Anfragen
Ihre Suche ergab 105 Ergebnisse.
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Anfrage teilweise erfolgreich NP/JP/MO [#2928] Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit Anrede >> Ihrem Schreiben entnehme ich, das die emittierte Person keinerlei Verträge mit der Bundesrepublik Österreich, der Verwaltung, etc. hat. , 12:15 > Von: "mike posch" <<Name und E-Mail-Adresse>> > An: "Bundeskanzleramt bundesministerium
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Veranstaltung von öffentlich-rechtlichem Rundfunk
Bundesministerium für Justiz –
Anfrage eingeschlafen, 6 Jahre, 4 Monate herdem Herrn Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz zugewiesenen Wirkungsbereich nicht ohne rechtliche Grundlage Schritte gegen (oder für) eine Behörde oder sonstige Einrichtung Österreichs Die Einhaltung der Verfassung obliegt jeder einzelnen Behörde in Österreich, aus dieser Fragestellung Es dürfte sich wohl um einen der größten Betrugsfälle der zweiten Republik handeln. /agenda/medienrecht/rundfunk-und-medienrecht-in-osterreich/medienbehorden-und-medienaufsicht-in-osterreich.html -
Forschungsförderungsprogramm KIRAS
Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur –
Anfrage erfolgreich, 6 Jahre, 2 Monate herkiras-das-programm0 werden Projekte zur Unterstützung nationaler Forschungsvorhaben mit dem Ziel die Sicherheit Österreichs kiras-das-programm0 werden Projekte zur Unterstützung nationaler Forschungsvorhaben mit dem Ziel die Sicherheit Österreichs Werkvertrag für Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen abgeschlossen zwischen Republik Österreich (Bund), vertreten durch den/die BundesministerIn für Verkehr, Innovation und Technologie diese(r) vertreten Innovation und Technologie bundesministerium -
Anzeigepflicht gemäß § 78 Abs. 1 StPO für die Bundeswettbewerbsbehörde
Bundeswettbewerbsbehörde – Österreich - Behörde
Anfrage teilweise erfolgreich, 1 Stunde, 33 Minuten herMit freundlichen Grüßen, Anfrage teilweise erfolgreich Anzeigepflicht gemäß § 78 Abs />), vom 11.11.2025 (GZ 2025-0.919.909; Zuständigkeitsbereich des „Referats UWG“ der Bundeswettbewerbsbehörde - FragDenStaat.at<https://fragdenstaat.at/anfrage/zustaendigkeitsbereich-des-referats-uwg-der-bundeswettbewerbsbehoerde haben Sie im referenzierten Fall Schreiben des AMS im Zusammenhang mit § 10 AlVG vorgelegt, also einem Bereich * In der Beschwerde wurden in einfacher Sprache die in der Republik Österreich geltenden Rechtsgrundlagen -
Beschaffungen von digitalen Endgeräten und zugehöriger Software
Bundesbeschaffung GmbH –
Anfrage abgelehnt, 3 Jahre, 8 Monate herNr. 58/1906 idgF. errichtete GmbH und sohin weder ein Organ des Bundes (Republik Österreich), noch ein Die Bundesbeschaffung GmbH fällt daher nicht in den persönlichen Geltungsbereich des Auskunftspflichtgesetzes BBG) gemäß den §§ 61, 62 und 66 BVergG 2018 gesetzlich verpflichtet, Aufträge auf Unionsebene bzw. in Österreich Gleiches gilt gemäß § 66 BVergG 2018 für öffentliche Auftraggeber im Vollziehungsbereich des Bundes. Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung wird jedenfalls eine umfangreiche Auskunftserteilung
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