Anfragen
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Kartenbasierter Identitätsnachweis nach Einführung der ID Austria
Ehem. Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort – Österreich
Anfrage wurde zurückgezogen, 3 Jahre herund somit barrierefreien und oftmals auch kostengünstigeren) Behördenwegen sowie der Möglichkeit der elektronischen Danke im Voraus für die Beantwortung meiner Anfrage. und somit barrierefreien und oftmals auch kostengünstigeren) Behördenwegen sowie der Möglichkeit der elektronischen Danke im Voraus für die Beantwortung meiner Anfrage. -
ELAK Änderung der COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung – COVID-19-SchuMaV, BGBl II 472/2020
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz – Österreich
Anfrage wurde zurückgezogen, 2 Jahre, 2 Monate herich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft: 1) Übermittlung des gesamten elektronischen Anschober Bundesministerium für Soziales Pflege und Konsumentenschutz ELAK Gesundheitsminister Elektronischer ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft: 1) Übermittlung des gesamten elektronischen Die Begleitung von Menschen, die im Sterben liegen, bleibt aber erlaubt. Auch die Begleitung von Geburten bleibt wohl erlaubt. -
ELAK 10. COVID-19-LV-Novelle
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz – Österreich
Anfrage wurde zurückgezogen, 4 Jahre, 5 Monate herNovelle der Covid-Lockerungsverordnung (BGBl II 398/2020) enthält u. a. die Ausweitung der MNS-Pflicht September - ersuche ich um Übermittlung des gesamten elektronischen Aktes (ELAK) zu dieser Verordnung Novelle der Covid-Lockerungsverordnung (BGBl II 398/2020) enthält u. a. die Ausweitung der MNS-Pflicht September - ersuche ich um Übermittlung des gesamten elektronischen Aktes (ELAK) zu dieser Verordnung Erstens möchte ich in Reaktion auf Ihre Feststellung, dass keine Verpflichtung zur Erteilung der angeforderten -
Reise nach Österreich
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz – Österreich
Anfrage wurde zurückgezogen, 4 Jahre herAnlage G oder H ist das Vorliegen der unbedingten Notwendigkeit der Inanspruchnahme der medizinischen Leistung In diesem Fall ist man von der zehntägigen Heimquarantäne sowie einer verpflichtenden Testung befreit Regelmäßige Pendlerinnen und Pendler sind zudem dazu verpflichtet, sich elektronisch über das Formular Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr, die in Begleitung von Erwachsenen reisen, sind von der verpflichtenden Testung bei der Einreise ausgenommen.
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