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Bundeseinheitliches Antragsformular der Bundesbehörde Arbeitsmarktservice Österreich
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz – Österreich - Behörde
Antwort verspätet, 5 Monate herBundeseinheitliches Antragsformular der Bundesbehörde Arbeitsmarktservice Österreich Sehr geehrteAntragsteller /in Mittels bundeseinheitlichem Antragsformular der Bundesbehörde Arbeitsmarktservice Österreich (gemäß Aufgrund eines Antrags mittels des bundeseinheitlichen Antragsformulars erwächst für die Bundesbehörde Arbeitsmarktservice Bundesbehörde Arbeitsmarktservice Österreich (gemäß § 46 Abs. 1 AlVG) machen erwerbsarbeitslose Personen AW: WG: Bundeseinheitliches Antragsformular der Bundesbehörde Arbeitsmarktservice Österreich [1850341 -
IT-System der Bundesbehörde Arbeitsmarktservice Österreich
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz – Österreich - Behörde
Antwort verspätet, 5 Monate herIT-System der Bundesbehörde Arbeitsmarktservice Österreich Sehr geehrteAntragsteller/in Die Umgang Personen der Bundesbehörde Arbeitsmarktservice Österreich grundlegende Fragen auf. gemeldeter Personen) der Bundesbehörde Arbeitsmarktservice Österreich ausgestattet? gemeldeter Personen) der Bundesbehörde Arbeitsmarktservice Österreich ausgestattet? gemeldeter Personen) der Bundesbehörde Arbeitsmarktservice Österreich ausgestattet? -
Weisungen an Organe der Bundesbehörde Arbeitsmarktservice Österreich
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz – Österreich - Behörde
Anfrage abgelehnt, 7 Monate herWeisungen an Organe der Bundesbehörde Arbeitsmarktservice Österreich Sehr geehrteAntragsteller/in : 1) Gibt es Weisungen (vgl. § 58 AMSG) an Organe der Bundesbehörde Arbeitsmarktservice Österreich, 2) Welche Organe der Bundesbehörde Arbeitsmarktservice Österreich haben derartige Weisungen erhalten? Arbeitsmarktservice (UID: ATU38908009) zu verzichten (weil sie dem Service professioneller Arbeitsvermittler Arbeitsmarktservice (UID: ATU38908009) zu verzichten (weil sie dem Service professioneller Arbeitsvermittler -
Arbeitsvermittlung durch das Dienstleistungsunternehmen Arbeitsmarktservice (UID: ATU38908009)
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz – Österreich - Behörde
Anfrage erfolgreich, 7 Monate, 2 Wochen herÖsterreich aktuell erwerbsarbeitslos gemeldeten Personen hat das Dienstleistungsunternehmen Arbeitsmarktservice Österreich aktuell erwerbsarbeitslos gemeldeten Personen, welchen vom Dienstleistungsunternehmen Arbeitsmarktservice Anfrage erfolgreich Arbeitsvermittlung durch das Dienstleistungsunternehmen Arbeitsmarktservice Österreich aktuell erwerbsarbeitslos gemeldeten Personen hat das Dienstleistungsunternehmen Arbeitsmarktservice Österreich aktuell erwerbsarbeitslos gemeldeten Personen, welchen vom Dienstleistungsunternehmen Arbeitsmarktservice -
Stellenangebote des Dienstleistungsunternehmens Arbeitsmarktservice (UID: ATU38908009) per RSa/RSb
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz – Österreich - Behörde
Antwort verspätet, 5 Monate, 1 Woche herStellenangebote des Dienstleistungsunternehmens Arbeitsmarktservice (UID: ATU38908009) per RSa/RSb Sehr ) Personen, welche bei der Bundesbehörde Arbeitsmarktservice Österreich als erwerbsarbeitslos gemeldet 2) Wievielen erwerbsarbeitslos gemeldeten Personen wurden vom Dienstleistungsunternehmen Arbeitsmarktservice (UID: ATU38908009) Personen, welche bei der Bundesbehörde Arbeitsmarktservice Österreich als erwerbsarbeitslos (UID: ATU38908009) Personen, welche bei der Bundesbehörde Arbeitsmarktservice Österreich als erwerbsarbeitslos -
Einstellungen des Leistungsbezugs durch die Bundesbehörde Arbeitsmarktservice Österreich (1)
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz – Österreich - Behörde
Antwort verspätet, 5 Monate herEinstellungen des Leistungsbezugs durch die Bundesbehörde Arbeitsmarktservice Österreich (1) Sehr geehrteAntragsteller Österreich, Mitarbeiter des Arbeitsmarktservice über die verfassungsrechtliche Bedeutung von Einstellungen Oder meinen Sie die Bundesbehörde Arbeitsmarktservice Österreich? Sie haben lediglich auf das "Arbeitsmarktservice Österreich" verwiesen. Das "Arbeitsmarktservice Österreich" ist jedoch kein Organ. -
Amtsanmaßung (gemäß § 314) durch das Dienstleistungsunternehmen Arbeitsmarktservice (UID: ATU38908009)
Bundeswettbewerbsbehörde – Österreich - Behörde
Anfrage muss klassifiziert werden, 4 Monate, 4 Wochen herAmtsanmaßung (gemäß § 314) durch das Dienstleistungsunternehmen Arbeitsmarktservice (UID: ATU38908009 des Dienstleistungsunternehmens Arbeitsmarktservice (UID: ATU38908009) [https://fragdenstaat.at/anfrage 3) Im Hinblick auf die gesetzlich untersagte Arbeitsvermittlung des Dienstleistungsunternehmens Arbeitsmarktservice des Dienstleistungsunternehmens Arbeitsmarktservice (UID: ATU38908009) [https://fragdenstaat.at/anfrage 3) Im Hinblick auf die gesetzlich untersagte Arbeitsvermittlung des Dienstleistungsunternehmens Arbeitsmarktservice -
Verletzungen des UWG durch das Dienstleistungsunternehmen Arbeitsmarktservice (UID: ATU38908009)
Bundeswettbewerbsbehörde – Österreich - Behörde
Anfrage muss klassifiziert werden, 5 Monate herVerletzungen des UWG durch das Dienstleistungsunternehmen Arbeitsmarktservice (UID: ATU38908009) Sehr welcher gesetzlichen Grundlagen ist es nicht unlauter iSd UWG, wenn das Dienstleistungsunternehmen Arbeitsmarktservice 2) Welche Judikate belegen, dass es nicht unlauter iSd UWG ist, wenn das Dienstleistungsunternehmen Arbeitsmarktservice welcher gesetzlichen Grundlagen ist es nicht unlauter iSd UWG, wenn das Dienstleistungsunternehmen Arbeitsmarktservice 4) Welche Judikate belegen, dass es nicht unlauter iSd UWG ist, wenn das Dienstleistungsunternehmen Arbeitsmarktservice -
Beschwerden hinsichtlich Straftaten der Bundesbehörde Arbeitsmarktservice Österreich
Volksanwaltschaft – Österreich - Behörde
Antwort verspätet, 3 Monate, 1 Woche herBeschwerden hinsichtlich Straftaten der Bundesbehörde Arbeitsmarktservice Österreich Sehr geehrteAntragsteller /in Der Umgang der Volksanwaltschaft mit Beschwerden hinsichtlich Straftaten der Bundesbehörde Arbeitsmarktservice hinsichtlich Straftaten der Bundesbehörde Arbeitsmarktservice Österreich wirft grundlegende Fragen auf hinsichtlich Straftaten der Bundesbehörde Arbeitsmarktservice Österreich" vom 01.02.2026 wurde > 1) Wieviele Beschwerden hinsichtlich Straftaten der Bundesbehörde Arbeitsmarktservice Österreich -
Einstellungen des Leistungsbezugs durch die Bundesbehörde Arbeitsmarktservice Österreich (2)
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz – Österreich - Behörde
Antwort verspätet, 5 Monate herEinstellungen des Leistungsbezugs durch die Bundesbehörde Arbeitsmarktservice Österreich (2) Sehr geehrteAntragsteller im IT-System der Bundesbehörde Arbeitsmarktservice Österreich eingegeben (technisch ausgedrückt: welche Oder meinen Sie die Bundesbehörde Arbeitsmarktservice Österreich? Sie haben lediglich auf das "Arbeitsmarktservice Österreich" verwiesen. Das "Arbeitsmarktservice Österreich" ist jedoch kein Organ. -
Urkundenfälschung (gemäß § 223 Abs. 1 StGB) durch Mitarbeiter des Dienstleistungsunternehmens Arbeitsmarktservice (UID: ATU38908009)
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz – Österreich - Behörde
Anfrage teilweise erfolgreich, 6 Monate, 3 Wochen herUrkundenfälschung (gemäß § 223 Abs. 1 StGB) durch Mitarbeiter des Dienstleistungsunternehmens Arbeitsmarktservice des Dienstleistungsunternehmens Arbeitsmarktservice (UID: ATU38908009) bekannt wird? Österreich als erwerbsarbeitslos gemeldet sind und mit dem Dienstleistungsunternehmen Arbeitsmarktservice des Dienstleistungsunternehmens Arbeitsmarktservice (UID: ATU38908009) bekannt wird? Österreich als erwerbsarbeitslos gemeldet sind und mit dem Dienstleistungsunternehmen Arbeitsmarktservice -
Illegale Arbeitsvermittlung des AMS
Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus –
Anfrage eingeschlafen, 1 Jahr, 2 Monate herauch die Praxis der Bundesbehörde Arbeitsmarktservice Österreich, welche bekanntlich für die hoheitlichen 3) Im Hinblick darauf, dass für die Arbeitsvermittlung (gemäß § 32 Abs. 5 AMSG) des Arbeitsmarktservice auch die Praxis der Bundesbehörde Arbeitsmarktservice Österreich, welche bekanntlich für die hoheitlichen 3) Im Hinblick darauf, dass für die Arbeitsvermittlung (gemäß § 32 Abs. 5 AMSG) des Arbeitsmarktservice werden« (gemäß § 31 AMSG), aber auch die Praxis der Bundesbehörde Arbeitsmarktservice Österreich, welche -
Arbeitsvermittlung ohne vertragliche Grundlage
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz – Österreich - Behörde
Antwort verspätet, 1 Monat hersein Rechtsverhältnis zum (Privatrechtssubjekt) Dienstleistungsunternehmen Arbeitsmarktservice (UID: ist freiwillig.« (§ 3 Z 1 AMFG) widerspricht – und das Dienstleistungsunternehmen Arbeitsmarktservice Dokumentvorlagen ersucht, mit denen das Dienstleistungsunternehmen Arbeitsmarktservice (UID: ATU38908009 sein Rechtsverhältnis zum (Privatrechtssubjekt) Dienstleistungsunternehmen Arbeitsmarktservice (UID: ist freiwillig.« (§ 3 Z 1 AMFG) widerspricht – und das Dienstleistungsunternehmen Arbeitsmarktservice -
Urkundenfälschung (gemäß § 223 Abs. 1 StGB) im Zuge der Erfüllung gesetzlicher Pflichten
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz – Österreich - Behörde
Antwort verspätet, 5 Monate, 3 Wochen herDahingehend wirft die weitverbreitete Praxis von Mitarbeitern des Dienstleistungsunternehmens Arbeitsmarktservice Arbeitsmarktservice (UID: ATU38908009) gestattet ist, vorsätzlich den Betreuungsplan zu verfälschen Österreich als erwerbsarbeitslos gemeldet sind und mit dem Dienstleistungsunternehmen Arbeitsmarktservice Österreich als erwerbsarbeitslos gemeldet sind und mit dem Dienstleistungsunternehmen Arbeitsmarktservice Österreich als erwerbsarbeitslos gemeldet sind und mit dem Dienstleistungsunternehmen Arbeitsmarktservice -
Arbeitsvermittlung ohne vertragliche Grundlage (2)
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz – Österreich - Behörde
Antwort verspätet, 6 Tage, 16 Stunden her(Also dass die Behörde Arbeitsmarktservice bspw. von einer erwerbsarbeitslos gemeldeten Person fordern Arbeitsmarktservice mit der UID ATU38908009 einwilligt?) (Also dass die Behörde Arbeitsmarktservice bspw. von einer erwerbsarbeitslos gemeldeten Person fordern Arbeitsmarktservice mit der UID ATU38908009 einwilligt?) Arbeitsmarktservice mit der UID ATU38908009 einwilligt?) -
„auf Arbeitsvermittlung gerichtete Tätigkeit“ im Sinne des § 2 Abs. 5 AMFG
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz – Österreich - Behörde
Antwort verspätet, 5 Monate her/in Zweifelhafte Behauptungen von Mitarbeitern der Bundesbehörde Arbeitsmarktservice Österreich werfen von zumutbaren Beschäftigungen durch die regionale Geschäftsstelle des Dienstleistungsunternehmens Arbeitsmarktservice von zumutbaren Beschäftigungen durch die regionale Geschäftsstelle des Dienstleistungsunternehmens Arbeitsmarktservice der Bundesbehörde Arbeitsmarktservice Österreich werfen grundlegende Fragen auf. der Bundesbehörde Arbeitsmarktservice Österreich werfen grundlegende Fragen auf. -
Legale Arbeitsvermittlung des AMS
Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus –
Anfrage eingeschlafen, 1 Jahr herDie Praxis des Dienstleistungsunternehmens Arbeitsmarktservice (UID: ATU38908009) betreffend die (gemäß Da das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft (BMAW) gesetzlich zur Aufsicht des Arbeitsmarktservice des Dienstleistungsunternehmens Arbeitsmarktservice (UID: ATU38908009) – entgegen der Rechtsprechung des Dienstleistungsunternehmens Arbeitsmarktservice (UID: ATU38908009) – entgegen der Rechtsprechung Da das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft (BMAW) gesetzlich zur Aufsicht des Arbeitsmarktservice -
Gutachten Verkehr Stiftblick, St. Wolfgangstraße - Aigen-Schlägl (GSt 3823, EZ 606, KG Schlägl)
Landesregierung Oberösterreich – Österreich - Behörde
Anfrage erfolgreich, 8 Monate herStraßenverkehrstechnisches Gutachten, erstellt im ersten Halbjahr 2025 von der Abteilung Verkehr des Landes Oberösterreich im Auftrag der Marktgemeinde Aigen-Schlägl, betreffend das Bauprojekt „Stiftblick“ in der St. Straßenverkehrstechnisches Gutachten, erstellt im ersten Halbjahr 2025 von der Abteilung Verkehr des Landes Oberösterreich im Auftrag der Marktgemeinde Aigen-Schlägl, betreffend das Bauprojekt „Stiftblick“ in der St. ifg-gewhrung-informationszugang.pdf image001.jpg Landesregierung Oberösterreich -
Wille des Gesetzgebers betreffend § 9 Abs. 1 AlVG (2)
Verwaltungsgerichtshof – Österreich - Behörde
Antwort verspätet, 1 Monat hergemeldete Personen (u.a.) dazu verpflichtet mit dem Dienstleistungsunternehmen Arbeitsmarktservice ( gemeldete Personen (u.a.) dazu verpflichten will, mit dem Dienstleistungsunternehmen Arbeitsmarktservice (also der jeweiligen regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice in ihrer behördlichen Funktion gemeldete Personen (u.a.) dazu verpflichtet mit dem Dienstleistungsunternehmen Arbeitsmarktservice ( gemeldete Personen (u.a.) dazu verpflichtet mit dem Dienstleistungsunternehmen Arbeitsmarktservice ( -
Anfrage zu strukturellem Behördenversagen, fehlender Eskalationsmöglichkeit und Zuständigkeiten bei Gefahr im Verzug
Bundesministerium für Justiz – Österreich - Behörde
Anfrage muss klassifiziert werden, 6 Monate, 3 Wochen herakute Gefahrenlage, drohenden Beweismittelverlust und mutmaßliches strukturelles Behördenversagen in Oberösterreich im Zuge des Notrufs lokalisiert und die Standortdaten an die Leitstelle der Landespolizeidirektion Oberösterreich erklärt wurde: • Man könne mir höchstens eine Streife schicken, • Ich müsse mich selbst an das LPD Oberösterreich in den letzten fünf Jahren im Ministerium registriert – insbesondere in Bezug auf das Bundesland Oberösterreich im Zuge des Notrufs lokalisiert und die Standortdaten an die Leitstelle der Landespolizeidirektion Oberösterreich -
IFG Anfrage bzgl. IP Ranges
Landesregierung Oberösterreich – Österreich - Behörde
Anfrage erfolgreich, 8 Monate, 1 Woche herLandesverwaltungsgericht Oberösterreich Bezirkshauptmannschaften: Braunau Freistadt Landesverwaltungsgericht Oberösterreich Bezirkshauptmannschaften: Braunau Freistadt [https://portal.ooe.gv.at/intranet/Mediendateien/Abt_Pr/Oberoesterreich-Logo_RGB-Web.jpg]<https:// Das Land Oberösterreich kündigt derzeit folgende IPv4-Adressblöcke im Internet an: 194.48.4.0/24 und andererseits Services aus dem Internet bezogen. -
Auslegung des § 9 Abs. 1 AlVG durch den Verwaltungsgerichtshof (II)
Verwaltungsgerichtshof – Österreich - Behörde
Antwort verspätet, 2 Monate, 2 Wochen hergemeldete Personen (u.a.) dazu verpflichtet mit dem Dienstleistungsunternehmen Arbeitsmarktservice ( gemeldete Personen (u.a.) dazu verpflichten will, mit dem Dienstleistungsunternehmen Arbeitsmarktservice gerichtet Tätigkeit« betreiben – also dem Dienstleistungsunternehmen Arbeitsmarktservice (UID: ATU38908009 gemeldete Personen (u.a.) dazu verpflichten will, mit dem Dienstleistungsunternehmen Arbeitsmarktservice gemeldete Personen (u.a.) dazu verpflichtet mit dem Dienstleistungsunternehmen Arbeitsmarktservice ( -
Weisungen an Gerichtsabteilungen des Bundesverwaltungsgerichts
Bundesministerium für Justiz – Österreich - Behörde
Anfrage erfolgreich, 7 Monate, 1 Woche herdes Dienstleistungsunternehmens Arbeitsmarktservice (UID: ATU38908009) verzichten (weil sie dem Service grundsätzlich den Kreis aller Personen, welche bei den jeweiligen regionalen Geschäftsstellen der Bundesbehörde Arbeitsmarktservice Arbeitsmarktservice (UID: ATU38908009) zu verzichten (weil sie dem Service professioneller Arbeitsvermittler des Dienstleistungsunternehmens Arbeitsmarktservice (UID: ATU38908009) verzichten (weil sie dem Service Arbeitsmarktservice (UID: ATU38908009) zu verzichten (weil sie dem Service professioneller Arbeitsvermittler -
Verletzungen des UWG durch Institutionen der öffentlichen Hand
Bundeswettbewerbsbehörde – Österreich - Behörde
Anfrage erfolgreich, 8 Monate, 1 Woche her(UWG) durch Institutionen der öffentlichen Hand im allgemeinen und des Dienstleistungsunternehmens Arbeitsmarktservice 2) Wieviele Beschwerden wegen Verletzungen des UWG durch das Dienstleistungsunternehmen Arbeitsmarktservice Anfrage erfolgreich Verletzungen des UWG durch Institutionen der öffentlichen Hand [#3769 (UWG) durch Institutionen der öffentlichen Hand im allgemeinen und des Dienstleistungsunternehmens Arbeitsmarktservice 2) Wieviele Beschwerden wegen Verletzungen des UWG durch das Dienstleistungsunternehmen Arbeitsmarktservice -
Wille des Gesetzgebers betreffend § 9 Abs. 1 AlVG (1)
Verwaltungsgerichtshof – Österreich - Behörde
Antwort verspätet, 1 Monat her– eine durch die regionale Geschäftsstelle des Dienstleistungsunternehmens Arbeitsmarktservice (UID: (also der jeweiligen regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice in ihrer behördlichen Funktion – eine durch die regionale Geschäftsstelle des Dienstleistungsunternehmens Arbeitsmarktservice (UID: (also der jeweiligen regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice in ihrer behördlichen Funktion – eine durch die regionale Geschäftsstelle des Dienstleistungsunternehmens Arbeitsmarktservice (UID:
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