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Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Lichtenwörth, Niederösterreich –
Anfrage teilweise erfolgreich, 8 Jahre, 1 Monat herwaehlerverzeichnis-buergerfreundliche-gemeinden/ Laut BMF ist in Bezug auf die Anwendung der Gebührenrichtlinie kein Privatinteresse anzunehmen bei "Eingaben, in denen zum Vorteil der Allgemeinheit tatsächliche oder vermeintliche Unzukömmlichkeiten Verwaltung aufgezeigt werden und deren Beseitigung angeregt wird; dies gilt selbst dann, wenn der Anlass der Eingabe findok.bmf.gv.at/findok/resources/pdf/ff6984fd-b640-4906-94fb-474822f458a8/25527.1.-1.X.pdf, S. 70) Eingaben , mit denen in einem anhängigen Verfahren zu einer vorangegangenen Eingabe eine ergänzende Begründung -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Moosbrunn, Niederösterreich –
Anfrage teilweise erfolgreich, 8 Jahre, 1 Monat herwaehlerverzeichnis-buergerfreundliche-gemeinden/ Laut BMF ist in Bezug auf die Anwendung der Gebührenrichtlinie kein Privatinteresse anzunehmen bei "Eingaben, in denen zum Vorteil der Allgemeinheit tatsächliche oder vermeintliche Unzukömmlichkeiten Verwaltung aufgezeigt werden und deren Beseitigung angeregt wird; dies gilt selbst dann, wenn der Anlass der Eingabe findok.bmf.gv.at/findok/resources/pdf/ff6984fd-b640-4906-94fb-474822f458a8/25527.1.-1.X.pdf, S. 70) Eingaben , mit denen in einem anhängigen Verfahren zu einer vorangegangenen Eingabe eine ergänzende Begründung -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Königstetten, Niederösterreich –
Anfrage teilweise erfolgreich, 8 Jahre, 1 Monat herwaehlerverzeichnis-buergerfreundliche-gemeinden/ Laut BMF ist in Bezug auf die Anwendung der Gebührenrichtlinie kein Privatinteresse anzunehmen bei "Eingaben, in denen zum Vorteil der Allgemeinheit tatsächliche oder vermeintliche Unzukömmlichkeiten Verwaltung aufgezeigt werden und deren Beseitigung angeregt wird; dies gilt selbst dann, wenn der Anlass der Eingabe findok.bmf.gv.at/findok/resources/pdf/ff6984fd-b640-4906-94fb-474822f458a8/25527.1.-1.X.pdf, S. 70) Eingaben , mit denen in einem anhängigen Verfahren zu einer vorangegangenen Eingabe eine ergänzende Begründung -
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Artstetten-Pöbring, Niederösterreich –
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Pöchlarn, Niederösterreich –
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Schottwien, Niederösterreich –
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Opponitz, Niederösterreich –
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Oed-Oehling, Niederösterreich –
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Leobersdorf, Niederösterreich –
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Melk, Niederösterreich –
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Berndorf, Niederösterreich –
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Ottenschlag, Niederösterreich –
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Pölla, Niederösterreich –
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Rappottenstein, Niederösterreich –
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Pöggstall, Niederösterreich –
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Weikendorf, Niederösterreich –
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Langenrohr, Niederösterreich –
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Weiten, Niederösterreich –
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Weinburg, Niederösterreich –
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Ladendorf, Niederösterreich –
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Otterthal, Niederösterreich –
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Judenau-Baumgarten, Niederösterreich –
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Maria Laach am Jauerling, Niederösterreich –
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Sierndorf, Niederösterreich –
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Schrattenberg, Niederösterreich –
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