Spesenabrechnungen der Abgeordneten

Anfrage an: Parlamentsdirektion
Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Wie hoch waren die jährlichen Kosten der einzelnen Abgeordneten, die dem Parlament durch Spesenabrechnungen seit dem Jahr 2017 vorgelegt wurden? Ich bitte um eine Jahresaufstellung von 2017 bis 2021 und die Beträge der schon vorliegenden Quartale 2022.

Bitte beachten Sie, dass ich in meiner Rolle als Journalist für Antragsteller/in ein sogenannter "public watchdog" Im Sinne des EGMR bin und deshalb als "besonders schutzbedürftig" gelte. Bitte beachten Sie außerdem, dass die österreichische Rechtsprechung festgestellt hat, dass das Recht auf Information auch das Recht auf die Übermittlung von Unterlagen mit einbezieht.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. April 2022
  • Frist
    8. Juni 2022
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Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft…
An Parlamentsdirektion Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Spesenabrechnungen der Abgeordneten [#2622]
Datum
13. April 2022 11:45
An
Parlamentsdirektion
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Wie hoch waren die jährlichen Kosten der einzelnen Abgeordneten, die dem Parlament durch Spesenabrechnungen seit dem Jahr 2017 vorgelegt wurden? Ich bitte um eine Jahresaufstellung von 2017 bis 2021 und die Beträge der schon vorliegenden Quartale 2022. Bitte beachten Sie, dass ich in meiner Rolle als Journalist für Antragsteller/in ein sogenannter "public watchdog" Im Sinne des EGMR bin und deshalb als "besonders schutzbedürftig" gelte. Bitte beachten Sie außerdem, dass die österreichische Rechtsprechung festgestellt hat, dass das Recht auf Information auch das Recht auf die Übermittlung von Unterlagen mit einbezieht.
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 2622 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/2622/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Parlamentsdirektion
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Parlamentsdirektion
Betreff
Betreff versteckt
Datum
13. April 2022 11:45
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Anfrage "Spesenabrechnungen der Abgeordneten" vom 13.04.2022 (#2622) wurde von…
An Parlamentsdirektion Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
AW: Automatische Antwort: Spesenabrechnungen der Abgeordneten [#2622]
Datum
9. Juni 2022 12:00
An
Parlamentsdirektion
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Anfrage "Spesenabrechnungen der Abgeordneten" vom 13.04.2022 (#2622) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 2622 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/2622/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Parlamentsdirektion
Sehr geehrtAntragsteller/in   wir haben Ihre Anfrage betreffend die Spesenabrechnungen der Abgeordneten vom 13.04.…
Von
Parlamentsdirektion
Betreff
TicketNr.4450/2022-1 Spesenabrechnungen der Abgeordneten [#2622]
Datum
10. Juni 2022 14:27
Status
Warte auf Antwort
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3,0 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in   wir haben Ihre Anfrage betreffend die Spesenabrechnungen der Abgeordneten vom 13.04.2022 in Bearbeitung.   Um eine abschließende Interessenabwägung vornehmen zu können, ersuchen wir Sie noch um eine kurze Darlegung bzw. nähere Konkretisierung Ihres Auskunftsinteresses bis 17.6.2022. Im Lichte der Judikatur zum aus Art. 10 EMRK abgeleiteten Recht auf Zugang zu Informationen ist eine nachvollziehbare Darlegung des Informationsinteresses erforderlich, da es unter anderem auf den Zweck und das Ziel des Informationsansuchens bzw. die tatsächliche Notwendigkeit des Informationsbegehrens für die Ausübung der Meinungsfreiheit ankommt.   Mit freundlichen Grüßen
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in bezugnehmend auf Ihre Mail vom 10. Juni 2022 darf ich Ihrer Bitte nachkommen. Als J…
An Parlamentsdirektion Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
AW: TicketNr.4450/2022-1 Spesenabrechnungen der Abgeordneten [#2622]
Datum
13. Juni 2022 12:56
An
Parlamentsdirektion
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in bezugnehmend auf Ihre Mail vom 10. Juni 2022 darf ich Ihrer Bitte nachkommen. Als Journalist für ein Medium mit Schwerpunkt Demokratiepolitik habe ich mich in meiner Anfrage auf meine Rolle als "public watchdog" berufen: Die verpflichtet mich dazu die Öffentlichkeit über Angelegenheiten öffentlichen Interesses zu informieren. Die Frage nach der Verwendung von Steuergeld ist imho klar eine Angelegenheit von öffentlichem Interesse. Dieser Aufgabe kann ich allerdings nur dann nachkommen, wenn ich Zugang zu Informationen bekomme, die die Grundlage weiterer Recherchen sein können. Aufgrund ihrer demokratiepolitischen Aufgabe sind "public watchdogs" außerdem besonders schutzbedürftig. Die Auskunft kann deshalb nur unter bestimmten Voraussetzungen verweigert werden und ist laut Verwaltungsgerichtshof "besonders streng zu prüfen". Die Anfrage nach den Spesenabrechnungen kann meiner Meinung nach analog zu dem VfGH-Erkenntnis zur Bezügefortzahlung von Ex-NR-Abgeordneten bewertet und beauskunftet werden (vgl: https://www.vfgh.gv.at/downloads/VfGH-Erkenntnis_E_4037_2020_vom_4._Maerz_2021.pdf) Prinzipiell verweise ich in meinen Anfragen nach Auskunftspflichtgesetz immer auch auf die Rechtsprechung des VwGH, der festgestellt hat, dass Journalist:innen auch Zugang zu Dokumenten gewährt werden kann, wenn das die beste Form der Auskunftserteilung ist. Soweit ich der bisherigen Kommunikation entnehmen kann, gibt es hier aber keine offiziellen Dokumente, die mir die Parlamentsdirektion einfach weiterleiten könnte. Das ist damit hinfällig. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 2622 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/2622/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Parlamentsdirektion
Sehr geehrtAntragsteller/in   besten Dank für die nähere Konkretisierung Ihres Auskunftsersuchens. Die Parlamentsd…
Von
Parlamentsdirektion
Betreff
TicketNr.6008/2022-1 AW: TicketNr.4450/2022-1 Spesenabrechnungen der Abgeordneten [#2622]
Datum
14. Juni 2022 16:54
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrtAntragsteller/in   besten Dank für die nähere Konkretisierung Ihres Auskunftsersuchens. Die Parlamentsdirektion wird Sie umgehend über das Ergebnis der abschließenden Interessenabwägung verständigen.   Mit freundlichen Grüßen
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Bemühungen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragst…
An Parlamentsdirektion Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
AW: TicketNr.6008/2022-1 AW: TicketNr.4450/2022-1 Spesenabrechnungen der Abgeordneten [#2622]
Datum
14. Juni 2022 17:18
An
Parlamentsdirektion
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Bemühungen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 2622 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/2622/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Parlamentsdirektion
Sehr geehrtAntragsteller/in   in der Anlage wird gemäß Ihrem Auskunftsbegehren eine Auflistung der jährlichen Spes…
Von
Parlamentsdirektion
Betreff
TicketNr.4450/2022-1 Spesenabrechnungen der Abgeordneten [#2622]
Datum
27. Juni 2022 13:50
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in   in der Anlage wird gemäß Ihrem Auskunftsbegehren eine Auflistung der jährlichen Spesenvergütungen ab dem Kalenderjahr 2017 übermittelt. Bitte beachten Sie, dass es sich dabei um dem Datenschutz unterliegende personenbezogene Daten handelt, die mit  entsprechender journalistischer Sorgfalt zu behandeln sind.   Was die unterschiedliche Höhe der Beträge betrifft, ist Folgendes zu berücksichtigen: Gemäß § 10 Bundesbezügegesetz (BBezG) gebührt den Mitgliedern des Nationalrates für alle Aufwendungen, die in Ausübung des Mandats entstehen (z.B. Fahrt-, Aufenthalts-, Öffentlichkeitsarbeits- und Bürokosten), ein Ersatz der tatsächlichen Aufwendungen. Es handelt sich dabei also um keinen pauschalen Aufwandersatz, sondern ausschließlich um konkrete Vergütungen für bereits getätigte Aufwendungen, die belegmäßig nachzuweisen sind. Die Aufwendungen gebühren bis zu bestimmten unterschiedlichen Höchstgrenzen, die sich primär nach der durch­schnittlichen Anreisedauer vom Wohnort zum Parlament richten.   *  Mitgliedern des Nationalrates gebührt die Vergütung der Aufwendungen bis höchstens € 7.249,81 jährlich. Dieser konkrete Wert gilt für 2022 und wird gemäß § 10 Abs. 1 BBezG berechnet. Höhere Obergrenzen sind für jene Abgeordneten vorgesehen, deren durchschnittliche Anreisedauer vom Wohnsitz zum Parlament mit dem zeitlich günstigsten Verkehrsmittel länger als eine Stunde beträgt (§ 10 Abs. 2 BBezG). So erhöht sich der Höchstvergütungsanspruch für jede angefangene halbe Stunde der Anreisedauer um jährlich € 3.624,91. Bei Abgeordneten mit einer durchschnittlichen Anreisedauer zum Parlament von drei Stunden beträgt der Höchstvergütungsanspruch jährlich € 21.749,43. Insofern sind die Obergrenzen bei Abgeordneten, die eine lange Anreisedauer haben, weil sie aus weiter von Wien entfernten Gegenden anreisen am höchsten, um die Anreise- und Aufenthaltskosten in Wien abdecken zu können.   * Für jene Abgeordneten, die auch Mitglied der parlamentarischen Versammlung des Europarates sind, erhöht sich der jährliche Vergütungsanspruch um den Sockelbetrag von € 7.249,81 (§ 10 Abs. 8 BBezG). Die Erfüllung der damit verbundenen Aufgaben bewirkt einen höheren finanziellen Aufwand, dem so Rechnung getragen wird.   *  Für Abgeordnete, die eine im Behindertenpass ausgewiesene Behinderung von 50% bis 100% aufweisen, erhöht sich der jährliche Vergütungsanspruch um € 6.041,51 bis € 24.166,03 (§ 10 Abs. 9 BBezG). Damit können die zusätzlichen Aufwendungen aufgrund einer körperlichen Beeinträchtigung, wie z.B. Reisekosten für Assistenzpersonen, Kosten für Gebärdensprachendolmetscher im Rahmen der Spesenabrechnung geltend gemacht werden.   * Reisen zu Sitzungen von Untersuchungsausschüssen und besonderen parlamentarischen Terminen, wie den jährlich wiederkehrenden Gedenkveranstaltungen des Parlaments und Terminen der Demokratiewerkstatt, werden zusätzlich vergütet (§ 10a BBezG).   Es gibt somit unterschiedliche Kategorien des Aufwandersatzes, weshalb die jährlichen Gesamtbeträge pro Abgeordnete bzw. Abgeordneten letztlich nicht ohne Weiteres in Relation zueinander gesetzt bzw. miteinander verglichen werden können. Dies ist bei einer allfälligen weiteren Verwendung der Daten im Sinne der oben angesprochenen journalistischen Sorgfalt unter Beachtung der medienrechtlichen Regelungen (insb. betreffend den Persönlichkeitsschutz) entsprechend zu berücksichtigen.   Informationen betreffend den Wahlkreis bzw. das Bundesland sowie die Mitgliedschaft in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates können auf der Homepage des Parlaments unter „Wer ist Wer“ > „Nationalrat“ > „Nationalrat aktuell“ abgerufen werden.   Mit besten Grüßen,
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die Beantwortung meiner Anfrage. Ich möchte mich darüber hinaus zus…
An Parlamentsdirektion Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
AW: TicketNr.4450/2022-1 Spesenabrechnungen der Abgeordneten [#2622]
Datum
27. Juni 2022 15:21
An
Parlamentsdirektion
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die Beantwortung meiner Anfrage. Ich möchte mich darüber hinaus zusätzlich für die von Ihnen mitgeschickten Erklärungen bedanken, die eine ernsthafte Interpretation der Daten erst möglich macht. Das war nicht Teil der Anfrage und Sie haben sich hier mehr Arbeit gemacht als Sie das tun hätten müssen, um sicherzustellen, dass die Daten auch richtig interpretiert werden können. Ich möchte Ihnen dafür meine höchste Wertschätzung aussprechen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 2622 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/2622/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>