ELAK Änderung der COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung – COVID-19-SchuMaV, BGBl II 472/2020
Sehr geehrte Damen und Herren,
Am 10.11.2020 wurde die Verordnung zur Änderung der COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung kundgemacht (BGBl II 472/2020). Sie beinhaltet mehrere Änderungen, darunter auch Verschärfungen der staatlichen Maßnahmen gegen die COVID-19-Pandemie. Insbesondere enthält sie, verkürzt ausgedrückt, eine Beschränkung der Öffnungszeiten von Handelsunternehmen.
In diesem Zusammenhang beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
1) Übermittlung des gesamten elektronischen Aktes (ELAK) zu dieser Verordnung, insbesondere inklusive der (Meta-) Daten, die folgendes zeigen:
1a) Wer hat die Novelle wann bearbeitet?
1b) Welche Änderungen hat die Novelle im Lauf dieser Bearbeitungsschritte erfahren?
1c) Waren Dienststellen oder Kabinette anderer Ministerien involviert? Wenn ja, wer, wann und wie?
1d) Waren sonstige juristische oder natürliche Personen, staatliche oder nichtstaatliche Organisationen jeder Art involviert? Wenn ja, wer, wann und wie?
1e) Wer im Kabinett des Herrn Bundesministers hat den Akt wann eingesehen?
1f) Wann wurde die Novelle vom Herrn Bundesminister genehmigt?
1g) Wann wurde die Novelle dem Bundeskanzleramt zur Kundmachung im RIS übermittelt?
2) Außerdem ersuche ich um Übermittlung der Dokumentation der sachlichen Begründung für die Novelle - insbesondere mit Blick auf deren Notwendigkeit nach den Erkenntnissen des VfGH vom 22.07.2020 und insbesondere hinsichtlich der neu eingefügten Abs 5, 6 zu § 5 der COVID-19-SchuMaV.
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG.
- Sachliche Rechtfertigung
- Gesundheit
- COVID-19
- Rechtfertigung
- ELAK
- Bundesministerium für Gesundheit
- Anschober
- Bundesminister für Gesundheit
- SARS-CoV-2
- Corona
- Coronavirus
- Begründung
- Gesundheitsministerium
- Bundesministerium für Soziales
- Gesundheitsminister
- Pflege und Konsumentenschutz
- Sozialministerium
- Elektronischer Akt
- Was bedeutet das?
Antwort verspätet
-
Datum10. November 2020
-
5. Januar 2021
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- Florian Prischl
- Betreff
- ELAK Änderung der COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung – COVID-19-SchuMaV, BGBl II 472/2020 [#2100]
- Datum
- 10. November 2020 23:31
- An
- Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
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- Betreff
- RE: WG: ELAK Änderung der COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung – COVID-19-... [20201111-071754264/20201124-142951482]
- Datum
- 24. November 2020 14:29
- Status
- Warte auf Antwort
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- Florian Prischl
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- Re: RE: WG: ELAK Änderung der COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung – COVID-19-... [20201111-071754264/20201124-142951482] [#2100]
- Datum
- 24. November 2020 16:56
- An
- Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
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- ELAK Änderung der COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung – COVID-19-... [20201111-071754264/20201124-142951482] [#2100]
- Datum
- 12. Januar 2022 10:27
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