Nicht deklarierter Interessenkonflikt des Risikodialog-Sponsors APG (Austrian Power Grid AG, vormals Verbund APG)

Anfrage an: Umweltbundesamt GmbH
Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Sehr geehrteAntragsteller/in

APG (Austrian Power Grid AG) betreibt mit rd. 7.000 km Hochspannungsleitungen das österreichische Übertragungsnetz¹. Als Partner, Träger (Sponsor) und Steuerungsgruppenmitglied der sogen. Plattform Risikodialog² besitzt APG die ideale Gelegenheit auf die geschäftsstörende, öffentliche Diskussion über das (potentielle) Umwelt- und Gesundheitsrisiko „Elektrosmog“ einzuwirken, bzw. diese einzuschränken oder ganz zu verhindern. Als Medieninhaber und Herausgeber³ ist die Umweltbundesamt GmbH für den Inhalt von „Risikodialog“
verantwortlich.

Hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:

1.) Wie hoch waren die bisherigen finanziellen Zuwendungen von APG an „Risikodialog“?
2.) Ab wann und in welcher Form wird „Risikodialog“ auf den offensichtlichen Interessenkonflikt von APG hingewiesen?
3.) Wie wird künftig konkret verhindert, dass Geldgeber von „Risikodialog“ die Thematisierung jener Risiken beeinflussen (können), von denen sie selbst (finanziell) betroffen sind?

Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG.
___
¹ http://www.apg.at/de/ueber-uns/daten (Systemlänge in km)
² http://www.risikodialog.at/ms/risikodia… (BAUMGARTNER-GABITZER)
³ http://www.risikodialog.at/ms/risikodia…

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    29. Dezember 2017
  • Frist
    23. Februar 2018
  • 0 Follower:innen
Anfragesteller/in
Sehr geehrte Damen und Herren, APG (Austrian Power Grid AG) betreibt mit rd. 7.000 km Hochspannungsleitungen das…
An Umweltbundesamt GmbH Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Nicht deklarierter Interessenkonflikt des Risikodialog-Sponsors APG (Austrian Power Grid AG, vormals Verbund APG) [#868]
Datum
29. Dezember 2017 12:37
An
Umweltbundesamt GmbH
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in APG (Austrian Power Grid AG) betreibt mit rd. 7.000 km Hochspannungsleitungen das österreichische Übertragungsnetz¹. Als Partner, Träger (Sponsor) und Steuerungsgruppenmitglied der sogen. Plattform Risikodialog² besitzt APG die ideale Gelegenheit auf die geschäftsstörende, öffentliche Diskussion über das (potentielle) Umwelt- und Gesundheitsrisiko „Elektrosmog“ einzuwirken, bzw. diese einzuschränken oder ganz zu verhindern. Als Medieninhaber und Herausgeber³ ist die Umweltbundesamt GmbH für den Inhalt von „Risikodialog“ verantwortlich. Hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft: 1.) Wie hoch waren die bisherigen finanziellen Zuwendungen von APG an „Risikodialog“? 2.) Ab wann und in welcher Form wird „Risikodialog“ auf den offensichtlichen Interessenkonflikt von APG hingewiesen? 3.) Wie wird künftig konkret verhindert, dass Geldgeber von „Risikodialog“ die Thematisierung jener Risiken beeinflussen (können), von denen sie selbst (finanziell) betroffen sind? Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. ___ ¹ http://www.apg.at/de/ueber-uns/daten (Systemlänge in km) ² http://www.risikodialog.at/ms/risikodialog//werwirsind (BAUMGARTNER-GABITZER) ³ http://www.risikodialog.at/ms/risikodialog//risikodialog_impressum
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Umweltbundesamt GmbH
Nicht deklarierter Interessenkonflikt des Risikodialog-Sponsors APG [#868] Akt Nr. 611-1/18 Sehr geehrtAntragstell…
Von
Umweltbundesamt GmbH
Betreff
Nicht deklarierter Interessenkonflikt des Risikodialog-Sponsors APG [#868] Akt Nr. 611-1/18
Datum
9. Januar 2018 14:36
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in bezugnehmend auf Ihr im Betreff angeführtes Auskunftsersuchen erlauben wir uns Ihnen wie folgt mitzuteilen: Gemäß § 1 Auskunftspflichtgesetz sind die Organe des Bundes sowie die Organe der durch Bundesgesetzgebung zu regelnden Selbstverwaltung verpflichtet, über Angelegenheiten ihres Wirkungsbereiches Auskünfte zu erteilen, soweit eine gesetzliche Verschwiegenheitspflicht dem nicht entgegensteht. Die Umweltbundesamt GmbH ist kein Selbstverwaltungskörper. Die Umweltbundesamt GmbH als selbständige juristische Person ist ebenso keine Behörde im organisatorischen Sinn. Selbst wenn man beim Organbegriff des §1 Auskunftspflichtgesetz von einem funktionellen ausgeht, ist die Umweltbundesamt GmbH in Erfüllung ihrer Aufgaben, die es gemäß Umweltkontrollgesetz erfüllt, nicht als Organ der Verwaltung tätig. Die Umweltbundesamt GmbH ist daher nicht Adressat des Auskunftspflichtgesetzes, da sie kein Organ im Sinne dieses Gesetzes ist. Insbesondere können wir auch mangels Behördeneigenschaft und mangels entsprechendem Imperium keinen Bescheid erlassen. Mit freundlichen Grüßen