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  • Seite 21 – handbuchinformationsfreiheitsgesetz_geschwaerzt
    Seite 21 – handbuchinformationsfreiheitsgesetz_geschwaerzt
    Leitlinien, Regeln und H… Bundesministerium für Fi…
    „barrierefrei“ (vgl. das für Websites des Bundes geltende Web-Zugänglichkeits-Gesetz – WZG, BGBl. die Prüfung einer „unverhältnismäßigen Belastung“ insbesondere „die Größe, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit Das vom Bundesminister für Finanzen (nach der BMG-Novelle 2024: vom Bundeskanzler) im Internet zur Verfügung , Gesundheit, Kunst und Kultur, Land und Forstwirtschaft, Sport und Freizeit, Umwelt, Verkehr und Technik , Verwaltung und Politik, Wirtschaft und Tourismus); Schlagworte (freie Beschlagwortung zur systematischen
  • Seite 16 – handbuchinformationsfreiheitsgesetz_geschwaerzt
    Seite 16 – handbuchinformationsfreiheitsgesetz_geschwaerzt
    Leitlinien, Regeln und H… Bundesministerium für Fi…
    den Metadaten des Sachgebietes, in welchem der Akt protokolliert wurde, an das Datenmanagementportal und eine korrekte Protokollierung zum jeweils zutreffenden Sachgebiet vorzunehmen. Die Bundesrechenzentrum Gesellschaft mit beschränkter Haftung (BRZ GmbH), die jetzt schon Open Data Es ist im ELAK eine angemessene Wiedervorlagefrist für die Evaluierung der Entscheidung über die Veröffentlichung Es wurden technische Möglichkeiten vorgesehen für eine standardisierte Rücknahme der Veröffentlichung
  • Seite 26 – handbuchinformationsfreiheitsgesetz_geschwaerzt
    Seite 26 – handbuchinformationsfreiheitsgesetz_geschwaerzt
    Leitlinien, Regeln und H… Bundesministerium für Fi…
    Art. 22a B-VG normiert dazu, dass die „mit der Besorgung von Geschäften der Bundesverwaltung oder der Innerhalb des Art. 20 B-VG i.d.g.F. dürften für die einzelnen Absätze unterschiedliche Begriffsverständnisse für „Organ“ gelten. Nach § 3 Abs. 2 IFG ist jenes informationspflichtige Organ zur Gewährung des Zugangs zu Informationen oder eines sonstigen Vertragsabschlusses entstanden sind, hat die Prüfung und Stellungnahme durch die