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Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Grafenbach-St. Valentin, Niederösterreich –
Anfrage teilweise erfolgreich, 7 Jahre, 7 Monate herder NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen. -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Waldegg, Niederösterreich –
Anfrage teilweise erfolgreich, 7 Jahre, 7 Monate herder NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen. -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Brunn am Gebirge –
Anfrage erfolgreich, 7 Jahre, 7 Monate herder NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen. -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Brunn an der Wild, Niederösterreich –
Anfrage teilweise erfolgreich, 7 Jahre, 6 Monate herder NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen. -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Dunkelsteinerwald, Niederösterreich –
Anfrage teilweise erfolgreich, 7 Jahre, 7 Monate herder NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen. -
Internes Controlling
Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl –
Anfrage erfolgreich, 3 Jahre, 9 Monate herAuf welcher rechtlichen Grundlage wurde dieses Punkte-System eingeführt? 14. Auf welcher Rechtsgrundlage wurde das selektive Vier-Augen-Prinzip eingeführt? 26. Auf welcher rechtlichen Grundlage wurde dieses Punkte-System eingeführt? 14. Mit freundlichen Grüßen Erledigung_DBFA_deutsch_Extern.pdf Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Bundesamt -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Sieghartskirchen, Niederösterreich –
Anfrage teilweise erfolgreich, 7 Jahre, 7 Monate herder NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen. -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Sigmundsherberg, Niederösterreich –
Anfrage teilweise erfolgreich, 7 Jahre, 7 Monate herder NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen. -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Hochleithen, Niederösterreich –
Anfrage erfolgreich, 7 Jahre, 7 Monate herder NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen. -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Loich, Niederösterreich –
Anfrage teilweise erfolgreich, 7 Jahre, 7 Monate herder NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen. -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Meiseldorf, Niederösterreich –
Anfrage teilweise erfolgreich, 7 Jahre, 7 Monate herder NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen. -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Wang, Niederösterreich –
Anfrage teilweise erfolgreich, 7 Jahre, 7 Monate herder NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen. -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Alberndorf im Pulkautal, Niederösterreich –
Anfrage teilweise erfolgreich, 7 Jahre, 7 Monate herder NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen. -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Semmering, Niederösterreich –
Anfrage teilweise erfolgreich, 7 Jahre, 7 Monate herder NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen. -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Raasdorf, Niederösterreich –
Anfrage teilweise erfolgreich, 7 Jahre, 7 Monate herder NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Das Wählerverzeichnis hat bei der Auflage lediglich die fortlaufende Zahl, Haus/Türnummer, Name und Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen. -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Wartmannstetten, Niederösterreich –
Anfrage teilweise erfolgreich, 7 Jahre, 7 Monate herder NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen. -
Weitergabe von Informationen aus laufendem Ermittlungsverfahren an Unbeteiligte und/oder Unzuständige
Bundesministerium für Justiz –
Anfrage erfolgreich, 6 Jahre her2) Falls Frage 1 bejaht wird: Was ist die gesetzliche Grundlage für eine derartige Weitergabe von Informationen 2) Falls Frage 1 bejaht wird: Was ist die gesetzliche Grundlage für eine derartige Weitergabe von Informationen Rechtsmittel gegen die Nichterteilung der Auskunft beim Bundesverwaltungsgericht einzubringen. 2) Falls Frage 1 bejaht wird: Was ist die gesetzliche Grundlage für eine derartige Weitergabe von Informationen Mit freundlichen Grüßen graycol.gif Bundesministerium für Justiz bundesministerium -
Kopfquote bei Polizisten
Bundesministerium für Inneres –
Anfrage erfolgreich, 11 Jahre, 3 Monate herFeststellung von Übertretungen nach der Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO) 1960 mangels gesetzlicher Grundlage Das gilt selbstverständlich auch für die anderen Bundesländer. Das Bundesministerium für Inneres führt lediglich (nach Bundesländern gegliederte) Statistiken betreffend , veröffentlichten Sicherheitsberichten entnommen werden. Mit freundlichen Grüßen Bundesministerium für Inneres bundesministerium -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Wolfsgraben, Niederösterreich –
Anfrage teilweise erfolgreich, 7 Jahre, 6 Monate herder NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen. -
Stellungnahme zur Regierungsvorlage BBU-Errichtungsgesetz - BBU-G
Bundesministerium für Justiz –
Anfrage teilweise erfolgreich, 6 Jahre, 5 Monate herStellungnahme zur Regierungsvorlage BBU-Errichtungsgesetz - BBU-G Am 15.03.2019 langte im Nationalrat ein Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem die Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen Vielen Dank im Voraus Anfrage teilweise erfolgreich Stellungnahme zur Regierungsvorlage , mit dem die Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen Gesellschaft mit beschränkter für Justiz bundesministerium -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Vitis, Niederösterreich –
Anfrage teilweise erfolgreich, 7 Jahre, 6 Monate herder NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen. -
Lobau-Tunnel Gutachten
Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur – Österreich - Behörde
Anfrage teilweise erfolgreich, 6 Tage, 15 Stunden herSeine Analysen sind derzeit aber nicht öffentlich zugänglich, man wolle sie in „den kommenden Wochen” Seine Analysen sind derzeit aber nicht öffentlich zugänglich, man wolle sie in „den kommenden Wochen” erforderlichen Prüfung der Unterlagen nicht möglich ist. Mit freundlichen Grüßen bmimi-externeinzelversand.pdf Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur bundesministerium -
der EU verschreibungsfähig, da aber „Cannabiskraut“ in Österreich nach geltender Rechtslage in der Aufzählung 3) Sind seitens des Bundesministerium für Inneres etwaige Schritte geplant um diese Schieflage zu beseitigen Rechtslage in der Aufzählung des § 24 Abs 6 SV genannt ist, ist die Verbringung von Medizinalhanfblüten 3) Sind seitens des Bundesministerium für Inneres etwaige Schritte geplant um diese Schieflage zu beseitigen für Inneres bundesministerium
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Erfassung des Geschlechts bei Anmeldung für Parlamentsbesuch
Parlamentsdirektion –
Anfrage erfolgreich, 2 Jahre, 7 Monate herDer Webseite ist zu entnehmen, dass beim Einlass in das Parlamentsgebäude Sicherheitskontrollen (Ausweiskontrolle Führerschein) enthalten keinen Geschlechtseintrag, daher scheidet die Sicherheitskontrolle als Grund Der Webseite ist zu entnehmen, dass beim Einlass in das Parlamentsgebäude Sicherheitskontrollen (Ausweiskontrolle Führerschein) enthalten keinen Geschlechtseintrag, daher scheidet die Sicherheitskontrolle als Grund Mit freundlichen Grüßen, bild1.png Parlamentsdirektion Bundesbehörde -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Mönichkirchen, Niederösterreich –
Anfrage teilweise erfolgreich, 7 Jahre, 7 Monate herder NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen.
- Zuständigkeitsbereiche
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