Wortlaut des Berichts zu Cum-Ex-Geschäften, laut dem 108 Mio. € Schaden für die Republik entstanden
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Aus einer Aussendung der Parlamentskorrespondenz vom 14. März 2019 geht hervor, dass das Finanzministerium einen Bericht zu sogenannten Cum-Ex-Geschäften erstellt hat und der Schaden für die Republik, der durch solche Geschäfte entstanden ist, darin auf 108 Millionen Euro geschätzt wird (https://www.ots.at/presseaussendung/OTS…).
Ich beantrage hiermit die Übermittlung des Wortlautes dieses Berichts (gegebenenfalls mit Unkenntlichmachung von Aspekten, für die überwiegende Geheimhaltungsgründe vorliegen).
Ich stelle diese Anfrage als Generalsekretär des Vereins Forum Informationsfreiheit (https://www.informationsfreiheit.at/) und beabsichtige, die Auskünfte und Dokumente für weitere Analysen und Veröffentlichungen zu verwenden. Ich erfülle die vom Verwaltungsgerichtshof in seiner Entscheidung Ra 2017/03/0083-10 (29. Mai 2018) festgehaltenen Kriterien eines sogenannten "social watchdog". In dieser Entscheidung hat der VwGH unter anderem festgestellt, dass es bei Anfragen nach Auskunftspflichtgesetzen geboten sein kann, dem Auskunftswerber Zugang zu den relevanten Dokumenten zu gewähren.
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG.
Ich bedanke mich herzlich für Ihre Bemühungen um die Beantwortung meiner Anfrage!
Mit freundlichen Grüßen,
Anfrage abgelehnt
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Datum24. März 2019
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20. Mai 2019
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