Detaillierte Daten zu Geburten im Jahr 2019

Anfrage an: Statistik Austria
Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

(Anfrage der Daten jeweils für das Jahr 2019 in Österreich)

1a) Anzahl der Lebendgeburten, bei denen das Personenstandsdatum "Geschlecht" (§ 2 Abs 2 Z 3 PStG) der gebärenden Person zum Zeitpunkt der Geburt nicht "weiblich" war.
1b) Anzahl der Totgeburten, bei denen das Personenstandsdatum "Geschlecht" (§ 2 Abs 2 Z 3 PStG) der gebärenden Person zum Zeitpunkt der Geburt nicht "weiblich" war.

2a) Anzahl der Lebendgeburten, bei denen sich die gebärende Person zum Zeitpunkt der Geburt in aufrechter Ehe mit einer Person befand, deren Personenstandsdatum "Geschlecht" (§ 2 Abs 2 Z 3 PStG) von dem der gebärenden Person verschieden war.
2b) Anzahl der Totgeburten, bei denen sich die gebärende Person zum Zeitpunkt der Geburt in aufrechter Ehe mit einer Person befand, deren Personenstandsdatum "Geschlecht" (§ 2 Abs 2 Z 3 PStG) von dem der gebärenden Person verschieden war.

3a) Anzahl der Lebendgeburten, bei denen sich die gebärende Person zum Zeitpunkt der Geburt in aufrechter Ehe mit einer Person befand, deren Personenstandsdatum "Geschlecht" (§ 2 Abs 2 Z 3 PStG) mit dem der gebärenden Person ident war.
3b) Anzahl der Totgeburten, bei denen sich die gebärende Person zum Zeitpunkt der Geburt in aufrechter Ehe mit einer Person befand, deren Personenstandsdatum "Geschlecht" (§ 2 Abs 2 Z 3 PStG) mit dem der gebärenden Person ident war.

4a) Anzahl der Lebendgeburten, bei denen sich die gebärende Person zum Zeitpunkt der Geburt in aufrechter eingetragener Partnerschaft mit einer Person befand, deren Personenstandsdatum "Geschlecht" (§ 2 Abs 2 Z 3 PStG) von dem der gebärenden Person verschieden war.
4b) Anzahl der Totgeburten, bei denen sich die gebärende Person zum Zeitpunkt der Geburt in aufrechter eingetragener Partnerschaft mit einer Person befand, deren Personenstandsdatum "Geschlecht" (§ 2 Abs 2 Z 3 PStG) von dem der gebärenden Person verschieden war.

5a) Anzahl der Lebendgeburten, bei denen sich die gebärende Person zum Zeitpunkt der Geburt in aufrechter eingetragener Partnerschaft mit einer Person befand, deren Personenstandsdatum "Geschlecht" (§ 2 Abs 2 Z 3 PStG) mit dem der gebärenden Person ident war.
5b) Anzahl der Totgeburten, bei denen sich die gebärende Person zum Zeitpunkt der Geburt in aufrechter eingetragener Partnerschaft mit einer Person befand, deren Personenstandsdatum "Geschlecht" (§ 2 Abs 2 Z 3 PStG) mit dem der gebärenden Person ident war.

Diese Daten sind im STATcube der Statistik Austria nicht verfügbar (Datenbank: https://statcube.at/statistik.at/ext/st…), liegen jedoch nach Angabe des Bundesministeriums für Inneres (der für Personenstandsangelegenheiten zuständigen Behörde) bei Ihnen vor.

Ergebnis der Anfrage

Die angefragten Informationen wurden geliefert. Die Kommunikation lief problemlos und angenehm. Durch die Anfrage und deren Beantwortung stehen der Öffentlichkeit nunmehr mehr Informationen zu Geburten in Österreich und deren statistischen Kontext zur Verfügung. Insbesondere werden durch die Anfrage und ihre Beantwortung weitere Informationen zur Situation von LGBTQIA+ an die Öffentlichkeit getragen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. November 2020
  • Frist
    31. Dezember 2020
  • 0 Follower:innen
Florian Prischl
Sehr geehrte<< Anrede >> hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender …
An Statistik Austria Details
Von
Florian Prischl
Betreff
Detaillierte Daten zu Geburten im Jahr 2019 [#2081]
Datum
5. November 2020 13:14
An
Statistik Austria
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
(Anfrage der Daten jeweils für das Jahr 2019 in Österreich) 1a) Anzahl der Lebendgeburten, bei denen das Personenstandsdatum "Geschlecht" (§ 2 Abs 2 Z 3 PStG) der gebärenden Person zum Zeitpunkt der Geburt nicht "weiblich" war. 1b) Anzahl der Totgeburten, bei denen das Personenstandsdatum "Geschlecht" (§ 2 Abs 2 Z 3 PStG) der gebärenden Person zum Zeitpunkt der Geburt nicht "weiblich" war. 2a) Anzahl der Lebendgeburten, bei denen sich die gebärende Person zum Zeitpunkt der Geburt in aufrechter Ehe mit einer Person befand, deren Personenstandsdatum "Geschlecht" (§ 2 Abs 2 Z 3 PStG) von dem der gebärenden Person verschieden war. 2b) Anzahl der Totgeburten, bei denen sich die gebärende Person zum Zeitpunkt der Geburt in aufrechter Ehe mit einer Person befand, deren Personenstandsdatum "Geschlecht" (§ 2 Abs 2 Z 3 PStG) von dem der gebärenden Person verschieden war. 3a) Anzahl der Lebendgeburten, bei denen sich die gebärende Person zum Zeitpunkt der Geburt in aufrechter Ehe mit einer Person befand, deren Personenstandsdatum "Geschlecht" (§ 2 Abs 2 Z 3 PStG) mit dem der gebärenden Person ident war. 3b) Anzahl der Totgeburten, bei denen sich die gebärende Person zum Zeitpunkt der Geburt in aufrechter Ehe mit einer Person befand, deren Personenstandsdatum "Geschlecht" (§ 2 Abs 2 Z 3 PStG) mit dem der gebärenden Person ident war. 4a) Anzahl der Lebendgeburten, bei denen sich die gebärende Person zum Zeitpunkt der Geburt in aufrechter eingetragener Partnerschaft mit einer Person befand, deren Personenstandsdatum "Geschlecht" (§ 2 Abs 2 Z 3 PStG) von dem der gebärenden Person verschieden war. 4b) Anzahl der Totgeburten, bei denen sich die gebärende Person zum Zeitpunkt der Geburt in aufrechter eingetragener Partnerschaft mit einer Person befand, deren Personenstandsdatum "Geschlecht" (§ 2 Abs 2 Z 3 PStG) von dem der gebärenden Person verschieden war. 5a) Anzahl der Lebendgeburten, bei denen sich die gebärende Person zum Zeitpunkt der Geburt in aufrechter eingetragener Partnerschaft mit einer Person befand, deren Personenstandsdatum "Geschlecht" (§ 2 Abs 2 Z 3 PStG) mit dem der gebärenden Person ident war. 5b) Anzahl der Totgeburten, bei denen sich die gebärende Person zum Zeitpunkt der Geburt in aufrechter eingetragener Partnerschaft mit einer Person befand, deren Personenstandsdatum "Geschlecht" (§ 2 Abs 2 Z 3 PStG) mit dem der gebärenden Person ident war. Diese Daten sind im STATcube der Statistik Austria nicht verfügbar (Datenbank: https://statcube.at/statistik.at/ext/statcube/jsf/help/metadata.STAT.xhtml?tableDescription=Reporting+year+by+Births+and+Live%2Fstill+birth&dbid=degeborene_ext_ohmed&databaseName=Births+by+demographic+criteria&key=%23%23db.degeborene_ext_ohmed%40%40Geborene+nach+demographischen+Merkmalen&languageTag=de&sxv4Id=degeborene_ext_ohmed), liegen jedoch nach Angabe des Bundesministeriums für Inneres (der für Personenstandsangelegenheiten zuständigen Behörde) bei Ihnen vor.
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Florian Prischl <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Florian Prischl << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Florian Prischl
Statistik Austria
S.g. Hr. Prischl, nachstehend die der Bundesanstalt vorliegenden Daten zur Beantwortung ihrer Fragen einschließli…
Von
Statistik Austria
Betreff
AW: Detaillierte Daten zu Geburten im Jahr 2019 [#2081]
Datum
9. Dezember 2020 13:56
Status
Anfrage abgeschlossen
S.g. Hr. Prischl, nachstehend die der Bundesanstalt vorliegenden Daten zur Beantwortung ihrer Fragen einschließlich der erforderlichen Metainformationen. Bitte um eine Rückmeldung, ob ihr am 5.11.2020 übermitteltes Auskunftsbegehren gemäß AuskunftspflichtG damit von uns als erledigt betrachtet werden kann. Mit freundlichen Grüßen –––– Frage Antwort Anmerkung zur Antwort 1a) Anzahl der Lebendgeburten, bei denen das Personenstandsdatum "Geschlecht" (§ 2 Abs 2 Z 3 PStG) der gebärenden Person zum Zeitpunkt der Geburt nicht "weiblich" war. 0 Alle Angaben beziehen sich auf Geburten in Österreich im Jahr 2019 (excl. Anonymgeburten, Babyklappen- und Findelkinder) 1b) Anzahl der Totgeburten, bei denen das Personenstandsdatum "Geschlecht" (§ 2 Abs 2 Z 3 PStG) der gebärenden Person zum Zeitpunkt der Geburt nicht "weiblich" war. 0 2a) Anzahl der Lebendgeburten, bei denen sich die gebärende Person zum Zeitpunkt der Geburt in aufrechter Ehe mit einer Person befand, deren Personenstandsdatum "Geschlecht" (§ 2 Abs 2 Z 3 PStG) von dem der gebärenden Person verschieden war. 49.947 Die Angaben beziehen sich jeweils auf die als "Vater" bzw. "zweiten Elternteil" von den Personenstandsbehörden eingetragene Person. Bei verheirateten Müttern ist das in der Regel der Ehepartner bzw. die Ehepartnerin. In jenen Fällen, wo jedoch ein von der Person des Ehepartners abweichendes Vaterschaftsanerkenntnis bzw. eine gerichtliche Vaterschaftsfeststellung vorliegt, handelt es sich jedoch um diese Person und nicht um den Ehepartner bzw. die Ehepartnerin der gebärenden Person. 2b) Anzahl der Totgeburten, bei denen sich die gebärende Person zum Zeitpunkt der Geburt in aufrechter Ehe mit einer Person befand, deren Personenstandsdatum "Geschlecht" (§ 2 Abs 2 Z 3 PStG) von dem der gebärenden Person verschieden war. 149 3a) Anzahl der Lebendgeburten, bei denen sich die gebärende Person zum Zeitpunkt der Geburt in aufrechter Ehe mit einer Person befand, deren Personenstandsdatum "Geschlecht" (§ 2 Abs 2 Z 3 PStG) mit dem der gebärenden Person ident war. 51 3b) Anzahl der Totgeburten, bei denen sich die gebärende Person zum Zeitpunkt der Geburt in aufrechter Ehe mit einer Person befand, deren Personenstandsdatum "Geschlecht" (§ 2 Abs 2 Z 3 PStG) mit dem der gebärenden Person ident war. 0 4a) Anzahl der Lebendgeburten, bei denen sich die gebärende Person zum Zeitpunkt der Geburt in aufrechter eingetragener Partnerschaft mit einer Person befand, deren Personenstandsdatum "Geschlecht" (§ 2 Abs 2 Z 3 PStG) von dem der gebärenden Person verschieden war. 46 Die Angaben beziehen sich jeweils auf die als "Vater" bzw. "zweiten Elternteil" von den Personenstandsbehörden eingetragene Person. Bei in einer eingetragenen Partnerschaft lebenden Müttern ist diese Angabe nur dann vorhanden, wenn von dieser Person ein Vaterschaftsanerkenntnis bzw. eine gerichtliche Vaterschaftsfeststellung vorliegt. Liegt kein Vaterschaftsanerkenntnis bzw. keine gerichtliche Vaterschaftsfeststellung vor, so wird keine Person als "Vater" bzw. "zweiter Elternteil" eingetragen. Dies ist in 12 Fällen (bei Lebendgeburten) im Jahr 2019 der Fall. 4b) Anzahl der Totgeburten, bei denen sich die gebärende Person zum Zeitpunkt der Geburt in aufrechter eingetragener Partnerschaft mit einer Person befand, deren Personenstandsdatum "Geschlecht" (§ 2 Abs 2 Z 3 PStG) von dem der gebärenden Person verschieden war. 0 5a) Anzahl der Lebendgeburten, bei denen sich die gebärende Person zum Zeitpunkt der Geburt in aufrechter eingetragener Partnerschaft mit einer Person befand, deren Personenstandsdatum "Geschlecht" (§ 2 Abs 2 Z 3 PStG) mit dem der gebärenden Person ident war. 0 5b) Anzahl der Totgeburten, bei denen sich die gebärende Person zum Zeitpunkt der Geburt in aufrechter eingetragener Partnerschaft mit einer Person befand, deren Personenstandsdatum "Geschlecht" (§ 2 Abs 2 Z 3 PStG) mit dem der gebärenden Person ident war. 0
Florian Prischl
Sehr geehrt<< Anrede >> Vielen Dank für Ihre hilfreiche Antwort! Mein Auskunftsbegehren nach Auskunfts…
An Statistik Austria Details
Von
Florian Prischl
Betreff
Re: AW: Detaillierte Daten zu Geburten im Jahr 2019 [#2081]
Datum
9. Dezember 2020 14:56
An
Statistik Austria
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> Vielen Dank für Ihre hilfreiche Antwort! Mein Auskunftsbegehren nach AuskunftsfplichtG vom 05.11.2020 wurde damit erfüllt und ist daher erledigt. Mit besten Grüßen, Florian Prischl Anfragenr: 2081 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Florian Prischl << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>