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Ihre Suche ergab 1.238 Ergebnisse.

  • Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
    Grafenbach-St. Valentin, Niederösterreich
    Anfrage teilweise erfolgreich, 7 Jahre, 7 Monate her
    der NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen.
  • Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
    Waldegg, Niederösterreich
    Anfrage teilweise erfolgreich, 7 Jahre, 7 Monate her
    der NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen.
  • Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
    Brunn am Gebirge
    Anfrage erfolgreich, 7 Jahre, 7 Monate her
    der NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen.
  • Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
    Brunn an der Wild, Niederösterreich
    Anfrage teilweise erfolgreich, 7 Jahre, 6 Monate her
    der NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen.
  • Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
    Dunkelsteinerwald, Niederösterreich
    Anfrage teilweise erfolgreich, 7 Jahre, 7 Monate her
    der NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen.
  • Internes Controlling
    Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl
    Anfrage erfolgreich, 3 Jahre, 9 Monate her
    Auf welcher rechtlichen Grundlage wurde dieses Punkte-System eingeführt? 14. Auf welcher Rechtsgrundlage wurde das selektive Vier-Augen-Prinzip eingeführt? 26. Auf welcher rechtlichen Grundlage wurde dieses Punkte-System eingeführt? 14. Mit freundlichen Grüßen Erledigung_DBFA_deutsch_Extern.pdf Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Bundesamt
  • Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
    Sieghartskirchen, Niederösterreich
    Anfrage teilweise erfolgreich, 7 Jahre, 7 Monate her
    der NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen.
  • Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
    Sigmundsherberg, Niederösterreich
    Anfrage teilweise erfolgreich, 7 Jahre, 7 Monate her
    der NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen.
  • Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
    Hochleithen, Niederösterreich
    Anfrage erfolgreich, 7 Jahre, 7 Monate her
    der NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen.
  • Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
    Loich, Niederösterreich
    Anfrage teilweise erfolgreich, 7 Jahre, 7 Monate her
    der NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen.
  • Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
    Meiseldorf, Niederösterreich
    Anfrage teilweise erfolgreich, 7 Jahre, 7 Monate her
    der NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen.
  • Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
    Wang, Niederösterreich
    Anfrage teilweise erfolgreich, 7 Jahre, 7 Monate her
    der NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen.
  • Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
    Alberndorf im Pulkautal, Niederösterreich
    Anfrage teilweise erfolgreich, 7 Jahre, 7 Monate her
    der NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen.
  • Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
    Semmering, Niederösterreich
    Anfrage teilweise erfolgreich, 7 Jahre, 7 Monate her
    der NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen.
  • Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
    Raasdorf, Niederösterreich
    Anfrage teilweise erfolgreich, 7 Jahre, 7 Monate her
    der NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Das Wählerverzeichnis hat bei der Auflage lediglich die fortlaufende Zahl, Haus/Türnummer, Name und Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen.
  • Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
    Wartmannstetten, Niederösterreich
    Anfrage teilweise erfolgreich, 7 Jahre, 7 Monate her
    der NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen.
  • 2) Falls Frage 1 bejaht wird: Was ist die gesetzliche Grundlage für eine derartige Weitergabe von Informationen 2) Falls Frage 1 bejaht wird: Was ist die gesetzliche Grundlage für eine derartige Weitergabe von Informationen Rechtsmittel gegen die Nichterteilung der Auskunft beim Bundesverwaltungsgericht einzubringen. 2) Falls Frage 1 bejaht wird: Was ist die gesetzliche Grundlage für eine derartige Weitergabe von Informationen Mit freundlichen Grüßen graycol.gif Bundesministerium für Justiz bundesministerium
  • Kopfquote bei Polizisten
    Bundesministerium für Inneres
    Anfrage erfolgreich, 11 Jahre, 3 Monate her
    Feststellung von Übertretungen nach der Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO) 1960 mangels gesetzlicher Grundlage Das gilt selbstverständlich auch für die anderen Bundesländer. Das Bundesministerium für Inneres führt lediglich (nach Bundesländern gegliederte) Statistiken betreffend , veröffentlichten Sicherheitsberichten entnommen werden. Mit freundlichen Grüßen Bundesministerium für Inneres bundesministerium
  • Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
    Wolfsgraben, Niederösterreich
    Anfrage teilweise erfolgreich, 7 Jahre, 6 Monate her
    der NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen.
  • Stellungnahme zur Regierungsvorlage BBU-Errichtungsgesetz - BBU-G Am 15.03.2019 langte im Nationalrat ein Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem die Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen Vielen Dank im Voraus Anfrage teilweise erfolgreich Stellungnahme zur Regierungsvorlage , mit dem die Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen Gesellschaft mit beschränkter für Justiz bundesministerium
  • Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
    Vitis, Niederösterreich
    Anfrage teilweise erfolgreich, 7 Jahre, 6 Monate her
    der NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen.
  • Lobau-Tunnel Gutachten
    Bundesministerium für Innovation, Mobilität und InfrastrukturÖsterreich - Behörde
    Anfrage teilweise erfolgreich, 6 Tage, 15 Stunden her
    Seine Analysen sind derzeit aber nicht öffentlich zugänglich, man wolle sie inden kommenden Wochen” Seine Analysen sind derzeit aber nicht öffentlich zugänglich, man wolle sie inden kommenden Wochen” erforderlichen Prüfung der Unterlagen nicht möglich ist. Mit freundlichen Grüßen bmimi-externeinzelversand.pdf Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur bundesministerium
  • Medizinalhanfblüten
    Bundesministerium für Inneres
    Anfrage erfolgreich, 5 Jahre, 10 Monate her
    der EU verschreibungsfähig, da aber „Cannabiskraut“ in Österreich nach geltender Rechtslage in der Aufzählung 3) Sind seitens des Bundesministerium für Inneres etwaige Schritte geplant um diese Schieflage zu beseitigen Rechtslage in der Aufzählung des § 24 Abs 6 SV genannt ist, ist die Verbringung von Medizinalhanfblüten 3) Sind seitens des Bundesministerium für Inneres etwaige Schritte geplant um diese Schieflage zu beseitigen für Inneres bundesministerium
  • Der Webseite ist zu entnehmen, dass beim Einlass in das Parlamentsgebäude Sicherheitskontrollen (Ausweiskontrolle Führerschein) enthalten keinen Geschlechtseintrag, daher scheidet die Sicherheitskontrolle als Grund Der Webseite ist zu entnehmen, dass beim Einlass in das Parlamentsgebäude Sicherheitskontrollen (Ausweiskontrolle Führerschein) enthalten keinen Geschlechtseintrag, daher scheidet die Sicherheitskontrolle als Grund Mit freundlichen Grüßen, bild1.png Parlamentsdirektion Bundesbehörde
  • Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
    Mönichkirchen, Niederösterreich
    Anfrage teilweise erfolgreich, 7 Jahre, 7 Monate her
    der NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen.
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