Zustimmungsverweigerung von Ländern
Anfrage an:
Bundeskanzleramt
Verwendetes Gesetz:
Auskunftspflichtgesetz
Das Bundesverfassungsgesetz sieht im Artikel 41a vor, dass die Länder in gewissen Bereichen das Recht haben, die Zustimmung für ein Gesetz zu verweigern. Dies geschieht dadurch, dass dem Bundeskanzler mitgeteilt wird, dass die Zustimmung verweigert wird.
Dazu habe ich zwei Anfragen:
- Ist der Fall einer Verweigerung der Zustimmung jemals eingetreten?
- Für die Fälle, in denen es eingetreten ist, bentrage ich die Übermittlung von Kopien der Schriftverkehrs, in dem die Zustimmung verweigert wurde.
Besten Dank.
Anfrage erfolgreich
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Datum1. März 2015
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26. April 2015
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