum+ StKw Öffentlicher Ort+ PI StKW 3 1 7 4 Antwort zu Frage 1f: Eine solche Statistik wird seitens des BMI nicht geführt. 1. Abgeschlossene Fälle seit 1. September 2018 laut Abschlussblatt (Phase 2) Antwort zu Frage 2a: Das strafrechtliche Delikt ist bei einem Misshandlungsvorwurf eine Körperverletzung gem. §§ 83ff StGB iVm § 313 StGB (Strafbare Handlungen unter Ausnützung einer Amtsstellung). Eine gesonderte Erfassung darüber erfolgt seitens des BMI nicht. Bei vorliegenden Tabellen handelt es sich um alle gemeldeten und an die Staatsanwaltschaft weitergeleiteten geäußerten Misshandlungsvorwürfe (Kat 1-3). Eine gesonderte Auflistung nach Kategorien wird nicht durchgeführt. Das Abschlussdatums (Jahr) wird seitens des BMI nicht erfasst. Wie bereits oben erwähnt, werden die Misshandlungsvorwürfe nach dem Meldedatum erfasst und ausgewertet. Unter dem Punkt „eingeleitete Verfahren“ wurden jene zusammengefasst, bei welchen es zu einem Urteil seitens des Gerichts kam. Stand der Ermittlungsverfahren aus dem Jahr 2018 LPD B LPD K LPD N LPD O LPD S LPD ST LPD T LPD V LPD W EKO Cobra Gesamt Eingestellt 1 3 17 7 1 17 13 1 202 2 264 Nicht eingeleitet 1 10 1 2 37 51 Eingeleitet Abbruch 1 12 13 Stand 30.11.2020 Stand der Ermittlungsverfahren aus dem Jahr 2019 LPD B LPD K LPD N LPD O LPD S LPD ST LPD T LPD V LPD W EKO Cobra Gesamt Eingestellt 2 10 14 2 2 11 7 2 166 2 218 Nicht eingeleitet 1 10 2 1 1 55 70 Eingeleitet 1 1 Abbruch 5 5 offen 8 1 1 4 1 7 1 23 Stand 23.11.2020 Betreffend das Jahr 2020 wird eine genaue Auflistung der Strafverfahren nach LPD erst im Zuge der Erstellung des Jahresberichts 2020 im Frühjahr 2021 erfolgen. Es kann jedoch mitgeteilt werden, dass mit Stichtag 30. November 2020 182 Verfahren eingestellt, zwei Verfahren eingeleitet, 53 nicht eingeleitet und sechs abgebrochen worden sind. Antwort zu Frage 2b: An das BMI wurden 2018 vier Maßnahmenbeschwerden, 2019 zwei Maßnahmenbeschwerden und 2020 bis zum Stichtag 30. November 2020 eine Maßnahmenbeschwerde im Zusammenhang mit behaupteten Misshandlungsvorwürfen gemeldet. Antwort zu Frage 2c, 2e, 2f, 2g: Jahr 2018 Geldbuße Geldstrafe Verweis Entlassung Mitarbeitergespräch Schulungsmaßnahmen Sonstiges 1 1 3 1 4 Im Jahr 2018 kam es in einem Fall (LPD W) zu zwei Suspendierungen. Jahr 2019 Geldbuße Geldstrafe Verweis Entlassung Mitarbeitergespräch Schulungsmaßnahmen Sonstiges 1 12 2 2 Im Jahr 2019 kam es in einem Fall (LPD W) zu einer Suspendierung, bei dem justiziellen Verfahren (selber Fall) kam es zu einer Diversion und als dienstrechtliche Maßnahme zu einer Geldbuße. Eine Evaluierung der Fälle 2020 wird erst im Zuge der Erstellung des Jahresberichts 2020 im Frühjahr 2021 erfolgen. Antwort zu Frage 2d: 2018 wurden keine verbesserungswürdigen Sachverhalte gemeldet. 2019 wurde in drei Fällen und 2020 mit Stichtag 30. November 2020 in zwei Fällen verbesserungswürdige Sachverhalte gemeldet. Antwort zu Frage 2h: Es wurden in keinem Fall seitens der LPD ein Organisationsverschulden festgestellt. 1. Misshandlungsvorwürfe mit strafrechtlicher Relevanz Antwort zu Frage 3a: Wie bei Frage 2a bereits beschrieben, ist das strafrechtliche Delikt bei einem Misshandlungsvorwurf §§ 83ff iVm § 313 StGB. Eine gesonderte Auflistung wird wie oben schon beschrieben nicht geführt. Antwort zu Frage 3b-3g: Solche Statistiken werden seitens des BMI nicht geführt. Antwort zu Frage 3h: Eine solche Statistik wird seitens des BMI nicht geführt. Weiters wird mitgeteilt, dass das BMI keine Weisungen an Ermittler*innen der LPD erteilt. Auf die Bestimmungen gem. §§ 99ff StPO darf verwiesen werden. 1. Kategorie 2 (BMI-OA1305/0147-II/1/c/2018) Antwort zu Frage 4a: Wenn ein Misshandlungsvorwurf geäußert wurde, wird dieser nach dem Misshandlungserlass abgearbeitet. Eine Auflistung nach Abschlussdatum und strafrechtlichem Delikt erfolgt seitens des BMI nicht. Nach Abschluss des Verfahrens durch die StA, wird seitens des BMI der Ermittlungsstand des Verfahrens mitaufgenommen (siehe Stand der Verfahren bei Frage 2). Im Zeitraum vom 1. September 2018 bis 31. Dezember 2018 wurden 5.823 Zwangsmittelanwendungen in der Softwareanwendung Protokollieren, Anzeigen, Daten – Next Generation (PAD°-°NG) erfasst und aus den Applikationen „Administrative Angelegenheiten“, „Kriminalpolizei“, „Verwaltungswesen“ und „Verwaltungsstrafverfahren (VStV)“ ausgelesen. Davon wurden 202 Zwangsmittelanwendungen mit Verletzungsfolge an die StA zur rechtlichen Würdigung weitergeleitet. LPD B LPD K LPD N LPD O LPD S LPD ST LPD T LPD V LPD W sonstige Anzahl 0 11 23 24 21 35 14 12 52 10 Unter Punkt „sonstige“ Dienstbehörden sind zwei – EKO Cobra und die Stadtpolizei Baden – zusammengefasst. Im Zeitraum 1. Jänner 2019 bis 31. Dezember 2019 wurden 18.983 Zwangsmittelanwendungen in der Applikation Protokollieren, Anzeigen, Daten – Next Generation (PAD°-°NG) erfasst und aus den Applikationen „Administrative Angelegenheiten-“,° „Kriminalpolizei“, „Verwaltungswesen“,° „Verwaltungsstrafverfahren (VStV)“ ausgelesen. Davon wurden 1.303 Zwangsmittelanwendungen mit Verletzungsfolge an die StA zur rechtlichen Würdigung weitergeleitet. LPD B LPD K LPD N LPD O LPD S LPD ST LPD T LPD V LPD W sonstige Anzahl 2 40 87 118 84 142 51 62 701 16 Unter Punkt „sonstige“ Dienstbehörden sind die zwei Organisationseinheiten – EKO Cobra und die Stadtpolizei Feldkirch – zusammengefasst. Bezüglich Zwangsmittelanwendungen betreffend das Jahr 2020 wird mitgeteilt, dass eine genaue Erstellung erst im Zuge des Jahresberichts im Frühjahr 2021 erfolgen wird. Antwort zu Frage 4b: Alle einlangenden Berichte werden im Rahmen der Erfassung im BMI gesichtet und auf inhaltliche Schlüssigkeit und Richtigkeit der erfolgten Kategorisierung geprüft. Antwort zu Frage 4c-4d: Im Hinblick darauf, dass die Gerichte in ihren Entscheidungen unabhängig sind, erfolgt keine Übermittlung einer etwaig intern erfolgten Neukategorisierung bzw. Zuordnung zu übermittelten Berichten iSd § 100 StPO (unabhängig davon ob es sich um einen geäußerten Misshandlungsvorwurf oder um eine Zwangsmittelanwendung handelt). 1. Kategorie 3 (BMI-OA1305/0147-II/1/c/2018) Antwort zu Frage 5a: Im Jahr 2018 wurden 12 Fälle der Kategorie 3 (siehe Beantwortung Frage 1a) gemeldet. Davon wurden sieben Berichte gem. § 100 Abs 3a StPO an die StA zur rechtlichen Würdigung weitergeleitet und fünf Berichte gem. § 100 Abs 2 StPO (2 x LPD ST, 2 x LPD W, 1 x LPD B). Im Jahr 2019 wurde 17 Fällen der Kategorie 3 (Siehe Beantwortung Frage 1a) gemeldet. Davon wurde 12 Berichte gem. § 100 Abs 3a StPO an die StA zur rechtlichen Würdigung weitergeleitet und fünf Berichte gem. § 100 Abs 2 StPO (EKO Cobra, LPD W, LPD T, LPD K, LPD N). Betreffend das Jahr 2020 wird eine genaue Auflistung erst im Zuge der Erstellung des Jahresberichts im Frühjahr 2021 erfolgen. Antwort zu Frage 5b: Eine solche Statistik wird seitens des BMI nicht geführt. Grundsätzlich darf davon ausgegangen werden, dass bei jedem bekannten Fall Erkundigungen eingeholt werden müssen, um klären zu können ob ein eventueller Anfangsverdacht vorliegt. Antwort zu Frage 5c: Eine solche Statistik wird seitens des BMI nicht geführt. Antwort zu Frage 6a-6b: Wie bereits angeführt werden durch das BMI alle gemeldeten Vorfälle gesichtet und einer Plausibilitätsprüfung unterzogen. Bei Auffälligkeiten werden diese Fälle vorgemerkt und im Rahmen von Teamsitzungen im BMI evaluiert. Aufzeichnungen, wie viele solche Fälle evaluiert wurden, werden nicht geführt. Die Ergebnisse werde den jeweiligen Fachabteilungen übermittelt. Beispielhaft darf hier die Evaluierung betreffend angeführt werden. Im Rahmen der Evaluierung 2019 wurde festgestellt, dass die Kategorisierung der behaupteten Misshandlungsvorwürfe durch die Landespolizeidirektionen teilweise von der bestehenden Erlasslage abweicht. Es erfolgte seitens des BMI eine Neukategorisierung in allen der im Jahr 2019 übermittelten 317 Fälle. Dabei wurde seitens des BMI in 199 Fällen eine Kategorisierung 1, in 93 Fällen eine Kategorisierung 2 und in 25 Fällen eine Kategorisierung 3 vorgenommen. Im Vergleich dazu wird angemerkt, dass seitens der Landespolizeidirektionen in 239 Fällen eine Kategorie 1, in 61 Fällen eine Kategorie 2 und in 17 Fällen eine Kategorie 3 verzeichnet wurde. Diese Informationen wurden mit die LPD weitergeleitet bzw nochmals die Kategorisierungsmerkmale erläutert. Antwort zur Frage 7a: Nein. Der Projektauftrag zur Evaluierung des BAK umfasst die Abklärung der Möglichkeiten zur Einrichtung einer unabhängigen Stelle zur Prüfung von Misshandlungsvorwürfen unter Beibehaltung des Kooperationsmodells der StPO. Antwort zur Frage 7b-d: Beigezogen wurden diesem Bereich bereits vorhandene Vorarbeiten und Erkenntnisse (u.a. statistische Informationen auf Basis des Beschwerdeerlasses und des Zwangsmittelerlasses) sowie externen Expertinnen und Experten. Der gesamte Prozess der Evaluierung des BAK und damit auch der Errichtung einer unabhängigen Stelle zur Prüfung von Misshandlungsvorwürfen befindet sich trotz Covid-19 bedingten schwierigen Arbeitsbedingungen und allen Herausforderungen des Jahres 2020 auf einem guten Weg. Das BMI ist bemüht, die Vorhaben des Regierungsprogramms weiterhin voranzutreiben und in Umsetzung zu bringen. Es ist beabsichtigt, dass in diesem Aufgabenfeld sachkundige NGOs noch Gelegenheit erhalten werden, sich in Bezug auf die Einrichtung einer unabhängigen Stelle zur Prüfung von Misshandlungsvorwürfen einzubringen. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Inneres
Sehr geehrter Herr Sonderegger! Das Bundesministerium für Inneres bestätigt den Erhalt Ihrer Anfrage vom 16. Novem…
Von
Bundesministerium für Inneres
Betreff
AW: Misshandlungsvorwürfe bei der Zwangsmittel- und Misshandlungs- Meldestelle [#2113]
Datum
12. Januar 2021 14:43
Status
Sehr geehrter Herr Sonderegger! Das Bundesministerium für Inneres bestätigt den Erhalt Ihrer Anfrage vom 16. November 2020 und teilt Ihnen dazu folgendes mit: 1. Misshandlungsvorwürfe, die der Abt. II/1/c-ZMM seit 1. September 2018 laut Erhebungsblatt (Phase 1) zur Kenntnis gebracht wurden Antwort zu Frage 1a-b: Im Zeitraum vom 1. Jänner 2018 bis 31. Dezember 2018 wurden österreichweit 328 Misshandlungsvorwürfe an das BMI gemeldet und erfasst. Anzumerken ist, dass diese Vorfälle nach Meldedatum und nicht nach Datum des Vorfalls aufgelistet sind. Vorfälle 2018 nach Kategorien LPD B LPD K LPD N LPD O LPD S LPD ST LPD T LPD V LPD W EKO Cobra Gesamt Kat 1 0 2 11 2 2 7 10 1 112 0 147 Kat 2 0 1 14 4 0 10 2 0 136 2 169 Kat 3 2 0 2 2 0 2 1 0 3 0 12 Im Zeitraum vom 1. Jänner 2019 bis 31. Dezember 2019 wurden österreichweit 317 Misshandlungsvorwürfe an das BMI gemeldet und erfasst. Vorfälle 2019 nach Kategorien LPD B LPD K LPD N LPD O LPD S LPD ST LPD T LPD V LPD W EKO Cobra Gesamt Kat 1 1 7 10 2 3 4 10 1 199 2 239 Kat 2 0 10 6 2 0 6 1 2 34 0 61 Kat 3 2 1 9 1 0 1 1 0 1 1 17 Betreffend das Jahr 2020 kann mitgeteilt werden, dass mit Stichtag 30. November 2020 288 Misshandlungsvorwürfe an das BMI gemeldet wurden. Eine genaue Erstellung und Kategorisierung nach LPD wird erst im Zuge der Erstellung des Jahresberichts 2020 im Frühjahr 2021 erfolgen. Antwort zu Frage 1b: Entsprechend der Weiterleitung der Misshandlungsvorwürfe an die Staatsanwaltschaft im Sinne der Strafprozessordnung wurden im Jahr 2018 254 Anfallsberichte gem. § 100 Abs 2 StPO und 74 Berichte gem. § 100 Abs 3a StPO zur rechtlichen Würdigung weitergeleitet. Daraus kann abgeleitet werden, dass in 254 Fällen Ermittlungshandlungen getätigt wurden, da ein Anfangsverdacht iSd StPO gegeben war. In 74 Fällen wurden Erkundigungen getätigt, ein Anfangsverdacht war offensichtlich nicht gegeben. Diese Vorfälle wurden an die StA zur rechtlichen Würdigung weitergeleitet. Der Zusatzpassus „auf Grund bestimmter Umstände anzunehmen“ wurde bei der Überarbeitung des Berichtsformulars entfernt, da es sich als nicht zweckmäßig erwiesen hat. Entsprechend der Weiterleitung der Misshandlungsvorwürfe an die Staatsanwaltschaft im Sinne der Strafprozessordnung wurden im Jahr 2019 238 Anfallsberichte gem. §°100 Abs 2 StPO und 79 Berichte gem. § 100 Abs 3a StPO zur rechtlichen Würdigung weitergeleitet. Mit Stichtag 30. November 2020 wurden 213 Anfallsberichte gem. § 100 Abs 2 StPO und 75 Berichte gem. §°100 Abs 3a StPO zur rechtlichen Würdigung weitergeleitet. Antwort zu Frage 1c: Diese Bewertungskriterien wurden mit Stichtag 01. Jänner 2019 in die Erfassung mitaufgenommen. 2019: Verwaltungsrecht StVO SPG FPG SPG+StVO FPG+StVO FPG+SPG Vorfall ohne zugrunde liegende AH 30 11 101 14 5 1 2 8 StGB StGB+SPG StGB+StVO STGB+Verwaltungsrecht 117 22 3 3 Betreffend das Jahr 2020 kann mitgeteilt werden, dass eine Erstellung der Aufschlüsselung erst im Zuge des Jahresberichts 2020 im Frühjahr 2021 erfolgen wird, sofern dies bei der Evaluierung zweckmäßig erscheinen sollte. Antwort zu Frage 1d: Im Jahr 2018 wurde in 263 Fällen ein Misshandlungsvorwurf von einer männlichen Person (davon 16 minderjährig) geäußert. In 65 Fällen von einer weiblichen Person (davon eine minderjährig). Beeinträchtigungen im Jahr 2018 LPD K LPD N LPD O LPD T LPD W Gesamt Alkohol 0 9 2 8 55 78 Suchtgift 1 0 0 0 4 5 sonstige 0 4 1 1 15 21 In den Bundesländern Burgenland, Salzburg, Steiermark, Vorarlberg wurden keine Beeinträchtigungen der vermeintlichen Opfer vermerkt. Im Jahr 2019 wurde in 267 Fällen ein Misshandlungsvorwurf von einer männlichen Person (davon 11 minderjährig) geäußert, in 50 Fällen von einer weiblichen Person (davon vier minderjährig). Beeinträchtigungen im Jahr 2019 LPD B LPD K LPD N LPD O LPD S LPD ST LPD T LPD V LPD W EKO Cobra Gesamt Alk 1 7 7 2 1 3 4 3 70 1 99 SG 1 2 1 9 13 Alk+SG 1 1 6 8 sonstige 1 17 18 Alk+sonst 2 1 1 4 SG+sonst 1 1 2 Bis zum Stichtag 30. November 2020 wurden von 229 männlichen Personen (davon 30 minderjährig) und von 58 weiblichen Personen (davon drei minderjährig) Beeinträchtigungen geäußert. Angemerkt wird, dass auch ein unbekanntes Opfer (Geschlecht ebenso unbekannt) in der Statistik geführt wird. Betreffend das Jahr 2020 wird eine genaue Erstellung der Beeinträchtigungen erst im Zuge des Jahresberichts 2020 im Frühjahr 2021 erfolgen. Der Zusatzpassus „Festgenommene“ wurde erst mit 1. Jänner 2020 in die Erfassung mitaufgenommen und wird voraussichtlich bei der Erstellung des Jahresberichts im Frühjahr 2021 evaluiert, sofern es sich als zweckmäßig erweist. Antwort zu Frage 1e: Diese Parameter wurden erst mit 1. Jänner 2019 in die Erfassung mitaufgenommen und mit 1. Jänner 2020 um einige Parameter ergänzt. Eine gesonderte Auflistung nach LPD wird nicht durchgeführt. Jahr 2019 Öffentlicher Ort Wohnraum Polizeigewahrsam/ PAZ bzw Anhalte-räume PI Sonstige Orte 195 40 20 57 5 Jahr 2020 Öffentlicher Ort Wohnraum Polizeigewahrsam/ PAZ bzw Anhalte-räume PI Sonstige Orte Öffentlicher Ort+ Arrestantenwagen 149 35 14 56 17 2 StKW+ Öffentlicher Ort Wohnraum+ StKw Öffentlicher Ort+ PI StKW 3 1 7 4 Antwort zu Frage 1f: Eine solche Statistik wird seitens des BMI nicht geführt. 1. Abgeschlossene Fälle seit 1. September 2018 laut Abschlussblatt (Phase 2) Antwort zu Frage 2a: Das strafrechtliche Delikt ist bei einem Misshandlungsvorwurf eine Körperverletzung gem. §§ 83ff StGB iVm § 313 StGB (Strafbare Handlungen unter Ausnützung einer Amtsstellung). Eine gesonderte Erfassung darüber erfolgt seitens des BMI nicht. Bei vorliegenden Tabellen handelt es sich um alle gemeldeten und an die Staatsanwaltschaft weitergeleiteten geäußerten Misshandlungsvorwürfe (Kat 1-3). Eine gesonderte Auflistung nach Kategorien wird nicht durchgeführt. Das Abschlussdatums (Jahr) wird seitens des BMI nicht erfasst. Wie bereits oben erwähnt, werden die Misshandlungsvorwürfe nach dem Meldedatum erfasst und ausgewertet. Unter dem Punkt „eingeleitete Verfahren“ wurden jene zusammengefasst, bei welchen es zu einem Urteil seitens des Gerichts kam. Stand der Ermittlungsverfahren aus dem Jahr 2018 LPD B LPD K LPD N LPD O LPD S LPD ST LPD T LPD V LPD W EKO Cobra Gesamt Eingestellt 1 3 17 7 1 17 13 1 202 2 264 Nicht eingeleitet 1 10 1 2 37 51 Eingeleitet Abbruch 1 12 13 Stand 30.11.2020 Stand der Ermittlungsverfahren aus dem Jahr 2019 LPD B LPD K LPD N LPD O LPD S LPD ST LPD T LPD V LPD W EKO Cobra Gesamt Eingestellt 2 10 14 2 2 11 7 2 166 2 218 Nicht eingeleitet 1 10 2 1 1 55 70 Eingeleitet 1 1 Abbruch 5 5 offen 8 1 1 4 1 7 1 23 Stand 23.11.2020 Betreffend das Jahr 2020 wird eine genaue Auflistung der Strafverfahren nach LPD erst im Zuge der Erstellung des Jahresberichts 2020 im Frühjahr 2021 erfolgen. Es kann jedoch mitgeteilt werden, dass mit Stichtag 30. November 2020 182 Verfahren eingestellt, zwei Verfahren eingeleitet, 53 nicht eingeleitet und sechs abgebrochen worden sind. Antwort zu Frage 2b: An das BMI wurden 2018 vier Maßnahmenbeschwerden, 2019 zwei Maßnahmenbeschwerden und 2020 bis zum Stichtag 30. November 2020 eine Maßnahmenbeschwerde im Zusammenhang mit behaupteten Misshandlungsvorwürfen gemeldet. Antwort zu Frage 2c, 2e, 2f, 2g: Jahr 2018 Geldbuße Geldstrafe Verweis Entlassung Mitarbeitergespräch Schulungsmaßnahmen Sonstiges 1 1 3 1 4 Im Jahr 2018 kam es in einem Fall (LPD W) zu zwei Suspendierungen. Jahr 2019 Geldbuße Geldstrafe Verweis Entlassung Mitarbeitergespräch Schulungsmaßnahmen Sonstiges 1 12 2 2 Im Jahr 2019 kam es in einem Fall (LPD W) zu einer Suspendierung, bei dem justiziellen Verfahren (selber Fall) kam es zu einer Diversion und als dienstrechtliche Maßnahme zu einer Geldbuße. Eine Evaluierung der Fälle 2020 wird erst im Zuge der Erstellung des Jahresberichts 2020 im Frühjahr 2021 erfolgen. Antwort zu Frage 2d: 2018 wurden keine verbesserungswürdigen Sachverhalte gemeldet. 2019 wurde in drei Fällen und 2020 mit Stichtag 30. November 2020 in zwei Fällen verbesserungswürdige Sachverhalte gemeldet. Antwort zu Frage 2h: Es wurden in keinem Fall seitens der LPD ein Organisationsverschulden festgestellt. 1. Misshandlungsvorwürfe mit strafrechtlicher Relevanz Antwort zu Frage 3a: Wie bei Frage 2a bereits beschrieben, ist das strafrechtliche Delikt bei einem Misshandlungsvorwurf §§ 83ff iVm § 313 StGB. Eine gesonderte Auflistung wird wie oben schon beschrieben nicht geführt. Antwort zu Frage 3b-3g: Solche Statistiken werden seitens des BMI nicht geführt. Antwort zu Frage 3h: Eine solche Statistik wird seitens des BMI nicht geführt. Weiters wird mitgeteilt, dass das BMI keine Weisungen an Ermittler*innen der LPD erteilt. Auf die Bestimmungen gem. §§ 99ff StPO darf verwiesen werden. 1. Kategorie 2 (BMI-OA1305/0147-II/1/c/2018) Antwort zu Frage 4a: Wenn ein Misshandlungsvorwurf geäußert wurde, wird dieser nach dem Misshandlungserlass abgearbeitet. Eine Auflistung nach Abschlussdatum und strafrechtlichem Delikt erfolgt seitens des BMI nicht. Nach Abschluss des Verfahrens durch die StA, wird seitens des BMI der Ermittlungsstand des Verfahrens mitaufgenommen (siehe Stand der Verfahren bei Frage 2). Im Zeitraum vom 1. September 2018 bis 31. Dezember 2018 wurden 5.823 Zwangsmittelanwendungen in der Softwareanwendung Protokollieren, Anzeigen, Daten – Next Generation (PAD°-°NG) erfasst und aus den Applikationen „Administrative Angelegenheiten“, „Kriminalpolizei“, „Verwaltungswesen“ und „Verwaltungsstrafverfahren (VStV)“ ausgelesen. Davon wurden 202 Zwangsmittelanwendungen mit Verletzungsfolge an die StA zur rechtlichen Würdigung weitergeleitet. LPD B LPD K LPD N LPD O LPD S LPD ST LPD T LPD V LPD W sonstige Anzahl 0 11 23 24 21 35 14 12 52 10 Unter Punkt „sonstige“ Dienstbehörden sind zwei – EKO Cobra und die Stadtpolizei Baden – zusammengefasst. Im Zeitraum 1. Jänner 2019 bis 31. Dezember 2019 wurden 18.983 Zwangsmittelanwendungen in der Applikation Protokollieren, Anzeigen, Daten – Next Generation (PAD°-°NG) erfasst und aus den Applikationen „Administrative Angelegenheiten-“,° „Kriminalpolizei“, „Verwaltungswesen“,° „Verwaltungsstrafverfahren (VStV)“ ausgelesen. Davon wurden 1.303 Zwangsmittelanwendungen mit Verletzungsfolge an die StA zur rechtlichen Würdigung weitergeleitet. LPD B LPD K LPD N LPD O LPD S LPD ST LPD T LPD V LPD W sonstige Anzahl 2 40 87 118 84 142 51 62 701 16 Unter Punkt „sonstige“ Dienstbehörden sind die zwei Organisationseinheiten – EKO Cobra und die Stadtpolizei Feldkirch – zusammengefasst. Bezüglich Zwangsmittelanwendungen betreffend das Jahr 2020 wird mitgeteilt, dass eine genaue Erstellung erst im Zuge des Jahresberichts im Frühjahr 2021 erfolgen wird. Antwort zu Frage 4b: Alle einlangenden Berichte werden im Rahmen der Erfassung im BMI gesichtet und auf inhaltliche Schlüssigkeit und Richtigkeit der erfolgten Kategorisierung geprüft. Antwort zu Frage 4c-4d: Im Hinblick darauf, dass die Gerichte in ihren Entscheidungen unabhängig sind, erfolgt keine Übermittlung einer etwaig intern erfolgten Neukategorisierung bzw. Zuordnung zu übermittelten Berichten iSd § 100 StPO (unabhängig davon ob es sich um einen geäußerten Misshandlungsvorwurf oder um eine Zwangsmittelanwendung handelt). 1. Kategorie 3 (BMI-OA1305/0147-II/1/c/2018) Antwort zu Frage 5a: Im Jahr 2018 wurden 12 Fälle der Kategorie 3 (siehe Beantwortung Frage 1a) gemeldet. Davon wurden sieben Berichte gem. § 100 Abs 3a StPO an die StA zur rechtlichen Würdigung weitergeleitet und fünf Berichte gem. § 100 Abs 2 StPO (2 x LPD ST, 2 x LPD W, 1 x LPD B). Im Jahr 2019 wurde 17 Fällen der Kategorie 3 (Siehe Beantwortung Frage 1a) gemeldet. Davon wurde 12 Berichte gem. § 100 Abs 3a StPO an die StA zur rechtlichen Würdigung weitergeleitet und fünf Berichte gem. § 100 Abs 2 StPO (EKO Cobra, LPD W, LPD T, LPD K, LPD N). Betreffend das Jahr 2020 wird eine genaue Auflistung erst im Zuge der Erstellung des Jahresberichts im Frühjahr 2021 erfolgen. Antwort zu Frage 5b: Eine solche Statistik wird seitens des BMI nicht geführt. Grundsätzlich darf davon ausgegangen werden, dass bei jedem bekannten Fall Erkundigungen eingeholt werden müssen, um klären zu können ob ein eventueller Anfangsverdacht vorliegt. Antwort zu Frage 5c: Eine solche Statistik wird seitens des BMI nicht geführt. Antwort zu Frage 6a-6b: Wie bereits angeführt werden durch das BMI alle gemeldeten Vorfälle gesichtet und einer Plausibilitätsprüfung unterzogen. Bei Auffälligkeiten werden diese Fälle vorgemerkt und im Rahmen von Teamsitzungen im BMI evaluiert. Aufzeichnungen, wie viele solche Fälle evaluiert wurden, werden nicht geführt. Die Ergebnisse werde den jeweiligen Fachabteilungen übermittelt. Beispielhaft darf hier die Evaluierung betreffend angeführt werden. Im Rahmen der Evaluierung 2019 wurde festgestellt, dass die Kategorisierung der behaupteten Misshandlungsvorwürfe durch die Landespolizeidirektionen teilweise von der bestehenden Erlasslage abweicht. Es erfolgte seitens des BMI eine Neukategorisierung in allen der im Jahr 2019 übermittelten 317 Fälle. Dabei wurde seitens des BMI in 199 Fällen eine Kategorisierung 1, in 93 Fällen eine Kategorisierung 2 und in 25 Fällen eine Kategorisierung 3 vorgenommen. Im Vergleich dazu wird angemerkt, dass seitens der Landespolizeidirektionen in 239 Fällen eine Kategorie 1, in 61 Fällen eine Kategorie 2 und in 17 Fällen eine Kategorie 3 verzeichnet wurde. Diese Informationen wurden mit die LPD weitergeleitet bzw nochmals die Kategorisierungsmerkmale erläutert. Antwort zur Frage 7a: Nein. Der Projektauftrag zur Evaluierung des BAK umfasst die Abklärung der Möglichkeiten zur Einrichtung einer unabhängigen Stelle zur Prüfung von Misshandlungsvorwürfen unter Beibehaltung des Kooperationsmodells der StPO. Antwort zur Frage 7b-d: Beigezogen wurden diesem Bereich bereits vorhandene Vorarbeiten und Erkenntnisse (u.a. statistische Informationen auf Basis des Beschwerdeerlasses und des Zwangsmittelerlasses) sowie externen Expertinnen und Experten. Der gesamte Prozess der Evaluierung des BAK und damit auch der Errichtung einer unabhängigen Stelle zur Prüfung von Misshandlungsvorwürfen befindet sich trotz Covid-19 bedingten schwierigen Arbeitsbedingungen und allen Herausforderungen des Jahres 2020 auf einem guten Weg. Das BMI ist bemüht, die Vorhaben des Regierungsprogramms weiterhin voranzutreiben und in Umsetzung zu bringen. Es ist beabsichtigt, dass in diesem Aufgabenfeld sachkundige NGOs noch Gelegenheit erhalten werden, sich in Bezug auf die Einrichtung einer unabhängigen Stelle zur Prüfung von Misshandlungsvorwürfen einzubringen. Mit freundlichen Grüßen
Philipp Sonderegger
Sehr geehrte<< Anrede >> Herzlichen Dank für Ihre heutige Antwort auf meine Anfrage vom 16. November …
An Bundesministerium für Inneres Details
Von
Philipp Sonderegger
Betreff
Re: AW: Misshandlungsvorwürfe bei der Zwangsmittel- und Misshandlungs- Meldestelle [#2113]
Datum
12. Januar 2021 16:06
An
Bundesministerium für Inneres
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> Herzlichen Dank für Ihre heutige Antwort auf meine Anfrage vom 16. November 2020 betreffend "Misshandlungsvorwürfe bei der Zwangsmittel- und Misshandlungs- Meldestelle". Leider sind die Tabellen-Informationen im Mailbody aufgrund der Darstellung durch die Anfrage-Plattform Fragdenstaat.at nicht verstänlich lesbar. Ich ersuche höflich um Zusendung einer PDF-Datei. Mit freundlichen Grüßen Philipp Sonderegger Anfragenr: 2113 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Philipp Sonderegger << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Inneres
Sehr geehrter Herr Sonderegger, anbei darf ich Ihnen die Erledigung in einem PDF-Dokument übermitteln. Mit freu…
Von
Bundesministerium für Inneres
Betreff
AW: AW: Misshandlungsvorwürfe bei der Zwangsmittel- und Misshandlungs- Meldestelle [#2113]
Datum
13. Januar 2021 10:23
Status
Sehr geehrter Herr Sonderegger, anbei darf ich Ihnen die Erledigung in einem PDF-Dokument übermitteln. Mit freundlichen Grüßen