Präzise Definition des "höheren Ziels", dem Frau Bundesministerin Edtstadler nach eigener Aussage dient

Anfrage an: Bundeskanzleramt
Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Frau Bundesministerin Karoline Edtstadler äußerte anlässlich des 2. SDG Dialogforum Österreich am 6. und 7. Oktober 2022 folgende Worte hinsichtlich des Demonstrationsrechtes sowie der Energiewirtschaft in Österreich:

ZITAT 1
und da komme ich auch aufs Recht zu demonstrieren. Jeder hat natürlich dieses Recht und wir erleben das auch. Aber das sind dann diejenigen, die wahrscheinlich auch auf die Barrikaden steigen werden. Auf der einen Seite verständlicherweise, aber wir tun es, weil wir einem höheren Ziel hier dienen wollen.

ZITAT 2
und ich sage noch einmal als Juristin, wir schneiden ja nicht irgendwie Rechtsmittel ab, weil wir irgendwie gemein sind oder die Gerichte entlasten wollen, sondern wir machen es, weil wir einfach einem höheren Ziel dienen müssen, Unabhängigkeit bei Energie auch zu erreichen.

In beiden Fällen referenziert Frau Bundesministerin Edstadler auf ein höheres Ziel, dem Sie dienen würde. Die österreichische Bundesverfassung kennt aber nur den Dienst an der Bevölkerung, "höhere Ziele" sind darin nicht definiert.

Ich ersuche um präzise Klarstellung, welchen höheren Zielen außer der österreichischen Bundesverfassung und außer dem Souverän, dem österreichischen Volk, Frau Bundesministerin Edtstadler dient.

1. Definieren Sie bitte das höhere Ziel in den beiden Sachverhalten.
2. Bitte erklären Sie, wer dieses höhere Ziel vorgegeben hat.
3. Bitte erklären Sie, wie sich das Verfolgen "höherer Ziele" mit dem Amtseid der Frau Bundesministerin und der Bundesverfassung übereinstimmen lässt.
4. Frau Bundesministerin Edtstadler hat zweimal erwähnt, "wir" würden einem höheren Ziel dienen. Können Sie bitte das Wort "wir" näher definieren, welche Personengruppe ist damit gemeint, der Frau Bundesministerin Edtstadler angehört und für die sie hier spricht?
5. Gibt es einen Beschluss eines Gremiums der Bundesrepublik, mit dem das Verfolgen höherer Ziele durch eine bestimmte Gruppe an Amtsträgern legitimiert wurde?
6. Gibt es ein Gesetz, in dem Amtsträgern der Republik explizit erlaubt ist, "höheren Zielen" zu dienen, als jenen, die im Amtseid definiert sind?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    26. Dezember 2023
  • Frist
    20. Februar 2024
  • Ein:e Follower:in
Florian Machl
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Ausku…
An Bundeskanzleramt Details
Von
Florian Machl
Betreff
Präzise Definition des "höheren Ziels", dem Frau Bundesministerin Edtstadler nach eigener Aussage dient [#2988]
Datum
26. Dezember 2023 15:37
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Frau Bundesministerin Karoline Edtstadler äußerte anlässlich des 2. SDG Dialogforum Österreich am 6. und 7. Oktober 2022 folgende Worte hinsichtlich des Demonstrationsrechtes sowie der Energiewirtschaft in Österreich: ZITAT 1 und da komme ich auch aufs Recht zu demonstrieren. Jeder hat natürlich dieses Recht und wir erleben das auch. Aber das sind dann diejenigen, die wahrscheinlich auch auf die Barrikaden steigen werden. Auf der einen Seite verständlicherweise, aber wir tun es, weil wir einem höheren Ziel hier dienen wollen. ZITAT 2 und ich sage noch einmal als Juristin, wir schneiden ja nicht irgendwie Rechtsmittel ab, weil wir irgendwie gemein sind oder die Gerichte entlasten wollen, sondern wir machen es, weil wir einfach einem höheren Ziel dienen müssen, Unabhängigkeit bei Energie auch zu erreichen. In beiden Fällen referenziert Frau Bundesministerin Edstadler auf ein höheres Ziel, dem Sie dienen würde. Die österreichische Bundesverfassung kennt aber nur den Dienst an der Bevölkerung, "höhere Ziele" sind darin nicht definiert. Ich ersuche um präzise Klarstellung, welchen höheren Zielen außer der österreichischen Bundesverfassung und außer dem Souverän, dem österreichischen Volk, Frau Bundesministerin Edtstadler dient. 1. Definieren Sie bitte das höhere Ziel in den beiden Sachverhalten. 2. Bitte erklären Sie, wer dieses höhere Ziel vorgegeben hat. 3. Bitte erklären Sie, wie sich das Verfolgen "höherer Ziele" mit dem Amtseid der Frau Bundesministerin und der Bundesverfassung übereinstimmen lässt. 4. Frau Bundesministerin Edtstadler hat zweimal erwähnt, "wir" würden einem höheren Ziel dienen. Können Sie bitte das Wort "wir" näher definieren, welche Personengruppe ist damit gemeint, der Frau Bundesministerin Edtstadler angehört und für die sie hier spricht? 5. Gibt es einen Beschluss eines Gremiums der Bundesrepublik, mit dem das Verfolgen höherer Ziele durch eine bestimmte Gruppe an Amtsträgern legitimiert wurde? 6. Gibt es ein Gesetz, in dem Amtsträgern der Republik explizit erlaubt ist, "höheren Zielen" zu dienen, als jenen, die im Amtseid definiert sind?
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Florian Machl Anfragenr: 2988 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/2988/ Postanschrift Florian Machl << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Florian Machl
Bundeskanzleramt
GZ 2024-0.000.697; Auskunftspflichtgesetz; Sustainable Development Goals (SDG) - Ziele für nachhaltige Entwicklung…
Von
Bundeskanzleramt
Betreff
GZ 2024-0.000.697; Auskunftspflichtgesetz; Sustainable Development Goals (SDG) - Ziele für nachhaltige Entwicklung; 2. SDG-Dialogforum
Datum
13. Februar 2024 13:53
Status
Anfrage abgeschlossen
In der Anlage wird ein Schreiben des Bundeskanzleramtes übermittelt. Freundliche Grüße
Florian Machl
AW: GZ 2024-0.000.697; Auskunftspflichtgesetz; Sustainable Development Goals (SDG) - Ziele für nachhaltige Entwick…
An Bundeskanzleramt Details
Von
Florian Machl
Betreff
AW: GZ 2024-0.000.697; Auskunftspflichtgesetz; Sustainable Development Goals (SDG) - Ziele für nachhaltige Entwicklung; 2. SDG-Dialogforum [#2988]
Datum
13. Februar 2024 14:07
An
Bundeskanzleramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehter Herr WINKLER, sehr geehte Damen und Herren! Herzlichen Dank für Ihr Dokument, mit dem die SDGs und deren Umsetzung in Österreich beschrieben werden. Ich finde darin aber keine konkrete Antwort auf meine in sechs Unterpunkte aufgeteilte Fragestellung. Ich hätte mir deutlich leichter getan, wenn die Antworten auf diese Punkte erfolgt werden, so bin ich gezwungen zu interpretieren und zu raten, was zu Fehlinterpretationen führen könnte. Können Sie bitte konkret beantworten, ob Frau Bundesministerin Edtstadler mit dem "höheren Ziel, dem sie diene" die Umsetzung der Agenda 2030 meinte? Möchten Sie mir damit dann dementsprechend mitteilen, dass die Erfüllung der Agenda 2030 ein höheres Rechtsgut darstellt als das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit? Mit freundlichen Grüßen Florian Machl Anfragenr: 2988 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/2988/ Postanschrift Florian Machl << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundeskanzleramt
GZ 2024-0.128.070; Auskunftspflichtgesetz; Florian Machl; Plattform "Frag den Staat" [#2988]; Folgeanfrage; Sustai…
Von
Bundeskanzleramt
Betreff
GZ 2024-0.128.070; Auskunftspflichtgesetz; Florian Machl; Plattform "Frag den Staat" [#2988]; Folgeanfrage; Sustainable Development Goals (SDG); Ziele für nachhaltige Entwicklung; 2. SDG-Dialogforum; Versammlungsfreiheit
Datum
10. April 2024 16:49
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
2024-0-128-070-2-a-ausgang-an-den-auskunftswerber-10-04-2024-florian-machl.pdf
214,9 KB
image001.jpg
9,5 KB


In der Anlage wird ein Schreiben des Bundeskanzleramtes übermittelt. Freundliche Grüße