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Seite 2 – anfragevorarlbergerwolfsmanagementverordnungwmvounderhaltungszustanddeswolfesinformations_geschwaerzt
Informationsbegehren gem… Landesregierung Vorarlbe…• Amt für Jagd und Fischerei Graubünden, 2025: Bilanz der Präsenz und Regulierung des Wolfs im Jahr • Amt für Jagd und Fischerei Graubünden, 2024: Jahresbericht 2023. • ARGE ALP, 2024: Präsenz von Wölfen und Auswirkungen auf die Almwirtschaft/Alpwirtschaft im Gebiet • Bundesamt für Naturschutz, 2025: Wolfsvorkommen in Deutschland. Stand Juli 2025. Die Ausnahmeverordnungen sind auch im Rechtsinformationssystem des Bundes -
Seite 2 – ebwolfbhfkgeschwrzt
Informationsbegehren gem… Landesregierung Vorarlbe…wirtschaftlichen Schaden. Die Sömmerung von Ziegen und Schafen sich jedoch für den Erhalt der Alpwiesen und -weiden von besonderer damit nicht bewirtschaftbar sind. den Wolf (Canis Lupus), zur Aufrechterhaltung der Alpbewirtschaftung sowie die Verhütung 1 DBBW – „Bundesweite Schadensstatistik“ der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf, D-02826 Görlitz -
Seite 5 – ebwolfbhbr
Informationsbegehren gem… Landesregierung Vorarlbe…Seite 5 Nach Einschätzung des wildökologischen - jagdwirtschaftlichen Amtssachverständigen hat sich 45a des deutschen Bundesnaturschutzgesetzes (BNatschG) beim Wolf, insbeson- dere bei Nutztierrissen Die Besenderung setzt die Installierung eines speziellen fachlich geschulten und praxiserprobten „Einsatzteams Aus landwirtschaftsfachlicher Sicht wurde sowohl die Behirtung, die herdenschutztaugliche Zäu- nung als /oder Nachtpferchung, sind aus landwirtschaftlicher Sicht ebenfalls faktisch nicht möglich bzw. nicht -
Seite 2 – ifg-anfragevonherrnflorianhmmerlezurzusammenlegungdergeburtshilfe_geschwaerzt
Zusammenlegung Geburtens… Landesregierung Vorarlbe…Seite 2 Vor der aktuellen Strukturentscheidung im Unterland wurden drei Alternativmodelle für das Un in Dornbirn (Verlagerung von Bregenz) sowie Orthopädie und Traumatologie in Bregenz (Verlagerung von Szenario 2 beinhaltete die Schwerpunktsetzung von Orthopädie und Traumatologie in Dornbirn (Verlagerung von Bregenz und Hohenems) sowie Gynäkologie, Geburtshilfe und Pädiatrie in Bre- genz (Verlagerung von Gynäkologie und Geburtshilfe, Zielbild Standortbündelungen, Rückmeldungen aus dem Prozess Spitalscampus -
Seite 5 – ifg-anfragevonherrnflorianhmmerlezurzusammenlegungdergeburtshilfe_geschwaerzt
Zusammenlegung Geburtens… Landesregierung Vorarlbe…Insbesondere für den Standort Feldkirch wird aktuell ein Masterplan erarbeitet, dessen Ergebnisse und Die erwartete Personalfluktuation aufgrund der Standortverlagerung einzelner Stationen kann derzeit Es sind Gespräche zu strukturellen Maßnahmen und Konzepten vorgesehen, um den Übergang für das Personal Gleichzeitig möchten wir betonen, dass Standortbündelungen wie diese auch zahlreiche Vorteile mit sich bringen können, die die Attraktivität für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhöhen. -
Seite 6 – bescheidbhbl2023
Informationsbegehren gem… Landesregierung Vorarlbe…Leitfaden zum strengen Schutzsystem für Tierarten von gemeinschaftlichem Interesse im Rahmen der FFH-Richtlinie Wolfsindividuums eindeutig größeres Gewicht wegen der Schäden an Nutztieren, den möglichen Folgewirkungen auf die Landwirtschaft und die Gesellschaft sowie den Akzep- tanzproblemen der Bevölkerung mit dem Wolf zu, als der Abstandnahme , Herdenschutzzäune und Behirtung, wegen des damit verbundenen Aufwandes oder der topogra- fischen Gegebenheiten Zuwanderung von Wölfen in bisher nicht oder kaum besiedelten Gebieten, wie z.B. nach Österreich erkläre -
Seite 3 – bescheidbhbl2024
Informationsbegehren gem… Landesregierung Vorarlbe…Seite 3 RECHTSMITTELBELEHRUNG Gegen diesen Bescheid kann binnen vier Wochen ab seiner Zustellung Beschwerde Bitte beachten Sie, dass der Absender die mit jeder Übermittlungsart verbundenen Risiken (z.B. und Landschaftsentwicklung ist berechtigt, Beschwerde beim Landesverwal- tungsgericht zu erheben. Hinweis für Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer: Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer können die Entrichtung der Gebühr auch durch einen schriftlichen Beleg des spätestens -
Seite 4 – bescheidbhbl2023
Informationsbegehren gem… Landesregierung Vorarlbe…die Erhaltung der im öffentlichen Interesse gelegenen landwirtschaftlichen Wirtschaftsstrukturen bei Im Leitfaden zum strengen Schutzsystem für Tierarten von gemeinschaftlichem Interesse im Rahmen der in der Tier- haltung, wirtschaftlichen Interessen Rechnung trägt und es um die Verhinderung eines ernsten Leitfaden der Europäischen Kommission zum strengen Schutzsystem für Tierarten von gemeinschaftlichem von land- oder forstwirtschaftli- chen oder mit der Fischzucht verbundenen Tätigkeiten erforderlich -
Seite 1 – ebwolfbhbl
Informationsbegehren gem… Landesregierung Vorarlbe…Bludenz über die Änderung der Zulassung einer Ausnahme von den Geboten und Verboten sowie von der Schonzeit Verboten für das Jagen sowie von der ganzjährigen Schon- zeit (Ausnahmeverordnung) betreffend diesen konkrete Anpassung des örtlichen Geltungsbereiches ergibt sich aus den Gutachten des wild- ökologisch-jagdwirtschaftlichen sowie des landwirtschaftlichen Amtssachverständigen. für den Bund, das Land und die Gemein- den voraussichtlich keine zusätzlichen Vollzugskosten. -
Seite 7 – ebwolfbhfkgeschwrzt
Informationsbegehren gem… Landesregierung Vorarlbe…Seite 7 nahmen so kosten- und personalintensiv, dass sie von den betreffenden Landwirtschafts- und Die Vergrämung und/oder Besenderung des Tieres bei gegebenen Ressourcen wird als nicht praxistauglich beurteilt, weshalb auch unter Hinweis auf die aktuelle WMVO als Alternative nur die letale Entnahme des schadensstiftenden Wolfes übrig- bleibt, sofern der landwirtschaftliche Amtssachverständige im vorliegenden sinnvoll noch für umsetzbar beurteilt. -
Seite 2 – ebwolfbhbl2
Informationsbegehren gem… Landesregierung Vorarlbe…Die nach Einschätzung des wildökologisch-jagdwirtschaftli- chen Amtssachverständigen als Abschusszone auszuweisenden Jagdgebiete sind die Genos- senschaftsjagdgebiete Thüringerberg I und II, Thüringen, . mehrere Jagdnutzungsberechtigte, Jagdschutzorgane) von der Ermächtigung zur Durchführung der zugelassenen für den Bund, das Land und die Ge- meinden voraussichtlich keine zusätzlichen Vollzugskosten. 3. Nach Angaben der Be- wirtschafter fehlen seit etwa einer Woche zwei weitere Ziegen aus derselben Herde -
Seite 8 – bescheidbhbl2023
Informationsbegehren gem… Landesregierung Vorarlbe…Demnach wirke sich eine Steigerung der Mortalität bei Jungwölfen und insbesondere bei Welpen wesentlich Im Montafon seien in den letzten Jahren Individuen genetisch identifiziert worden, für die auch in Graubünden Vorarlbergs ist weder eine Verschlechterung des Erhaltungszustan- des noch eine Behinderung der Verbesserung Die rechtlichen Voraussetzungen für die Erteilung der Ausnahmebewilligungen waren daher ge- geben. wer- den, die schriftlich, mit Telefax oder mit E-Mail bei der Bezirkshauptmannschaft Bludenz einzu- -
Seite 7 – ebwolfbhbr
Informationsbegehren gem… Landesregierung Vorarlbe…negativen Auswirkungen auf die betroffenen Teilpopulationen auszugehen.“ Die Universität Luzern, Rechtswissenschaftliche Überdies ist für die Entnahme von Einzelwölfen (Prob- lem/Schad-, Risikowolf) - da der EuGH in der Rs Voraussetzungen der Wolf auch bei un- günstigem Erhaltungszustand entnommen werden, insbesondere da die letale Mangel an tauglichen Alternativen, ist die letale Entnahme des Tiers die einzig wirksame und geeignete für den Bund, das Land und die Gemein- den voraussichtlich keine zusätzlichen Vollzugskosten. 3. -
Seite 3 – ebwolfbhfkgeschwrzt
Informationsbegehren gem… Landesregierung Vorarlbe…Unter Berücksichtigung von Raumnut- zung des Wolfes ist die Ausnahmegenehmigung für einen Umkreis von Die nach Einschät- zung des wildökologisch-jagdwirtschaftlichen Amtssachverständigen als Abschusszone mehrere Jagdnutzungsberechtigte, Jagdschutzorgane) von der Ermächtigung zur Durchführung der zuge- Finanzielle Auswirkungen für Gebietskörperschaften: Die Erlassung der gegenständlichen Verordnung bedingt für den Bund, das Land und die Gemein- den voraussichtlich keine zusätzlichen Vollzugskosten
- Behörden
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- Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (1868)
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