Materialen zum „informellen Lagebericht“ mit Chefredakteuren am 30.10., 20:00
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskünfte:
1. Den Wortlaut aller Informationen, die in dem für 30. Oktober 2020 um 20:00 angekündigten Termin mit Chefredakteuren verteilt oder präsentiert wurden. Weiters – so vorhanden – den Wortlaut von vorgeschriebenen Vorträgen oder ähnlichen Präsentationsunterlagen, aus denen der Inhalt der (geplanten bzw. vorbereiteten) mündlichen Vortragsteile herausgeht.
2. Den Wortlaut aller Materialien, die zur Beantwortung möglicherweise aufkommender Fragen vorbereitet oder bereit gehalten wurden.
3. Weiters – so vorhanden – den Wortlaut der Agenda, des Rednerplans und der Protokolle dieses Termins.
4. Weiters - so vorhanden – den Wortlaut aller nach dem Termin per E-Mail an einzelne oder mehrere Teilnehmer verteilten Dokumente oder Notizen.
5. Wer – außer Vertreter von Medien – war bei diesem Termin anwesend?
6. Wie viele Personen waren eingeladen?
7. Wie viele Personen waren anwesend?
Ich weise darauf hin, dass laut § 3. AuskunftspflichtsG „Informationen […] ohne unnötigen Aufschub [zu erteilen sind]”. Weiters können die angefragten Informationen nicht dem Amtsgeheimnis unterliegen, wenn sie beispielsweise Chefredakteuren mitgeteilt oder übergeben wurden. Einer Beantwortung innerhalb weniger Tage wird deswegen entgegengesehen.
Weiters weise ich auf meine Rolle als „public watchdog” hin. Ich betreibe als Journalist die Website corona-ampel.org, die täglich von tausenden LeserInnen besucht wird, weiters einen Newsletter mit mehreren tausend Abonnenten. Außerden bin ich Vorstandsmitglied des Forum Informationsfreiheit und kann auch in dieser Rolle an öffentlichen Debatten über die Art und Weise der Führung von Amtsgeschäften teilnehmen. Die Entscheidung Ra 2017/03/008310 zur Rolle von „public watchdogs“ ist Ihnen sicher bekannt.
Auch aufgrund meiner Rolle als Journalist bitte ich um eine Informationserteilung innerhalb einer Woche, wie sie bei Presseanfragen üblich ist.
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG.
Information nicht vorhanden
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Datum31. Oktober 2020
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26. Dezember 2020
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