ELAK Änderung der COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung – COVID-19-SchuMaV, BGBl II 472/2020

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Sehr geehrte Damen und Herren,

Am 10.11.2020 wurde die Verordnung zur Änderung der COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung kundgemacht (BGBl II 472/2020). Sie beinhaltet mehrere Änderungen, darunter auch Verschärfungen der staatlichen Maßnahmen gegen die COVID-19-Pandemie. Insbesondere enthält sie, verkürzt ausgedrückt, eine Beschränkung der Öffnungszeiten von Handelsunternehmen.

In diesem Zusammenhang beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:

1) Übermittlung des gesamten elektronischen Aktes (ELAK) zu dieser Verordnung, insbesondere inklusive der (Meta-) Daten, die folgendes zeigen:
1a) Wer hat die Novelle wann bearbeitet?
1b) Welche Änderungen hat die Novelle im Lauf dieser Bearbeitungsschritte erfahren?
1c) Waren Dienststellen oder Kabinette anderer Ministerien involviert? Wenn ja, wer, wann und wie?
1d) Waren sonstige juristische oder natürliche Personen, staatliche oder nichtstaatliche Organisationen jeder Art involviert? Wenn ja, wer, wann und wie?
1e) Wer im Kabinett des Herrn Bundesministers hat den Akt wann eingesehen?
1f) Wann wurde die Novelle vom Herrn Bundesminister genehmigt?
1g) Wann wurde die Novelle dem Bundeskanzleramt zur Kundmachung im RIS übermittelt?

2) Außerdem ersuche ich um Übermittlung der Dokumentation der sachlichen Begründung für die Novelle - insbesondere mit Blick auf deren Notwendigkeit nach den Erkenntnissen des VfGH vom 22.07.2020 und insbesondere hinsichtlich der neu eingefügten Abs 5, 6 zu § 5 der COVID-19-SchuMaV.

Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    10. November 2020
  • Frist
    5. Januar 2021
  • 0 Follower:innen
Florian Prischl
Sehr geehrte<< Anrede >> Am 10.11.2020 wurde die Verordnung zur Änderung der COVID-19-Schutzmaßnahmen…
An Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Details
Von
Florian Prischl
Betreff
ELAK Änderung der COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung – COVID-19-SchuMaV, BGBl II 472/2020 [#2100]
Datum
10. November 2020 23:31
An
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> Am 10.11.2020 wurde die Verordnung zur Änderung der COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung kundgemacht (BGBl II 472/2020). Sie beinhaltet mehrere Änderungen, darunter auch Verschärfungen der staatlichen Maßnahmen gegen die COVID-19-Pandemie. Insbesondere enthält sie, verkürzt ausgedrückt, eine Beschränkung der Öffnungszeiten von Handelsunternehmen. In diesem Zusammenhang beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft: 1) Übermittlung des gesamten elektronischen Aktes (ELAK) zu dieser Verordnung, insbesondere inklusive der (Meta-) Daten, die folgendes zeigen: 1a) Wer hat die Novelle wann bearbeitet? 1b) Welche Änderungen hat die Novelle im Lauf dieser Bearbeitungsschritte erfahren? 1c) Waren Dienststellen oder Kabinette anderer Ministerien involviert? Wenn ja, wer, wann und wie? 1d) Waren sonstige juristische oder natürliche Personen, staatliche oder nichtstaatliche Organisationen jeder Art involviert? Wenn ja, wer, wann und wie? 1e) Wer im Kabinett des Herrn Bundesministers hat den Akt wann eingesehen? 1f) Wann wurde die Novelle vom Herrn Bundesminister genehmigt? 1g) Wann wurde die Novelle dem Bundeskanzleramt zur Kundmachung im RIS übermittelt? 2) Außerdem ersuche ich um Übermittlung der Dokumentation der sachlichen Begründung für die Novelle - insbesondere mit Blick auf deren Notwendigkeit nach den Erkenntnissen des VfGH vom 22.07.2020 und insbesondere hinsichtlich der neu eingefügten Abs 5, 6 zu § 5 der COVID-19-SchuMaV. Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Florian Prischl <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Florian Prischl << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
RE: WG: ELAK Änderung der COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung – COVID-19-... [20201111-071754264/20201124-142951482…
Von
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Betreff
RE: WG: ELAK Änderung der COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung – COVID-19-... [20201111-071754264/20201124-142951482]
Datum
24. November 2020 14:29
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
DSGVO_2020.pdf
213,4 KB
banner_schauaufdich_schauaufmich.png
11,7 KB


Sehr geehrter Herr Prischl, Vielen Dank für Ihr E-Mail, das im Service für Bürgerinnen und Bürger des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK - Sozialministerium) eingelangt ist. Wir bedauern, dass die große Anzahl an Anfragen zu einer längeren Bearbeitungsdauer geführt hat! Es ist uns derzeit leider nicht möglich, auf einzelne Fragestellungen im Detail einzugehen. Am 17.11.2020 kommt es zu einem erneuten Lockdown und weiteren Verschärfungen der Maßnahmen bis größtenteils 6.12.2020. Dies beinhaltet unter anderem: • Ausgangsbeschränkung: rund um die Uhr – mit den bereits bekannten Ausnahmen (Einkäufe, körperliche Erholung, Arbeitswege – sofern unausweichlich • Kontaktbeschränkungen: Nur noch eine wichtige Bezugsperson außerhalb des Haushaltes darf getroffen werden. Damit sind aktuell auch größere Familienfeiern und Hochzeiten verboten (Ausnahme: Standesamtliche Trauung in Ausnahmefällen); Begräbnisse mit maximal 50 Personen. • Handel- und Dienstleistungsbetriebe bleiben geschlossen: Es bleibt nur „kritische Infrastruktur“ geöffnet (Lebensmittelhandel, Apotheken, Drogerien usw) • Schulen werden geschlossen und stellen auf distance learning um. Betreuungsangebot kann jedoch in Schulen und Kindergärten in Anspruch genommen werden • Gastronomie bleibt weiterhin geschlossen • Katholische Messen werden, sofern möglich, auf online Alternativen umgestellt • Besuchsbeschränkungen in Alten- und Pflegeheimen: Nur noch ein Besuch pro Woche gestatte, eine Schutzmaske ist dabei stets zu tragen. • Besuchssperre in Spitälern. Die Begleitung von Menschen, die im Sterben liegen, bleibt aber erlaubt. Auch die Begleitung von Geburten bleibt wohl erlaubt. • Maskenpflicht: Gilt nun auch im Auto, wenn man mit Personen außerhalb des Haushalts unterwegs ist. Detaillierte Informationen zu den aktuellen Maßnahmen finden Sie hier: https://www.sozialministerium.at/Inform… Wir hoffen, Ihnen mit dieser Information behilflich gewesen zu sein.
Florian Prischl
Re: RE: WG: ELAK Änderung der COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung – COVID-19-... [20201111-071754264/20201124-14295…
An Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Details
Von
Florian Prischl
Betreff
Re: RE: WG: ELAK Änderung der COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung – COVID-19-... [20201111-071754264/20201124-142951482] [#2100]
Datum
24. November 2020 16:56
An
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> Danke für Ihre Nachricht vom 24.11.2020, 14:29. Leider geht Ihre Antwort auf meine Fragen nicht ein. Ich weise darauf hin, dass Sie nach § 3 AuskunftspflichtG die von mir erbetenen Auskünfte ohne unnötigen Aufschub, spätestens aber binnen acht Wochen nach Einlangen meines Auskunftsbegehrens (das ist der 05.01.2021) erteilen sollen. Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Mit besten Grüßen, Florian Prischl Anfragenr: 2100 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Florian Prischl << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Florian Prischl
ELAK Änderung der COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung – COVID-19-... [20201111-071754264/20201124-142951482] [#2100…
An Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Details
Von
Florian Prischl
Betreff
ELAK Änderung der COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung – COVID-19-... [20201111-071754264/20201124-142951482] [#2100]
Datum
12. Januar 2022 10:27
An
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Anfrage "ELAK Änderung der COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung – COVID-19-SchuMaV, BGBl II 472/2020" vom 10.11.2020 (#2100) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 372 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Florian Prischl Anfragenr: 2100 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/2100/ Postanschrift Florian Prischl << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Florian Prischl
Zurückziehen meines IFG-Antrags [#2100] Sehr geehrte<< Anrede >> hiermit ziehe ich meine Anfrage „ELA…
An Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Details
Von
Florian Prischl
Betreff
Zurückziehen meines IFG-Antrags [#2100]
Datum
14. März 2023 20:05
An
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> hiermit ziehe ich meine Anfrage „ELAK Änderung der COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung – COVID-19-SchuMaV, BGBl II 472/2020“ (10.11.2020, #2100) zurück. Mit freundlichen Grüßen Florian Prischl