Anfragen
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Warum wird bei Wohnmobilen mit höher als 3,5 t technisch zugelassener Gesamtgewicht aber mit höchstzulässigem Gesamtgewicht bis 3,5 t eine GoBox verlangt.
Autobahnen- und Schnellstraßen- Finanzierungs-Aktiengesellschaft – Österreich - private Informationspflichtige
Anfrage teilweise erfolgreich, 3 Monate, 1 Woche herAntragsteller/in << Adresse entfernt >> -- Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Nummer für eventuelle Rückfragen auf und beachten Sie, dass unsere Antworten manchmal im Spam-Ordner landen Fristgerecht teilen wir dazu Folgendes mit: Mit der Novellierung des Bundesstraßen-Mautgesetzes 2002 einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen der fahrleistungsabhängigen Mautpflicht unterlagen Gemäß Anmerkung 14 zur Anlage 4 der Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung 1967 entspricht das in der -
Höchstgeschwindigkeitsbeschränkung 80 km/h Südautobahn im Bereich Wiener Neudorf, Biedermannsdorf und Laxenburg
Autobahnen- und Schnellstraßen- Finanzierungs-Aktiengesellschaft – Österreich - private Informationspflichtige
Anfrage erfolgreich, 3 Monate, 1 Woche herAuf welcher Gesetzesgrundlage und mit welcher Begründung erließ die ehemalige Verkehrsministerin Leonore Auf welcher Gesetzesgrundlage und mit welcher Begründung erließ die ehemalige Verkehrsministerin Leonore Für bestehende Bundesstraßen gelten gemäß Dienstanweisung Lärmschutz an bestehenden Bundesstraßen folgende an bestehenden Bundesstraßen – auf Basis einer lärmtechnischen Untersuchung geplant. frei einen Antrag auf Entscheidung der Streitigkeit gemäß Art 130 Abs 2 Z 4 B-VG iVm § 14 IFG beim Bundesverwaltungsgericht -
Servicepauschalen Mobilfunkanbieter
KommAustria: Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH) – Österreich - Behörde
Anfrage muss klassifiziert werden, 6 Monate herFür den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Antragsteller/in << Adresse entfernt >> -- Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den in dieser Gesetzesbestimmung abschließend erwähnten Rechtsgrundlagen (§§ 864a, 879 ABGB; §§ 6, 9 KschG den Entgeltbestimmungen ausgewiesenen nominellen Entgelte zu prüfen (§ 133 Abs 6 erster Satz TKG 2021 Mit freundlichen Grüßen KommAustria: Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH) Bundesbehörde -
Kennzahlen für die Bonifikation der Vorstände und eventuell weiterer Führungskräfte der ÖBB-Infrastruktur AG
ÖBB-Infrastruktur AG – Österreich - private Informationspflichtige
Anfrage muss klassifiziert werden, 3 Wochen, 6 Tage herBonifikation der Vorstände und ggf. weiterer Führungskräfte der ÖBB-Infrastruktur AG und auf welcher Rechtsgrundlage etwa im Bundesbahngesetz oder aufgrund des Zuschussvertrags)? Bonifikation der Vorstände und ggf. weiterer Führungskräfte der ÖBB-Infrastruktur AG und auf welcher Rechtsgrundlage etwa im Bundesbahngesetz oder aufgrund des Zuschussvertrags)? dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4421/ -- Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den -
Kennzahlen für die Bonifikation der Vorstände und eventuell weiterer Führungskräfte der ÖBB-Holding AG
ÖBB-Holding AG – Österreich - private Informationspflichtige
Anfrage muss klassifiziert werden, 1 Monat herdie Bonifikation der Vorstände und ggf. weiterer Führungskräfte der ÖBB-Holding AG und auf welcher Rechtsgrundlage etwa im Bundesbahngesetz oder aufgrund von Verträgen)? die Bonifikation der Vorstände und ggf. weiterer Führungskräfte der ÖBB-Holding AG und auf welcher Rechtsgrundlage etwa im Bundesbahngesetz oder aufgrund von Verträgen)? dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4420/ -- Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den -
Anfrage an BBG wegen Marketingtätigkeit
Bundesbeschaffung GmbH – Österreich - Behörde
Antwort verspätet, 2 Monate, 3 Wochen herAnfrage an BBG wegen Marketingtätigkeit Sehr geehrteAntragsteller/in Auf Basis welcher Grundlage Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Übermittlung folgender Information: Auf Basis welcher Grundlage Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Übermittlung folgender Information: > > Auf Basis welcher Grundlage Mit freundlichen Grüßen partnersiegel-300925.pdf Bundesbeschaffung GmbH Bundesbehörde -
IFG - Wie stabil läuft der elektronische Akt wirklich?
Bundesrechenzentrum GmbH – Österreich - private Informationspflichtige
Antwort verspätet, 3 Monate herdes elektronischen Akts (ELAK) durch das Bundesrechenzentrum (BRZ) im Zeitraum 01.09.2025 bis heute. zur Weiterentwicklung des elektronischen Akts (ELAK) durch das Bundesrechenzentrum (BRZ) im Zeitraum Antragsteller/in << Adresse entfernt >> -- Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Information Security Für unsere Partner beim Thema Sicherheit steht die Abteilung [geschwärzt] zur Verfügung Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.at/hilfe/fuer-behoerden/ Bundesrechenzentrum -
Sitzungsprotokolle Stiftungsrat
ORF – Österreich - private Informationspflichtige
Anfrage abgelehnt, 5 Monate, 2 Wochen herAuf konkrete Fragen zu unseren Programmangeboten erhalten Sie vom ORF-Kundendienst in den nächsten Tagen Der ORF begrüßt das IFG und den damit verbundenen Paradigmenwechsel von der Amtsverschwiegenheit zur etwa Jahresbericht, Jahresabschluss, Lagebericht, Konzernabschluss und Konzernlagebericht, das ORF-Qualitätssicherungssystem Mit all diesen Maßnahmen wird der ORF den Informationsbedürfnissen der Öffentlichkeit in großem Maße Wir ersuchen daher um Verständnis, dass die angefragten Unterlagen nicht übermittelt werden können. -
Umfahrung Drasenhofen (A5)
Autobahnen- und Schnellstraßen- Finanzierungs-Aktiengesellschaft – Österreich - private Informationspflichtige
Warte auf Antwort, 2 Wochen herUmfahrung Drasenhofen (A5) Warum wird auf der Umfahrung Drasenhofen nicht endlich etwas für die Verkehrssicherheit Erteilung folgender Information: Warum wird auf der Umfahrung Drasenhofen nicht endlich etwas für die Verkehrssicherheit Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 4512 Antwort an: <<E-Mail-Adresse : Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.at versendet. Nummer für eventuelle Rückfragen auf und beachten Sie, dass unsere Antworten manchmal im Spam-Ordner landen
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