Vorstudie zum Flächenwirtschaftlichen Projekt; Wildbach und Lawinenverbauung, Sektion Steiermark; GZ FWP Los-234/1-2017 vom 20.03.2017

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Gemäß der Vorstudie mit der GZ FWP Los-234/1-2017 vom 20.03.2017 wurde das ggst. Projekt mit einer Dringlichkeitsstufe "9" eingestuft.
Mit Hinweis auf die maximal mögliche Dringlichkeitsstufe wurde im Verweis auf das Steiermärkische Naturschutzgesetz 2017 (§ 1 Abs. 2 Z 2 STNschG 2017) festgestellt, dass aufgrund der Dringlichkeitsstufe 9 keine naturschutzrechtliche Genehmigungspflicht besteht.
Da jedoch das Vorhaben gemäß Bescheid vom 23.01.2020 GZ ABT13-11.10-589/2019-10 einem UVP Feststellungsverfahren gemäß UVPG 2000 unterzogen wurde, wird um folgende Auskunft ersucht:

- Übermittlung der detaillierten Begründung der Dringlichkeitsstufe "9" des ggst. Vorhabens im Hinblick auf eine Abwägung der einzelnen Maßnahmen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    4. Mai 2020
  • Frist
    29. Juni 2020
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Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft…
An Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Vorstudie zum Flächenwirtschaftlichen Projekt; Wildbach und Lawinenverbauung, Sektion Steiermark; GZ FWP Los-234/1-2017 vom 20.03.2017 [#1948]
Datum
4. Mai 2020 08:34
An
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Gemäß der Vorstudie mit der GZ FWP Los-234/1-2017 vom 20.03.2017 wurde das ggst. Projekt mit einer Dringlichkeitsstufe "9" eingestuft. Mit Hinweis auf die maximal mögliche Dringlichkeitsstufe wurde im Verweis auf das Steiermärkische Naturschutzgesetz 2017 (§ 1 Abs. 2 Z 2 STNschG 2017) festgestellt, dass aufgrund der Dringlichkeitsstufe 9 keine naturschutzrechtliche Genehmigungspflicht besteht. Da jedoch das Vorhaben gemäß Bescheid vom 23.01.2020 GZ ABT13-11.10-589/2019-10 einem UVP Feststellungsverfahren gemäß UVPG 2000 unterzogen wurde, wird um folgende Auskunft ersucht: - Übermittlung der detaillierten Begründung der Dringlichkeitsstufe "9" des ggst. Vorhabens im Hinblick auf eine Abwägung der einzelnen Maßnahmen
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft
E-Mail Empfangsbestätigung des BMLRT Die von Ihnen an das Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Touri…
Von
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft
Betreff
E-Mail Empfangsbestätigung des BMLRT
Datum
4. Mai 2020 08:34
Status
Warte auf Antwort
Die von Ihnen an das Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus zugestellte E-Mail ist eingelangt. Datenschutzrechtliche Informationen gemäß Art 13 DSGVO: Wir speichern und verarbeiten Ihre Daten (Name, E-Mailadresse) ausschließlich im Sinne der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (DSGVO) sowie des durch das Datenschutz-Anpassungsgesetz novellierten Datenschutzgesetzes i.d.F. vom 25. Mai 2018. Unsere Zusendung erfolgt auf der Rechtsgrundlage des Bundesministeriengesetzes 1986, BGBl. Nr. 76/1986 idgF, Teil 2 der Anlage zu §2 (Informationstätigkeit der Bundesregierung). Hierfür speichern wir Ihren Vor- und Zunamen, Ihre E-Mail-Adresse und ggf. sonstige personenbezogene Daten, die Sie im Zuge Ihres Schreibens an das Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus übermitteln. Diese werden mit Ablauf des nächstfolgenden Kalenderjahres automatisch gelöscht. Für die zutreffende Beantwortung Ihres Anliegens werden relevante Auszüge Ihrer Daten (insbesondere Vor- und Zuname, E-Mail, Anschrift und ggf. Telefonnummer) - wenn organisationstechnisch erforderlich - an Dienststellen des BMLRT weitergeleitet, sowie ggf. an andere Bundesministerien übermittelt. Ihre Rechte: Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn Sie der Meinung sind, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren. In Österreich ist dies die Datenschutzbehörde. Weitere Informationen: Sie erreichen uns im Falle datenschutzrechtlicher Fragen die Ihre Person betreffen unter: Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus, Abteilung RD1, E-Mail-Adresse: Datenschutzbeauftragter(at)bmlrt.gv.at
Anfragesteller/in
Re: E-Mail Empfangsbestätigung des BMLRT [#1948] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Anfrage „Vorstudie zum Fläche…
An Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Re: E-Mail Empfangsbestätigung des BMLRT [#1948]
Datum
15. November 2021 06:22
An
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Anfrage „Vorstudie zum Flächenwirtschaftlichen Projekt; Wildbach und Lawinenverbauung, Sektion Steiermark; GZ FWP Los-234/1-2017 vom 20.03.2017“ vom 04.05.2020 (#1948) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 504 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 1948 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft
E-Mail Empfangsbestätigung des BMLRT Die von Ihnen an das Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Touri…
Von
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft
Betreff
E-Mail Empfangsbestätigung des BMLRT
Datum
15. November 2021 06:22
Status
Warte auf Antwort
Die von Ihnen an das Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus zugestellte E-Mail ist eingelangt. Datenschutzrechtliche Informationen gemäß Art 13 DSGVO: Wir speichern und verarbeiten Ihre Daten (Name, E-Mailadresse) ausschließlich im Sinne der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (DSGVO) sowie des durch das Datenschutz-Anpassungsgesetz novellierten Datenschutzgesetzes i.d.F. vom 25. Mai 2018. Unsere Zusendung erfolgt auf der Rechtsgrundlage des Bundesministeriengesetzes 1986, BGBl. Nr. 76/1986 idgF, Teil 2 der Anlage zu §2 (Informationstätigkeit der Bundesregierung). Hierfür speichern wir Ihren Vor- und Zunamen, Ihre E-Mail-Adresse und ggf. sonstige personenbezogene Daten, die Sie im Zuge Ihres Schreibens an das Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus übermitteln. Diese werden mit Ablauf des nächstfolgenden Kalenderjahres automatisch gelöscht. Für die zutreffende Beantwortung Ihres Anliegens werden relevante Auszüge Ihrer Daten (insbesondere Vor- und Zuname, E-Mail, Anschrift und ggf. Telefonnummer) - wenn organisationstechnisch erforderlich - an Dienststellen des BMLRT weitergeleitet, sowie ggf. an andere Bundesministerien übermittelt. Ihre Rechte: Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn Sie der Meinung sind, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren. In Österreich ist dies die Datenschutzbehörde. Weitere Informationen: Sie erreichen uns im Falle datenschutzrechtlicher Fragen die Ihre Person betreffen unter: Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus, Abteilung RD1, E-Mail-Adresse: Datenschutzbeauftragter(at)bmlrt.gv.at
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft
WG: E-Mail Empfangsbestätigung des BMLRT [#1948] Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihr Schreiben an das…
Von
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft
Betreff
WG: E-Mail Empfangsbestätigung des BMLRT [#1948]
Datum
18. November 2021 13:06
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihr Schreiben an das Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus. Ihr Schreiben wurde am Tage des Email-Eingangs an das BMK (zuständig: Seilbahnbehörde) weitergeleitet. Da Ihr Antrag bei uns leider nicht mehr vorhanden ist, bitte bei um neuerliche Zusendung, damit die zuständige Fachabteilung sofort damit befasst werden kann. Freundliche Grüße
Anfragesteller/in
Re: WG: E-Mail Empfangsbestätigung des BMLRT [#1948] Sehr geehrteAntragsteller/in die alte Anfrage lautet: Gemäß…
An Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Re: WG: E-Mail Empfangsbestätigung des BMLRT [#1948]
Datum
18. November 2021 14:37
An
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in die alte Anfrage lautet: Gemäß der Vorstudie mit der GZ FWP Los-234/1-2017 vom 20.03.2017 wurde das ggst. Projekt mit einer Dringlichkeitsstufe "9" eingestuft. Mit Hinweis auf die maximal mögliche Dringlichkeitsstufe wurde im Verweis auf das Steiermärkische Naturschutzgesetz 2017 (§ 1 Abs. 2 Z 2 STNschG 2017) festgestellt, dass aufgrund der Dringlichkeitsstufe 9 keine naturschutzrechtliche Genehmigungspflicht besteht. Da jedoch das Vorhaben gemäß Bescheid vom 23.01.2020 GZ ABT13-11.10-589/2019-10 einem UVP Feststellungsverfahren gemäß UVPG 2000 unterzogen wurde, wird um folgende Auskunft ersucht: - Übermittlung der detaillierten Begründung der Dringlichkeitsstufe "9" des ggst. Vorhabens im Hinblick auf eine Abwägung der einzelnen Maßnahmen ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 1948 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft
E-Mail Empfangsbestätigung des BMLRT Die von Ihnen an das Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Touri…
Die von Ihnen an das Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus zugestellte E-Mail ist eingelangt. Datenschutzrechtliche Informationen gemäß Art 13 DSGVO: Wir speichern und verarbeiten Ihre Daten (Name, E-Mailadresse) ausschließlich im Sinne der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (DSGVO) sowie des durch das Datenschutz-Anpassungsgesetz novellierten Datenschutzgesetzes i.d.F. vom 25. Mai 2018. Unsere Zusendung erfolgt auf der Rechtsgrundlage des Bundesministeriengesetzes 1986, BGBl. Nr. 76/1986 idgF, Teil 2 der Anlage zu §2 (Informationstätigkeit der Bundesregierung). Hierfür speichern wir Ihren Vor- und Zunamen, Ihre E-Mail-Adresse und ggf. sonstige personenbezogene Daten, die Sie im Zuge Ihres Schreibens an das Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus übermitteln. Diese werden mit Ablauf des nächstfolgenden Kalenderjahres automatisch gelöscht. Für die zutreffende Beantwortung Ihres Anliegens werden relevante Auszüge Ihrer Daten (insbesondere Vor- und Zuname, E-Mail, Anschrift und ggf. Telefonnummer) - wenn organisationstechnisch erforderlich - an Dienststellen des BMLRT weitergeleitet, sowie ggf. an andere Bundesministerien übermittelt. Ihre Rechte: Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn Sie der Meinung sind, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren. In Österreich ist dies die Datenschutzbehörde. Weitere Informationen: Sie erreichen uns im Falle datenschutzrechtlicher Fragen die Ihre Person betreffen unter: Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus, Abteilung RD1, E-Mail-Adresse: Datenschutzbeauftragter(at)bmlrt.gv.at
Anfragesteller/in
Re: E-Mail Empfangsbestätigung des BMLRT [#1948] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Anfrage „Vorstudie zum Fläche…
An Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Re: E-Mail Empfangsbestätigung des BMLRT [#1948]
Datum
19. November 2021 08:07
An
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Anfrage „Vorstudie zum Flächenwirtschaftlichen Projekt; Wildbach und Lawinenverbauung, Sektion Steiermark; GZ FWP Los-234/1-2017 vom 20.03.2017“ vom 04.05.2020 (#1948) habe ich nochmals übermittelt. Da es sich um Lawinenschutzmaßnahmen handelt, ist meines Erachtens die WLV zuständig und nicht die Seilbahnbehörde. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 1948 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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E-Mail Empfangsbestätigung des BMLRT Die von Ihnen an das Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Touri…
Die von Ihnen an das Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus zugestellte E-Mail ist eingelangt. Datenschutzrechtliche Informationen gemäß Art 13 DSGVO: Wir speichern und verarbeiten Ihre Daten (Name, E-Mailadresse) ausschließlich im Sinne der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (DSGVO) sowie des durch das Datenschutz-Anpassungsgesetz novellierten Datenschutzgesetzes i.d.F. vom 25. Mai 2018. Unsere Zusendung erfolgt auf der Rechtsgrundlage des Bundesministeriengesetzes 1986, BGBl. Nr. 76/1986 idgF, Teil 2 der Anlage zu §2 (Informationstätigkeit der Bundesregierung). Hierfür speichern wir Ihren Vor- und Zunamen, Ihre E-Mail-Adresse und ggf. sonstige personenbezogene Daten, die Sie im Zuge Ihres Schreibens an das Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus übermitteln. Diese werden mit Ablauf des nächstfolgenden Kalenderjahres automatisch gelöscht. Für die zutreffende Beantwortung Ihres Anliegens werden relevante Auszüge Ihrer Daten (insbesondere Vor- und Zuname, E-Mail, Anschrift und ggf. Telefonnummer) - wenn organisationstechnisch erforderlich - an Dienststellen des BMLRT weitergeleitet, sowie ggf. an andere Bundesministerien übermittelt. Ihre Rechte: Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn Sie der Meinung sind, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren. In Österreich ist dies die Datenschutzbehörde. Weitere Informationen: Sie erreichen uns im Falle datenschutzrechtlicher Fragen die Ihre Person betreffen unter: Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus, Abteilung RD1, E-Mail-Adresse: Datenschutzbeauftragter(at)bmlrt.gv.at