Angebliches Fahrradverbot im Volksgarten
Ich wurde vor wenigen Tagen von einem Sicherheitsmitarbeiter des ÖWD im Wiener Volksgarten ermahnt, ich dürfte mein Fahrrad nicht durch den Park schieben, überhaupt dürfte ich es gar nicht mit hineinnehmen. Grundlage wäre § 5 der Hausordnung. In dieser steht jedoch nur, dass die Mitnahme von "Sportgeräten mit Rollen" wie Segways verboten ist. Laut Auskunft des Sicherheitsmitarbeiters sei es jedoch Auftrag des Kunden, Personen mit Fahrrädern des Parks zu verweisen.
Bitte um Beantwortung folgender Fragen:
1. Ist es erlaubt, Fahrräder in den Volksgarten mitzuführen, wenn diese geschoben werden?
1a. Falls nein, sind die MitarbeiterInnen der Parkraumüberwachungsgruppe instruiert, Personen mit Fahrrädern nicht in den Park zu lassen?
1b. Falls ja, wurden die ÖWD-SicherheitsmitarbeiterInnen bei ihrer Einschulung darauf hingewiesen? Wer ist vonseiten der Bundesgärten für diese Einschulung zuständig?
2. Zu welchem Zweck werden ÖWD-SicherheitsmitarbeiterInnen im Volksgarten eingesetzt?
2a. Welche Kosten entstehen dadurch?
3. Zu welchem Zweck werden Organe der Parkraumüberwachungsgruppe beim Volksgarten eingesetzt?
Vielen Dank im Voraus.
Anfrage erfolgreich
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Datum21. April 2020
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16. Juni 2020
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